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      민법 제203조의 비용상환청구권과 제741조, 제748조의 부당이득반환청구권의 적용관계- 계약의 무효⋅취소, 해제에 따라 반환할 목적물에 지출한 비용의 상환을 중심으로 - = Das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, insbesondere im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das klassische, noch umstrittene Thema, das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, besonders im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages. Nach der jüngst heftig vertretenen Ansicht der Lehre der bereicherungsrechtlichen Typologie, nämlich nach der Trennungstheorie ist die bereicherungsrechtliche Verwednungskondiktion bei der Nichtigkeit eines Vertrages auch neben dem vindikatorischen Anspruch anzuwenden. Mit dieser Ansicht setzt sich die Arbeit kritisch auseinander und versucht es im Gegenteil, die früher herrschenden Lehre, nach welcher der Verwendungsanspruch gemäß § 203 KBGB im Verhältnis zum Kondiktionsanspruch als eine vorrangige Regelung zu behandeln ist, theoretisch zu mauern. Dazu geht die Arbeit zunächst auf die rechtsvergleichende Analyse über die betreffenden Regelungen in einigen europäischen Ländern ein.
      Bei einer solchen Betrachtung ist es verdeutlich sichtbar, dass sich die oben angesprochene erneute Ansicht in Korea mit der deutschen wissenschaftlichen Bemühung anlehnt. Eine solche Bemühung, nach welcher der Kondiktionsanspruch neben dem vindikatorischen Verwendungsersatzanspruch zur Anspruchsgrundlage auf die Verwendungen auf die zurückzugewährende Sache anzuführen ist, ist in großen Teilen auf die deutsche bestimmte Rechtslage zurückführbar, den vindikatorischen Verwendungsanspruch des bösgläubigen Besitzers nach dem § 996 BGB zu verneinen. Doch gibt es im koreanichen BGB keine zur deutschen vergleichbare Gesetzeslage; den Verwendungsersatzanspruch gewährt die Regelung des § 203 KBGB nach dem französichen Vorbild nicht nur dem gutgläubigen, sondern auch dem bösgläubigen Besitzer. In Rücksicht darauf besteht nur wenig das Bedürfnis, den § 203 und die §§ 741, 748 KBGB nebenbei anzuwenden und damit die Möglichkeit zum Verwendungsersatz-
      anspruch des bösgläubigen Besitzers zu erweitern.
      Desweitern erregt die Arbeit darauf die Aufmerksamkeit, dass die Vorschrift des § 203 KBGB, wie die herrschende Meinung schoh früh behauptet hat, im Rahmen einer allgemeinen bereicherungsrechtlichen Regelung eine spezialle Stellung erhält. Im Gegenteil dazu ist der § 203 KBGB im Verhältnis zu den gesamten Vorschriften zum Verwendungsersatzanspruch (etwa §§ 310, 325, 594, 617, 626, 688, 701 KBGB) als eine allgemeine Regelung anzusehen. Aufgrund der rechtsvergleichenden, systematischen Analyse erlangt die Arbeit zum Ergebnis, dass im Verhältnis zum bereicherungsrechtlichen Anspruch der § 203 KBGB auf die Verwendung für die zurückzugewährende Sache wegen der Nichtigkeit eines Vertrages, ausgenommen bei einem Werkvertrag, vorrangig anzuwenden ist.
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      Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das klassische, noch umstrittene Thema, das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, ...

      Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das klassische, noch umstrittene Thema, das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, besonders im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages. Nach der jüngst heftig vertretenen Ansicht der Lehre der bereicherungsrechtlichen Typologie, nämlich nach der Trennungstheorie ist die bereicherungsrechtliche Verwednungskondiktion bei der Nichtigkeit eines Vertrages auch neben dem vindikatorischen Anspruch anzuwenden. Mit dieser Ansicht setzt sich die Arbeit kritisch auseinander und versucht es im Gegenteil, die früher herrschenden Lehre, nach welcher der Verwendungsanspruch gemäß § 203 KBGB im Verhältnis zum Kondiktionsanspruch als eine vorrangige Regelung zu behandeln ist, theoretisch zu mauern. Dazu geht die Arbeit zunächst auf die rechtsvergleichende Analyse über die betreffenden Regelungen in einigen europäischen Ländern ein.
      Bei einer solchen Betrachtung ist es verdeutlich sichtbar, dass sich die oben angesprochene erneute Ansicht in Korea mit der deutschen wissenschaftlichen Bemühung anlehnt. Eine solche Bemühung, nach welcher der Kondiktionsanspruch neben dem vindikatorischen Verwendungsersatzanspruch zur Anspruchsgrundlage auf die Verwendungen auf die zurückzugewährende Sache anzuführen ist, ist in großen Teilen auf die deutsche bestimmte Rechtslage zurückführbar, den vindikatorischen Verwendungsanspruch des bösgläubigen Besitzers nach dem § 996 BGB zu verneinen. Doch gibt es im koreanichen BGB keine zur deutschen vergleichbare Gesetzeslage; den Verwendungsersatzanspruch gewährt die Regelung des § 203 KBGB nach dem französichen Vorbild nicht nur dem gutgläubigen, sondern auch dem bösgläubigen Besitzer. In Rücksicht darauf besteht nur wenig das Bedürfnis, den § 203 und die §§ 741, 748 KBGB nebenbei anzuwenden und damit die Möglichkeit zum Verwendungsersatz-
      anspruch des bösgläubigen Besitzers zu erweitern.
      Desweitern erregt die Arbeit darauf die Aufmerksamkeit, dass die Vorschrift des § 203 KBGB, wie die herrschende Meinung schoh früh behauptet hat, im Rahmen einer allgemeinen bereicherungsrechtlichen Regelung eine spezialle Stellung erhält. Im Gegenteil dazu ist der § 203 KBGB im Verhältnis zu den gesamten Vorschriften zum Verwendungsersatzanspruch (etwa §§ 310, 325, 594, 617, 626, 688, 701 KBGB) als eine allgemeine Regelung anzusehen. Aufgrund der rechtsvergleichenden, systematischen Analyse erlangt die Arbeit zum Ergebnis, dass im Verhältnis zum bereicherungsrechtlichen Anspruch der § 203 KBGB auf die Verwendung für die zurückzugewährende Sache wegen der Nichtigkeit eines Vertrages, ausgenommen bei einem Werkvertrag, vorrangig anzuwenden ist.

