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      법익론의 한계와 비례성 원칙

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die strafrechtliche Reguleirung gegen neues Problem in der modernen Gesellschaft erreicht regelmäßig nicht nur keinen erwünschten Erfolg, vielmehr auch führt schwere schlechte Effekte wie die Verallgemeinisierung der Rechtsgutsverletzung und das umfangreiche Vollzungsdefizit herbei. Das würde an die inneren Grenzen des Rechtsgutsbegriffs liegen. Die Entmaterialisierung des Rechtsgutsbegriffs im neuen Bereich, wo nur vom tradierten universalen Verhaltensnorm keine Handlungsrichtung einrichtbar ist, spielt unter der Vergessenheit des systemkritischen Ansatzes der Rechtsgutstheorie eine automatische Tür zur Kriminalisierung rollen. Das Urteilungskriterium der Rechtsgutsverletzung in der modernen Gesellschaft begrenzt sich nicht auf "Überlegen" mehr, sondern setzt nun "menschliches Leben" voraus, so dass die Urteilung der Kriminalisierung muss von der Vorurteilung über das Wertkriterium abhängen. Daher kann die Rechtsgutstheorie im Bereich ohne überliefte Wertnormen kein Kriterium gegen Überkriminalisierung mehr darstellen.
      Trotzdem muss man nicht auf die These verzichten, den Begründungsgrund zur strafrechtlichen Freiheitsbeschränkung vom Schutz der Freiheit aus zu suchen. Auch auf den liberalistischen Ansatz des Rechtsgutsbegriffs muss man nicht verzichten. Der intersubjektive Rechtsgutstheorie, um das moderne Dilemma zu überwinden, schlagt eine Systematisierung der mit Reflexion verbundenen Erfolgsberücksichtigung über den vagen Bereich vor.
      Aber in Hinblick des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die solche Erfolgsberücksichtigung könnte das Verhältnismäßigkeitsprinzip so wie im Folgenden restrukturiert werden : die Angemessenheit, die die Bewertung im Bereich mangels tradierte Wertnormen voraussetzt, kann die Rolle als die letzte Schwelle zur Formalisierung nicht immer erfolgreich spielen. Vielmehr muss sich die Erforderlichkeit prozessrechtlich durch die Verrechtlichung des Verfahrens gewährleisten lassen, den schwacheren Mittel als Strafe, wie Strafschadenersatz oder Geldbuße, den Vorrang zugeben und mit der Strafmediation oder der exklusiven Anklage von Expert unnotwendige Strafe zu unterdrücken. Durch diese Erfolgsberücksichtigung mit Reflexion könnte die Geeignetheit die Rolle als das dichteste Sieb spielen : nämlich liegt das daran, dass System als die Voraussetzung zur Formalisierung der Strafnormen ausgestatten werden muss und das Strafrecht erst somit geeignet werden kann.
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      Die strafrechtliche Reguleirung gegen neues Problem in der modernen Gesellschaft erreicht regelmäßig nicht nur keinen erwünschten Erfolg, vielmehr auch führt schwere schlechte Effekte wie die Verallgemeinisierung der Rechtsgutsverletzu...

