RISS 학술연구정보서비스

검색

인기 검색어

    다국어 입력

    http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

    변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

    예시)
    • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
    • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
    닫기
    KCI등재후보

    CISG 제81조에 따른 계약해제의 효과 = Die Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung nach Art. 81 CISG

    한글로보기

    https://www.riss.kr/link?id=A104121155

    • 0

      상세조회
    • 0

      다운로드
    서지정보 열기
    • 내보내기
    • 내책장담기
    • 공유하기
      • URL 복사
    • 오류접수
    인용문이 복사되었습니다.

    부가정보

    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Rechtsfolgen einer Vertragsaufhebung nach dem UN-Kaufrecht sind im Artt. 81 und 84 normiert. Art. 81 CISG stellt die Grundnorm der Vertragsaufhebungswirkung dar. Er bestimmt die Rechtsfolgen einer wirksamen Vertragsaufhebung, nämlich Befreiung von den primären Ver- tragspflichten (Hauptpflichten) auf der einen Seite und Schaffung neuer Rückgewährpflichten auf der anderen. Die dogmatische Einordnung der Restitutionspflichten bei schon ausgetauschten Leistungen ist in der Literatur jedoch von dem jeweiligen nationalen Vorverständnis der Kommentatoren erheblich geprägt. Nach h.M. im deutschsprachigen Rechtsraum bewirke die wirksame Aufhebung nicht ein Erlöschen des Vertrages, sondern eine Umsteuerung desselben in ein sog. Rückgewähr- schuldverhältnis bzw. in ein Abwicklungsverhältnis. Von romanischen Rechtsordnungen geprägte Autoren hingegen sind der Auffassung, der Vertrag werde durch die Aufhebung ex tunc vernichtet und sei somit so zu behandeln, als habe er rückwirkend nie bestanden. Daraus ergebe sich weiter die Folge, dass die gegenseitigen Restitutionsansprüche bereicherungsrechtlichen Charakters sein müssen.
    Bei genauerer Betrachtung der Folgen derartige divergierender dog- matischer Einordnungen ist festzustellen, dass diese sich vor allem auf die Eigentumslage an den gelieferten Waren nach erklärter Vertrags- aufhebung auswirken. Das UN-Kaufrecht schließt aber gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b CISG die Wirkung des Vertrages auf das Eigentum an der verkauften Sache gerade von seinem Anwendungsbereich aus. Die nach dem Internationalen Privatrecht berufenen, hier behandelten nationalen Rechtsordnungen halten jedoch unterschiedliche Antworten hinsichtlich einer etwaigen dinglichen Wirkung der Aufhebung bereit, was auch Auswirkungen auf mögliche Dritterwerb der Kaufsache haben könnte.
    Art. 81 statuiert aber, dass sich die Vertragsaufhebung weder auf Schadensersatzansprüche noch auf gerade für den Streitfall vorgesehene Bestimmungen oder Bestimmungen, welche die Rechte und Pflichten der Parteien nach Vertragsaufhebung regeln, auswirken. Die Vertragsaufhe- bung führt damit nicht zu einem Wegfall des gesamten Vertragsverhält- nisses, sondern nur zu einer Veränderung der wesentlichen Vertrags- pflichten. Statt auf Austausch der versprochenen Leistungen ist das Vertragsverhältnis nunmehr auf Rückabwicklung gerichtet. Der so umge- steuerte Vertrag bleibt als Rahmen für die Abwicklung erhalten. Nach Absatz 2 hat jede Partei das Empfangene zurückzugeben, und zwar grundsätzlich Zug-um-Zug.
    Bei der Novellierung des koreanischen Schuldrechts empfielht es sich, dass Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung neu zuordnen.
    번역하기

    Die Rechtsfolgen einer Vertragsaufhebung nach dem UN-Kaufrecht sind im Artt. 81 und 84 normiert. Art. 81 CISG stellt die Grundnorm der Vertragsaufhebungswirkung dar. Er bestimmt die Rechtsfolgen einer wirksamen Vertragsaufhebung, nämlich Befreiung vo...

