Hier stellt es sich wie folgende bezueglich besonderer Pruefungsverfarhen, wohin Aenderungsrichtungen des koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes einzuschlagen ist:
Erstens bei dem Normenkontrollenverfahren ueber die Verfassungswidrigkeit eines Ges...
Hier stellt es sich wie folgende bezueglich besonderer Pruefungsverfarhen, wohin Aenderungsrichtungen des koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes einzuschlagen ist:
Erstens bei dem Normenkontrollenverfahren ueber die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes soll ① zum VfG einheitlich die Ueberpruefungsbefugnisse im Fall des Staatsvertrages gehoeren, ② seine Ueberpruefungsgegenstaende ausnahmsweise bis zur Rechtsverordnungen erweitern koennen, ③ das sekundaere Verfahren neu einfuehren, ④ die rechtliche Grundlage und Rechtsfolgen von Entscheidungsvarianten ausdruecklich regeln, ⑤ und noch materiellrechtlich ueber ihren Rechtsfolgen klar in Ausdruck bringen.
Zweitens beim Verfahren der Verfassungsbeschwerde nach § 68 I KVGG soll ① die Ueberpruefungsgegenstaende die Entscheidungen im Gericht einschliessen, ② die Rechtsfolgen bei der Annahme-Entscheidung im Fall der Ueberpruefungsgegenstaenden wie Rechtsvorschriften, Rechtsverordungen, Verwaltungsvorschriften, oder Satzungen ausdruecklich zu regeln, ③ und in Verfassungsbeschwerde nicht nur beim unwahren Unterlassen der Gesetzgebung sondern auch bei Gesetz und Verordnungen als Ueberpruefungsgegenstaende die Schranken der Frist fuer die Klageerhebung freizumachen.
Drittens beim Organstreitverfahren soll ① der Umfang des Antragstellers klar als Staatsorgan geregelt werden, dem durch Gesetz oder Verfassung eigenstaendige Befugnisse zugegeben ist, ② die Parteifaehigkeit dem jeweiligen Gemeinde erteilt werden, ③ dem Dritten die Prozessstandschaft erstattet werden, wobei auch negative Feststellungklage anerkannt wuerde, ④ ein Teil der Zustaendigkeiten des KGGH (Koreanischen Grossen Gerichtshofes) im kommunalen Organstreitverfahren dem KVG, das ueber die Zustaendigkeit im verfassungsrechtliche Organstreitverfahren verfuegt, als eine Loesung fuer die Zustaendigkeitskonflikten dazwischen uebertragen werden, ⑤ und bei der als begruendet Annahme ueber die Feststellung des Ob oder Wieweit der Befugnisse hinaus noch erweitert die Ruecknahme der Verfuegung oder die Feststellung der Nichtigkeit als Entscheidungen erlassen werden.
Hier ist es noch zu bemerken, dass die geltende Verfassung fuer die oben Dargestellten vorausgesetzt ist, die noch weiter unveraendert bleiben wuerde.