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      참고문헌 (Reference)

      1 이영준, "한국민법론 [물권편]" 박영사 2004

      2 명순구, "프랑스민법전" 법문사 2004

      3 곽윤직, "채권각론 [민법강의 IV]" 박영사 2003

      4 김상용, "채권각론" 법문사 2004

      5 김형배, "채권각론" 박영사 2001

      6 박준서, "주석민법 채권각칙 (5)"

      7 김재형, "점유자의 소유자에 대한 부당이득반환청구권 in: 민법론 I" 박영사 2004

      8 김형석, "점유자와 회복자의 법률관계와 부당이득법의 경합" 법학연구소 49 (49): 249-280, 2008

      9 김대원, "점유자가 유익비를 지출할 당시 계약관계 등 적법한 점유권원을 가진 경우 계약관계 등의 상대방이 아닌 점유회복 당시의 상대방에 대하여 민법 제203조 제2항에 따른 지출 비용 의 상환을 구할 수 있는지 여부" (47) : 2004

      10 정태윤, "점유의 부당이득" 한국민사법학회 (38) : 611-646, 2007

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      5 김형배, "채권각론" 박영사 2001

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      11 윤철홍, "임차인의 비용상환청구권" 숭실대 14 : 2004

      12 최상호, "임차인의 비용상환청구권" 계명대 7 : 1991

      13 이준현, "우리 민법체계내에서의 임차인의 비용상환청구권의 이해" 6 : 2003

      14 최상호, "쌍무계약이 무효⋅취소된 경우의 반환청구상의 제문제" (13) : 1996

      15 김상중, "쌍무계약의 무효·취소에 따른 과실·사용이익의 반환 -민법 제201조와 제748조의 관계에 대한 판례법리의 재조명-" 한국민사법학회 (37) : 147-185, 2007

      16 송덕수, "신민법강의" 박영사 2009

      17 김형배, "사무관리⋅부당이득" 박영사 2003

      18 김형배, "민법학강의" 신조사 2009

      19 곽윤직, "민법주해[XV] 채권 (8)" 박영사 1997

      20 곽윤직, "민법주해[XVII] 채권(10)" 박영사 2005

      21 곽윤직, "민법주해[IV] 물권 (1)" 박영사 1992

      22 지원림, "민법연습" 홍문사 2006

      23 지원림, "민법강의" 홍문사 2009

      24 양형우, "민법 제203조에 의한 점유자의 비용상환청구권" 2001

      25 김증한, "물권법" 박영사 2004

      26 제철웅, "도급계약상의 수급인과 민법 제203조의 비용상환청구권" (561) : 2003

      27 강화석, "賃借人이 目的物에 費用을 支出한 후 所有者가 交替된 境遇의 費用償還에 관한 法律關係" 민사판례연구회 (27) : 40-83, 2005

      28 Verse, "Verwendungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis"

      29 "Staudinger Kommentar, BGB, 13. Aufl"

      30 "Schwimann Praxiskommentar zum ABGB, 2. Aufl., Band 5"

      31 Schwenzer, "Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 4. Aufl"

      32 Schmid, "Sachenrecht, 2. Aufl"

      33 "Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1"

      34 Schlechtriem, "Restitution und Bereicherungsausgleich, Band 1"

      35 Schlechtriem, "Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa, Band 2"

      36 "Münchener Kommentar, Bürgerliches Recht, Band 5, Band 6, 4. Aufl"

      37 Wendehorst, "Grundstrukturen eines Europäischen Bereicherungsrechts, Die Leistunsgskondiktion und ihre Binnenstruktur"

      38 Greiner, "Die Haftung auf Verwendungsersatz"

      39 Ferid, "Das Französische Zivilrecht, Band 2 Schuldrecht, 2. Aufl"

      40 Apathy, "Bürgerliches Recht III Schudlrecht Besonderes Teil, 2. Aufl"

      41 "Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Obligationenrecht I, Art. 1-270 OR, 3. Aufl"

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      2014-01-13 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law KCI등재
      2013-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2010-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2005-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2004-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2003-01-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 1.42 1.42 1.24
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      1.13 1.08 1.392 0.31
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