    Die Rechtsfolgen einer Vertragsaufhebung nach dem UN-Kaufrecht sind im Artt. 81 und 84 normiert. Art. 81 CISG stellt die Grundnorm der Vertragsaufhebungswirkung dar. Er bestimmt die Rechtsfolgen einer wirksamen Vertragsaufhebung, nämlich Befreiung von den primären Ver- tragspflichten (Hauptpflichten) auf der einen Seite und Schaffung neuer Rückgewährpflichten auf der anderen. Die dogmatische Einordnung der Restitutionspflichten bei schon ausgetauschten Leistungen ist in der Literatur jedoch von dem jeweiligen nationalen Vorverständnis der Kommentatoren erheblich geprägt. Nach h.M. im deutschsprachigen Rechtsraum bewirke die wirksame Aufhebung nicht ein Erlöschen des Vertrages, sondern eine Umsteuerung desselben in ein sog. Rückgewähr- schuldverhältnis bzw. in ein Abwicklungsverhältnis. Von romanischen Rechtsordnungen geprägte Autoren hingegen sind der Auffassung, der Vertrag werde durch die Aufhebung ex tunc vernichtet und sei somit so zu behandeln, als habe er rückwirkend nie bestanden. Daraus ergebe sich weiter die Folge, dass die gegenseitigen Restitutionsansprüche bereicherungsrechtlichen Charakters sein müssen.
    Bei genauerer Betrachtung der Folgen derartige divergierender dog- matischer Einordnungen ist festzustellen, dass diese sich vor allem auf die Eigentumslage an den gelieferten Waren nach erklärter Vertrags- aufhebung auswirken. Das UN-Kaufrecht schließt aber gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b CISG die Wirkung des Vertrages auf das Eigentum an der verkauften Sache gerade von seinem Anwendungsbereich aus. Die nach dem Internationalen Privatrecht berufenen, hier behandelten nationalen Rechtsordnungen halten jedoch unterschiedliche Antworten hinsichtlich einer etwaigen dinglichen Wirkung der Aufhebung bereit, was auch Auswirkungen auf mögliche Dritterwerb der Kaufsache haben könnte.
    Art. 81 statuiert aber, dass sich die Vertragsaufhebung weder auf Schadensersatzansprüche noch auf gerade für den Streitfall vorgesehene Bestimmungen oder Bestimmungen, welche die Rechte und Pflichten der Parteien nach Vertragsaufhebung regeln, auswirken. Die Vertragsaufhe- bung führt damit nicht zu einem Wegfall des gesamten Vertragsverhält- nisses, sondern nur zu einer Veränderung der wesentlichen Vertrags- pflichten. Statt auf Austausch der versprochenen Leistungen ist das Vertragsverhältnis nunmehr auf Rückabwicklung gerichtet. Der so umge- steuerte Vertrag bleibt als Rahmen für die Abwicklung erhalten. Nach Absatz 2 hat jede Partei das Empfangene zurückzugeben, und zwar grundsätzlich Zug-um-Zug.
    Bei der Novellierung des koreanischen Schuldrechts empfielht es sich, dass Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung neu zuordnen.

    더보기

    참고문헌 (Reference)

    1 김진우, "목적물의 본래적 상태로의 반환불능으로 인한 계약해제권 또는 대체물인도청구권의 상실 - 「국제물품매매계약에 관한 UN협약」 (CISG) 제82조를 중심으로-" 제주대학교 법과정책연구소 15 (15): 57-, 2009

    2 박영복, "매매협약(CISG) 적용 사안에 있어서의 상계" 국제거래법학회 19 (19): 121-143, 2010

    3 김진우, "매도인의 일부불이행에 대한 매수인의 구제수단 -「국제물품매매계약에 관한 UN협약(CISG)」 제51조를 중심으로-" 법학연구원 (30) : 123-154, 2009

    4 석광현, "국제물품매매협약(CISG)을 본격적으로 다룬 최초의 우리 판결”, 「법률신문」 2009년 6월 15일 제3754호"

    5 석광현, "국제물품매매협약(CISG)과 國際私法" 법학연구소 50 (50): 235-284, 2009

    6 석광현, "국제물품매매계약의 법리" 박영사 2010

    7 최흥섭, "국제물품매매계약에 관한 유엔협약해설" 법무부 2005

    8 석광현, "“국제물품매매협약 다룬 최초 우리 판결의 항소심판결”, 「법률신문」 2009년 9월 28일 제3781호"

    9 Coen, Christoph, "Vertragsscheitern und Rückabwicklung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum englischen und deutschen Recht, zum UN-Kaufrecht sowie zu den Unidroit Principles und den Principles of European Contract Law" Duncker & Humblot 2003

    10 Honnold, John O., "Uniform Law for International Sales Under the 1980 United Nations Convention, 3rd ed." Kluwer International Law 1999

    1 김진우, "목적물의 본래적 상태로의 반환불능으로 인한 계약해제권 또는 대체물인도청구권의 상실 - 「국제물품매매계약에 관한 UN협약」 (CISG) 제82조를 중심으로-" 제주대학교 법과정책연구소 15 (15): 57-, 2009

    2 박영복, "매매협약(CISG) 적용 사안에 있어서의 상계" 국제거래법학회 19 (19): 121-143, 2010

    3 김진우, "매도인의 일부불이행에 대한 매수인의 구제수단 -「국제물품매매계약에 관한 UN협약(CISG)」 제51조를 중심으로-" 법학연구원 (30) : 123-154, 2009

    4 석광현, "국제물품매매협약(CISG)을 본격적으로 다룬 최초의 우리 판결”, 「법률신문」 2009년 6월 15일 제3754호"

    5 석광현, "국제물품매매협약(CISG)과 國際私法" 법학연구소 50 (50): 235-284, 2009

    6 석광현, "국제물품매매계약의 법리" 박영사 2010

    7 최흥섭, "국제물품매매계약에 관한 유엔협약해설" 법무부 2005

    8 석광현, "“국제물품매매협약 다룬 최초 우리 판결의 항소심판결”, 「법률신문」 2009년 9월 28일 제3781호"

