Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche H...

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김학동 (서울시립대학교)
2007
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Irrtum ; Motivirrtum ; Eigenschaftsirrtum ; Beschaffenheit des Gegenstandes ; rechtsgeschtftliche Wille ; rechtliches Hindernis ; Irrtum ; Motivirrtum ; Eigenschaftsirrtum ; Beschaffenheit des Gegenstandes ; rechtsgeschtftliche Wille ; rechtliches Hindernis ; 착오 ; 동기의 착오 ; 성상의 착오 ; 목적물의 성질 ; 법률행위적 의사 ; 법률적 장애
KCI등재
학술저널
351-379(29쪽)
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Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche H...
Die Rechtsprechung und h.L. unterscheiden den Eigenschaftsirrtum nicht vom Motivirrtum. Die Rechtsprechung behandelt z.B die sich aus einer öffentlichrechtlichen Baubeschränkung des Grundstücks ergebende Unbebaubarkeit (das rechtliche Hindernis) als Motivirrtum, wenn der Käufer das Grundstück als Bauland kauft ohne die Erkenntnis des rechtliches Hindernis. Sie lehnt meistens die Anfechtung gemäß §109 Abs. 1 (KBGB) des Käufers ab, falls in der Grund, daß die Motive nicht erklärt wird, falls in der Grund, daß dem Käufer das rechtliche Hindernis infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliegen ist. Aber sie erkennt in einigen Fällen die Anfechtung an.
Aber der bloße Motivirrtum besteht in der unrichtigen Vorstellung des Erklärenden von irgendwelchen Umständen, die außer der Person oder dem Gegenstand des Geschäfts liegt. Dagegen besteht der Eigenschaftsirrtum in der unrichtigen Vorstellung von der Beschaffenheit oder dem Zustand, die innerhalb der Person oder Gegenstand liegt.
Die Vorstellung von der Eigenschaften eines Gegenstandes kann vielmehr der Bestandteil des Willens bei einem Rechtsgeschtäft bezüglich dieses Gegenstandes dadurch werden, daß die Vorstellung von der Eigenschaften zu der Vorstellung von dem Gegenstand gehört, welche der Bestandteil des Willens des Rechtsgeschtäft ist. In der Regel werden Rechtsverhältnisse betreffs eines Gegenstandes nicht nur als eines raum-zeitlich bestimmten Etwas begründet, sondern betreffs des Gegenstandes als eines solchen von einer bestimmten Beschaffenheit, weil die Vorstellung von dem Gegenstande diesen als einen solchen bestimmter Beschaffenheit begreift.
Nach dieser Lehre gehört die unrichtige Vorstellung von dem rechtliche Hindernis zu dem Eigenschaftsirrtum.
참고문헌 (Reference)
1 "주채무자의 신용에 관한 보증인의 착오 민사판례연구 제11집" 1989
2 "기술신용보증기금의 신용보증에 있어서 주채무자의 신용에 관한 동기의 착오와 민법 제109조 제1항 단서의 중대한 과실의 의미" (26) : 1996
3 "Eigenschaftsirrtum und Kauf" 1948년;brox1948
1 "주채무자의 신용에 관한 보증인의 착오 민사판례연구 제11집" 1989
2 "기술신용보증기금의 신용보증에 있어서 주채무자의 신용에 관한 동기의 착오와 민법 제109조 제1항 단서의 중대한 과실의 의미" (26) : 1996
3 "Eigenschaftsirrtum und Kauf" 1948년;brox1948
학술지 이력
| 연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
|---|---|---|---|
| 2022 | 평가 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
| 2017-01-01 | 등재 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
| 2014-01-13 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law | ![]() |
| 2013-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2010-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2008-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2005-01-01 | 등재 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | ![]() |
| 2004-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2003-01-01 | 등재 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | ![]() |
학술지 인용정보
| 기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
|---|---|---|---|
| 2016 | 1.42 | 1.42 | 1.24 |
| KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
| 1.13 | 1.08 | 1.392 | 0.31 |