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    KCI우수등재

    利益衝突의 問題解決手段으로서 計劃法上의 最適化命令  :  獨逸의 建築, 計劃 및 環境法에 있어서의 論議를 중심으로 = Planungsrechtliches Optimierungsgebot als Mittel zur Konfliktbewa¨ltigung

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Abwa¨gungsaufgabe ist insb. im Bereich des Bau- und Planungsrechts von praktischer bedeutung, da unterschiedliche o¨ffentliche und private Belange miteinander kollidieren. Es kommt dabei darauf an, ob die belange des Um-weltschutzes oder andere o¨ffentliche Interessen (z.B. Planrechtfertigung) ho¨herrangig einzustufen wa¨ren. Das Optimierungsgebot spielt dabei als ein Mittel der Problembewa¨ltigung eine wesentliche Rolle. Als beispiel des Optimierungs-gebots stellt sich die Vorschrift des §50 BImSchG dar. Das Gebot kann die Umweltbelange in besonderem Maße beru¨cksichtigen. Gleichwohl heißt es nicht dass den Umweltbelangen wie z.B. dem Immissionsschutz stets ein ,,absoluter,, bzw, ,,strikter,, Vorrang zukommt, sondern es ist darauf hinzuweisen, dass sie nur zu einer gerechten Abwa¨gung verpflichtet sind. Diese Frage ha¨ngt im Wesentlichen von den jeweiligen Umsta¨nden des Einzelffalles ab, denn die kolli-dierenden Belange sind prinzipiell abstrakt gleichrangig.
    Bei planerisher Abwa¨gung zieht das Optimierungsgebot der planerischen Gestaltungsfreiheit Schranken. Dennoch ist das Optimierungsgebot in erster Linie vom Begriff der sog. ,,gesetzlichen Planungsleitsa¨tze,, zu unterscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in neuerer Zeit den begriff aufgegeben und ihn mit demjenigen der ,,zwingenden materiellen Rechtssa¨tze, ersetzt. Die sog. Planungsleitsa¨tze werden als strikte Regelungen erfasst, die durch planerische Abwa¨gung nicht u¨berwunden werden ko¨nnen. Das Optimierungsgebot wird hingegen vom Bundesverwaltungsgericht verstanden als solches, das ,,eine mo¨glichst weitgehende Beachtung bestimmter belange,, erfordert. Die Abwa¨gung ist nicht zuletzt im Bau-, Planungs- und Umweltrecht wesentlich, da unterschiedliche belange durch das Optimierungsgebot sachgerecht abzuwa¨gen und in optimaler Weise zuzuordnen sind.
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    Die Abwa¨gungsaufgabe ist insb. im Bereich des Bau- und Planungsrechts von praktischer bedeutung, da unterschiedliche o¨ffentliche und private Belange miteinander kollidieren. Es kommt dabei darauf an, ob die belange des Um-weltschutzes oder andere ...

    Die Abwa¨gungsaufgabe ist insb. im Bereich des Bau- und Planungsrechts von praktischer bedeutung, da unterschiedliche o¨ffentliche und private Belange miteinander kollidieren. Es kommt dabei darauf an, ob die belange des Um-weltschutzes oder andere o¨ffentliche Interessen (z.B. Planrechtfertigung) ho¨herrangig einzustufen wa¨ren. Das Optimierungsgebot spielt dabei als ein Mittel der Problembewa¨ltigung eine wesentliche Rolle. Als beispiel des Optimierungs-gebots stellt sich die Vorschrift des §50 BImSchG dar. Das Gebot kann die Umweltbelange in besonderem Maße beru¨cksichtigen. Gleichwohl heißt es nicht dass den Umweltbelangen wie z.B. dem Immissionsschutz stets ein ,,absoluter,, bzw, ,,strikter,, Vorrang zukommt, sondern es ist darauf hinzuweisen, dass sie nur zu einer gerechten Abwa¨gung verpflichtet sind. Diese Frage ha¨ngt im Wesentlichen von den jeweiligen Umsta¨nden des Einzelffalles ab, denn die kolli-dierenden Belange sind prinzipiell abstrakt gleichrangig.
    Bei planerisher Abwa¨gung zieht das Optimierungsgebot der planerischen Gestaltungsfreiheit Schranken. Dennoch ist das Optimierungsgebot in erster Linie vom Begriff der sog. ,,gesetzlichen Planungsleitsa¨tze,, zu unterscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in neuerer Zeit den begriff aufgegeben und ihn mit demjenigen der ,,zwingenden materiellen Rechtssa¨tze, ersetzt. Die sog. Planungsleitsa¨tze werden als strikte Regelungen erfasst, die durch planerische Abwa¨gung nicht u¨berwunden werden ko¨nnen. Das Optimierungsgebot wird hingegen vom Bundesverwaltungsgericht verstanden als solches, das ,,eine mo¨glichst weitgehende Beachtung bestimmter belange,, erfordert. Die Abwa¨gung ist nicht zuletzt im Bau-, Planungs- und Umweltrecht wesentlich, da unterschiedliche belange durch das Optimierungsgebot sachgerecht abzuwa¨gen und in optimaler Weise zuzuordnen sind.

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    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 머리말
    • Ⅱ. 獨逸에서의 最適化命令에 대한 理論的 論議
    • Ⅲ. 獨逸聯邦行政法阮의 判例
    • Ⅳ. 韓國에서의 理論的 論議 및 判例
    • Ⅴ. 맺음말
    • Ⅰ. 머리말
    • Ⅱ. 獨逸에서의 最適化命令에 대한 理論的 論議
    • Ⅲ. 獨逸聯邦行政法阮의 判例
    • Ⅳ. 韓國에서의 理論的 論議 및 判例
    • Ⅴ. 맺음말
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