    9 Coen, Christoph, "Vertragsscheitern und Rückabwicklung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum englischen und deutschen Recht, zum UN-Kaufrecht sowie zu den Unidroit Principles und den Principles of European Contract Law" Duncker & Humblot 2003

    10 Honnold, John O., "Uniform Law for International Sales Under the 1980 United Nations Convention, 3rd ed." Kluwer International Law 1999

    11 Brunner, Christoph, "UN-Kaufrecht - CISG, Kommentar zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980" Stämpfli 2004

    12 Magnus, Ulrich, "The Remedy of Avoidance of Contract under CISG -General Remarks and Special Cases" 25 : 423-436, 2005

    13 Schlechtriem, Peter, "Schwenzer, Ingeborg: Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht - CISG -, 5. Aufl." Beck 2008

    14 Witz, Wolfgang, "Salger, Hanns-Christian/Lorenz, Manuel: International Ein- heitliches Kaufrecht" Verlag Recht und Wirtschaft 2000

    15 Goff, Robertf, "Law of Restition, 6th ed." Sweet & Maxwell 2002

    16 Honsell Heinrich, "Kommentar zum UN-Kaufrecht. Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG), 2. Aufl." Springer 2010

    17 Schlechtriem, Peter, "Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht - CISG -, 3. Aufl." Beck 2000

    18 Bamberger, Heinz Georg, "Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, §§ 1-610, CISG, 2. Aufl." Beck 2007

    19 Staudinger, Julius, "Julius von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Wiener UN-Kaufrecht (CISG), erläutert v. Magnus" Sellier/de Gruyter 2005

    20 Ferrari, Franco, "Internationales Vertragsrecht, EGBGB, CISG, CMR, FactÜ, Kommentar" Beck 2007

    21 Schlechtriem, Peter, "Internationales UN-Kaufrecht, 4. Aufl." Beck 2007

    22 Piltz, Burghard, "Internationales Kaufrecht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen von 1980) in praxisorientierter Darstellung, 2. Aufl." Beck 2008

    23 Piltz, Burghard, "Internationales Kaufrecht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen von 1980) in praxisorientierter Darstellung" Beck 1993

    24 Herber, Rolf, "Internationales Kaufrecht, Kommentar zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf" Beck 1991

    25 von Bar, Christian, "Grundregeln des Europäischen Vertragsrecht, Teile I und II" Sellier. European Law Publishers 2002

    26 Thiele, Christian, "Erfüllungsort bei der Rückabwicklung von Vertragspflichten nach Art" 81 : 892-895, 2000

    27 Honnold, "Documentary history of the uniform law for international sales. The studies, deliberations and decisions that led to the 1980 United Nations Convention with introductions and explanations"

    28 Bianca, Cesare Massimo, "Commentary on the International Sales Law" Giuffrè 1987

    29 송양호, "CISG에 따른 청산의무의 이행장소" 국제거래법학회 18 (18): 25-45, 2009

    30 김진우, "CISG 제84조에 따른 계약해제에 기한 이익조정" 법학연구원 19 (19): 85-115, 2009

    31 Münchener Kommentar zum HGB, "Band 6: Viertes Buch. Handelsgeschäfte Zweiter Abschnitt. Handelskauf Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft §§ 373-406. Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG, 2. Aufl." Beck 2007

    32 Münchener Kommentar zum, "Band 3: Schuldrecht · Besonderer Teil §§ 433-610 Finanzierungsleasing · HeizkostenV · BetriebskostenV · CISG, 5. Aufl." Beck 2008

    33 Schwimann, Michael, "ABGB: Praxiskommentar, Band 4: §§ 859-1089 ABGB WucherG, UN-Kaufrecht, 3. Aufl." 2006

    더보기

    동일학술지(권/호) 다른 논문

    동일학술지 더보기

    더보기

    분석정보

    View

    상세정보조회

    0

    Usage

    원문다운로드

    0

    대출신청

    0

    복사신청

    0

    EDDS신청

    0

    동일 주제 내 활용도 TOP

    더보기

    주제

    연도별 연구동향

    연도별 활용동향

    연관논문

    연구자 네트워크맵

    공동연구자 (7)

    유사연구자 (20) 활용도상위20명

    인용정보 인용지수 설명보기

    학술지 이력

    학술지 이력
    연월일 이력구분 이력상세 등재구분
    2026 평가 재인증평가 신청대상 (재인증)
    2020-01-01 등재 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
    2017-01-01 등재 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
    2014-10-08 학회명변경 한글명 : 법학연구소 -> 서울시립대학교 법학연구소
    영문명 : 미등록 -> Law Research Institute in University of Seoul
    KCI등재
    2013-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    2012-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
    2010-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
    더보기

    학술지 인용정보

    학술지 인용정보
    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 0.98 0.98 0.96
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.92 0.87 1.118 0.44
    더보기

    이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

    나만을 위한 추천자료

    해외이동버튼