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    동기의 착오에 관한 판례의 검토 = Motivirrtum in der Rechtsprechung

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche Hindernis) als Motivirrtum, wenn der Käufer das Grundstück als Bauland kauft ohne die Erkenntnis des rechtliches Hindernis. Sie lehnt meistens die Anfechtung gemäß §109 Abs. 1 (KBGB) des Käufers ab, falls in der Grund, daß die Motive nicht erklärt wird, falls in der Grund, daß dem Käufer das rechtliche Hindernis infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliegen ist. Aber sie erkennt in einigen Fällen die Anfechtung an.
    Aber der bloße Motivirrtum besteht in der unrichtigen Vorstellung des Erklärenden von irgendwelchen Umständen, die außer der Person oder dem Gegenstand des Geschäfts liegt. Dagegen besteht der Eigenschaftsirrtum in der unrichtigen Vorstellung von der Beschaffenheit oder dem Zustand, die innerhalb der Person oder Gegenstand liegt.
    Die Vorstellung von der Eigenschaften eines Gegenstandes kann vielmehr der Bestandteil des Willens bei einem Rechtsgeschtäft bezüglich dieses Gegenstandes dadurch werden, daß die Vorstellung von der Eigenschaften zu der Vorstellung von dem Gegenstand gehört, welche der Bestandteil des Willens des Rechtsgeschtäft ist. In der Regel werden Rechtsverhältnisse betreffs eines Gegenstandes nicht nur als eines raum-zeitlich bestimmten Etwas begründet, sondern betreffs des Gegenstandes als eines solchen von einer bestimmten Beschaffenheit, weil die Vorstellung von dem Gegenstande diesen als einen solchen bestimmter Beschaffenheit begreift.
    Nach dieser Lehre gehört die unrichtige Vorstellung von dem rechtliche Hindernis zu dem Eigenschaftsirrtum.
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    Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche H...

    Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche Hindernis) als Motivirrtum, wenn der Käufer das Grundstück als Bauland kauft ohne die Erkenntnis des rechtliches Hindernis. Sie lehnt meistens die Anfechtung gemäß §109 Abs. 1 (KBGB) des Käufers ab, falls in der Grund, daß die Motive nicht erklärt wird, falls in der Grund, daß dem Käufer das rechtliche Hindernis infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliegen ist. Aber sie erkennt in einigen Fällen die Anfechtung an.
    Aber der bloße Motivirrtum besteht in der unrichtigen Vorstellung des Erklärenden von irgendwelchen Umständen, die außer der Person oder dem Gegenstand des Geschäfts liegt. Dagegen besteht der Eigenschaftsirrtum in der unrichtigen Vorstellung von der Beschaffenheit oder dem Zustand, die innerhalb der Person oder Gegenstand liegt.
    Die Vorstellung von der Eigenschaften eines Gegenstandes kann vielmehr der Bestandteil des Willens bei einem Rechtsgeschtäft bezüglich dieses Gegenstandes dadurch werden, daß die Vorstellung von der Eigenschaften zu der Vorstellung von dem Gegenstand gehört, welche der Bestandteil des Willens des Rechtsgeschtäft ist. In der Regel werden Rechtsverhältnisse betreffs eines Gegenstandes nicht nur als eines raum-zeitlich bestimmten Etwas begründet, sondern betreffs des Gegenstandes als eines solchen von einer bestimmten Beschaffenheit, weil die Vorstellung von dem Gegenstande diesen als einen solchen bestimmter Beschaffenheit begreift.
    Nach dieser Lehre gehört die unrichtige Vorstellung von dem rechtliche Hindernis zu dem Eigenschaftsirrtum.

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    참고문헌 (Reference)

    1 "주채무자의 신용에 관한 보증인의 착오 민사판례연구 제11집" 1989

    2 "기술신용보증기금의 신용보증에 있어서 주채무자의 신용에 관한 동기의 착오와 민법 제109조 제1항 단서의 중대한 과실의 의미" (26) : 1996

    3 "Eigenschaftsirrtum und Kauf" 1948년;brox1948

    1 "주채무자의 신용에 관한 보증인의 착오 민사판례연구 제11집" 1989

    2 "기술신용보증기금의 신용보증에 있어서 주채무자의 신용에 관한 동기의 착오와 민법 제109조 제1항 단서의 중대한 과실의 의미" (26) : 1996

    3 "Eigenschaftsirrtum und Kauf" 1948년;brox1948

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    2017-01-01 등재 우수등재학술지 선정 (계속평가)
    2014-01-13 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law KCI등재
    2013-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2008-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2005-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    2004-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
    2003-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 1.42 1.42 1.24
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    1.13 1.08 1.392 0.31
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