Nach neuem deutschem Schuldrecht geht die Rechtsfigur der Eigenschaftszusicherung nach § 463 BGB a.F. nun als ein Unterfall der Garantiehaftung in der Garantieubernahme fur eine bestimmte Eigenschaft der Sache i.s.d. §§ 276 Abs. 1, 444 BGB n.F. auf...
Nach neuem deutschem Schuldrecht geht die Rechtsfigur der Eigenschaftszusicherung nach § 463 BGB a.F. nun als ein Unterfall der Garantiehaftung in der Garantieubernahme fur eine bestimmte Eigenschaft der Sache i.s.d. §§ 276 Abs. 1, 444 BGB n.F. auf und hat eine Schadensersatzpflicht des allgemeinem Leistungsstörungsrechts zur Folge(§ 276 BGB n.F.). Der koreanischer Gesetzgeber hat dagegen eine Zusicherungshaftung nicht ausdrücklich erwähnt. Der gewährleistungsrechtliche Schadensersatzanspruch ergibt sich nach den §§ 580, 575 KBGB daraus, daβ einer Kaufsache die vertraglich vereinbarte Tauglichkeit fehlt. Der Umfang des Schadensersatzes beschränkt sich dabei auf das Äquivalenzinteresse zwischen Kaufpreis und Kaufsache. Eine Haftung fur zugesicherte Eigenschaften wird mittlerweile von der Rechtsprechung des KOGH im Rahmen der Gewährleistung entwickelt, um gewährleistungsrechtlichen Ersatzanspruch auf weitere Folgeschäden wegen Sachmängeln auszudehnen. Dieser Anspruch ist aber kaum fur geschadigte Käufer hilfreich, da es an der Eigenschaftszusicherung angesichts der sehr engen Auslegung von Zusicherungserklarungen meist fehlen wird.
Die von der Rechtsprechung entwickelte Schlechterfüllung ist im deutschen Recht in die neu geregelte leistungsstörungsrechtliche Grundnorm fur Anspruche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen einbezongen worden (§ 280 Abs. 1 BGB n.F.). Hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs wegen einer mangelhaften Sache verweist das neue Kaufrecht auf den Grundtatbestand nach allgemeinem Leistungsstörungsrecht (§§ 433 Abs. 1 S. 2, 434, 437 Nr. 3 BGB n.F.) Und im neuen Kaufrecht entfällt die Schadensersatzhaftung fur zugesicherte Eigenschaften (§ 463 BGB a.F.). Durch diese Neufassungen ist fur die Mangelhaftigkeit einer Kaufsache ein Schadensersatzanspruch bereitgestellt worden, wobei die bisher erforderliche Unterscheidung von Mangel und Mangelfolgeschäden entbehrlich ist.
Im Koreanischen Recht Kann § 390 KBGB auf die Fälle der schuldhaften Lieferung einer mangelhaften Kaufsache entsprechend angewendet werden. Mit dem sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruch erlangt der Kaufer ebenso wie nach dem neuen deutschen Kaufrecht Mangelfolgeschäden und auch reine Mangelschäden.