Die gegenwartigen Konzepte von Rechtsstaat und Demokratie haben zwei wichtige historische Wurzeln. Rechtsstaat, wenn man darunter mehr verstehen will als nur die Beachtung der geltenden Gesetze durch den Staat, steht in der Tradition der Philosophie v...
Die gegenwartigen Konzepte von Rechtsstaat und Demokratie haben zwei wichtige historische Wurzeln. Rechtsstaat, wenn man darunter mehr verstehen will als nur die Beachtung der geltenden Gesetze durch den Staat, steht in der Tradition der Philosophie von John Locke. Danach hat jeder Mensch ein naturliches Recht u.a. auf die Fruchte seiner Arbeit, und auch eine Mehrheitsentscheidung ist nicht legitimiert, ihm diese Rechte zu nehmen. Demgegenuber durfte das Konzept demokratischer Mehrheitsentscheidungen auch zu Lasten individueller Rechte seine wichtigste Wurzel in der Philosophie Jean-Jacques Rousseaus haben. Beide Konzeptionen sind, wie in dem Beitrag gezeigt wird, in sich nicht widerspruchsfrei. Deshalb wird hier auf die Anerkennungstheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel verwiesen, welche die Anliegen beider Konzepte zu einem Ausgleich bringen kann. Weiter wird gezeigt, sie ein solcher Ausgleich in der politischen Praxis z.B. durch Einrichtung eines Verfassungsgerichts angestrebt werden kann.