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    계약해제와 결합된 손해배상-그 실천적 의미의 재고- = Schadensersatz in Verbindung mit dem R?ktritt

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    https://www.riss.kr/link?id=A104998737

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Nach dem § 551 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) bleibt der Schadensersatzanspruch durch die Ausübung des Rücktrittsrechts unberührt. Nach herrschender Meinung soll dieser Schadensersatzanspruch völlig identisch mit demjenigen aus § 390 KBGB sein. Ist der Schuldner die nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, sei er außerdem als Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung auf dem Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet. Dieser Ansicht ist aber vorbehältlich zuzustimmen: Der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 551 KBGB dürfte nämlich gegenenfalls nicht nur auf das Erfüllungsinteresse visieren, sondern auch auf das von der Schuldnerseite verletzte Integritätsinteresse des Gläubigers. Ferner könnte § 551 KBGB eine positive Rechtsgrundlage für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sein, der es im geltenden KBGB gefehlt hat. So verstanden könnte er ähnlich wie § 284 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fungieren, besonders da, wo der (Markt-) Wert der Gegenleistung von vornherein niedriger als die unmöglich gewordene Leistung war(Fall eines für den Gläubiger schlechten Geschäfts) oder so geworden ist. Weil die Aufwendungen, die der Gläubiger zwecks des Vertragsschlusses oder seiner Vertragserfüllung gemacht hat, in diesem Fall nicht ersetzt werden kann, die aber im umgekehrt gelagerten Fall durch das Ersatztbekommen des Erfüllungsinteresses ausgeglichen werden könnten(Rentabilitätsvermutung!).
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    Nach dem § 551 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) bleibt der Schadensersatzanspruch durch die Ausübung des Rücktrittsrechts unberührt. Nach herrschender Meinung soll dieser Schadensersatzanspruch völlig...

    Nach dem § 551 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) bleibt der Schadensersatzanspruch durch die Ausübung des Rücktrittsrechts unberührt. Nach herrschender Meinung soll dieser Schadensersatzanspruch völlig identisch mit demjenigen aus § 390 KBGB sein. Ist der Schuldner die nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, sei er außerdem als Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung auf dem Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet. Dieser Ansicht ist aber vorbehältlich zuzustimmen: Der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 551 KBGB dürfte nämlich gegenenfalls nicht nur auf das Erfüllungsinteresse visieren, sondern auch auf das von der Schuldnerseite verletzte Integritätsinteresse des Gläubigers. Ferner könnte § 551 KBGB eine positive Rechtsgrundlage für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sein, der es im geltenden KBGB gefehlt hat. So verstanden könnte er ähnlich wie § 284 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fungieren, besonders da, wo der (Markt-) Wert der Gegenleistung von vornherein niedriger als die unmöglich gewordene Leistung war(Fall eines für den Gläubiger schlechten Geschäfts) oder so geworden ist. Weil die Aufwendungen, die der Gläubiger zwecks des Vertragsschlusses oder seiner Vertragserfüllung gemacht hat, in diesem Fall nicht ersetzt werden kann, die aber im umgekehrt gelagerten Fall durch das Ersatztbekommen des Erfüllungsinteresses ausgeglichen werden könnten(Rentabilitätsvermutung!).

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    참고문헌 (Reference)

    1 "해제의 효과에 관한 법리 소고" 1990

    2 "해제의 효과들에 관한 학설들에 대한 소감 민법연구 제3권" 1994

    3 "해제와 손해배상의 범위 대법원 1996. 2. 13. 선고 95다47619 판결" 7집 : 1997

    4 "채무자의무의 이원구조" 21 (21): 95-, 2005

    5 "채무구조론 계약상의 의무를 중심으로" (21) : 557-, 2002

    6 "채권각론[계약법]" 2001

    7 "손해배상과 비용배상" 21 (21): 171-, 2004

    8 "민법주해 [9], 초판(1995) 민법주해[13], 초판(1997)" 1997

    9 "민법강의(하)" 2007

    10 "계약해제와 손해배상" 30 (30): 125-, 2003

    1 "해제의 효과에 관한 법리 소고" 1990

    2 "해제의 효과들에 관한 학설들에 대한 소감 민법연구 제3권" 1994

    3 "해제와 손해배상의 범위 대법원 1996. 2. 13. 선고 95다47619 판결" 7집 : 1997

    4 "채무자의무의 이원구조" 21 (21): 95-, 2005

    5 "채무구조론 계약상의 의무를 중심으로" (21) : 557-, 2002

    6 "채권각론[계약법]" 2001

    7 "손해배상과 비용배상" 21 (21): 171-, 2004

    8 "민법주해 [9], 초판(1995) 민법주해[13], 초판(1997)" 1997

    9 "민법강의(하)" 2007

    10 "계약해제와 손해배상" 30 (30): 125-, 2003

    11 "계약의 해제" 814-, 1999

    12 "Staudingers Kommentar zum BGB" Neubearbeitung 2004

    13 "Schuldrecht, 10. Aufl." 2006

    14 "Das Recht der Leistungsstrungen, 6. Aufl." 2005

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    2014-01-13 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law KCI등재
    2013-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2008-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
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    2016 1.42 1.42 1.24
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    1.13 1.08 1.392 0.31
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