      Die strafrechtliche Reguleirung gegen neues Problem in der modernen Gesellschaft erreicht regelmäßig nicht nur keinen erwünschten Erfolg, vielmehr auch führt schwere schlechte Effekte wie die Verallgemeinisierung der Rechtsgutsverletzung und das umfangreiche Vollzungsdefizit herbei. Das würde an die inneren Grenzen des Rechtsgutsbegriffs liegen. Die Entmaterialisierung des Rechtsgutsbegriffs im neuen Bereich, wo nur vom tradierten universalen Verhaltensnorm keine Handlungsrichtung einrichtbar ist, spielt unter der Vergessenheit des systemkritischen Ansatzes der Rechtsgutstheorie eine automatische Tür zur Kriminalisierung rollen. Das Urteilungskriterium der Rechtsgutsverletzung in der modernen Gesellschaft begrenzt sich nicht auf "Überlegen" mehr, sondern setzt nun "menschliches Leben" voraus, so dass die Urteilung der Kriminalisierung muss von der Vorurteilung über das Wertkriterium abhängen. Daher kann die Rechtsgutstheorie im Bereich ohne überliefte Wertnormen kein Kriterium gegen Überkriminalisierung mehr darstellen.
      Trotzdem muss man nicht auf die These verzichten, den Begründungsgrund zur strafrechtlichen Freiheitsbeschränkung vom Schutz der Freiheit aus zu suchen. Auch auf den liberalistischen Ansatz des Rechtsgutsbegriffs muss man nicht verzichten. Der intersubjektive Rechtsgutstheorie, um das moderne Dilemma zu überwinden, schlagt eine Systematisierung der mit Reflexion verbundenen Erfolgsberücksichtigung über den vagen Bereich vor.
      Aber in Hinblick des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die solche Erfolgsberücksichtigung könnte das Verhältnismäßigkeitsprinzip so wie im Folgenden restrukturiert werden : die Angemessenheit, die die Bewertung im Bereich mangels tradierte Wertnormen voraussetzt, kann die Rolle als die letzte Schwelle zur Formalisierung nicht immer erfolgreich spielen. Vielmehr muss sich die Erforderlichkeit prozessrechtlich durch die Verrechtlichung des Verfahrens gewährleisten lassen, den schwacheren Mittel als Strafe, wie Strafschadenersatz oder Geldbuße, den Vorrang zugeben und mit der Strafmediation oder der exklusiven Anklage von Expert unnotwendige Strafe zu unterdrücken. Durch diese Erfolgsberücksichtigung mit Reflexion könnte die Geeignetheit die Rolle als das dichteste Sieb spielen : nämlich liegt das daran, dass System als die Voraussetzung zur Formalisierung der Strafnormen ausgestatten werden muss und das Strafrecht erst somit geeignet werden kann.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 새로운 문제에 대한 일상적 집행결손
      • Ⅱ. 법익론의 내재적 한계
      • Ⅲ. 포기할 수 없는 체계비판적 기능
      • Ⅳ. 비례성 원칙의 재구성
      • [참고문헌]
      • Ⅰ. 새로운 문제에 대한 일상적 집행결손
      • Ⅱ. 법익론의 내재적 한계
      • Ⅲ. 포기할 수 없는 체계비판적 기능
      • Ⅳ. 비례성 원칙의 재구성
      • [참고문헌]
      • [Zusammenfassung]
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      참고문헌 (Reference)

      1 배종대, "형사정책, 제7전정판" 2008

      2 이진국, "형사입법에서 법익개념의 체계비판적 기능" (37) : 2005

      3 이상돈, "형법학 - 형법이론과 형법정책" 1999

      4 이재상, "형법총론, 제6신판" 2010

      5 신동운, "형법총론, 제5판" 2010

      6 손동권, "형법총론, 제2개정판" 2005

      7 배종대, "형법총론, 제10판" 2011

      8 양천수, "형법상 법익 개념의 새로운 근거설정 필요성과 가능성" 47 : 2006

      9 김일수, "한국형법 I, 개정판" 1996

      10 김영건, "칸트의 선험철학과 포퍼의 비판적 합리주의" 한국칸트학회 (14) : 67-90, 2004

      1 배종대, "형사정책, 제7전정판" 2008

      2 이진국, "형사입법에서 법익개념의 체계비판적 기능" (37) : 2005

      3 이상돈, "형법학 - 형법이론과 형법정책" 1999

      4 이재상, "형법총론, 제6신판" 2010

      5 신동운, "형법총론, 제5판" 2010

      6 손동권, "형법총론, 제2개정판" 2005

      7 배종대, "형법총론, 제10판" 2011

      8 양천수, "형법상 법익 개념의 새로운 근거설정 필요성과 가능성" 47 : 2006

      9 김일수, "한국형법 I, 개정판" 1996

      10 김영건, "칸트의 선험철학과 포퍼의 비판적 합리주의" 한국칸트학회 (14) : 67-90, 2004

      11 전현욱, "지적재산권과 형법정책" 3 (3): 2010

      12 이상돈, "정보이용동의 - 정보적 자기결정의 새로운 차원" (47) : 2006

      13 양천수, "인권법체계의 자기생산적 구조-법사회학의 측면애서 접근한 試論" 법학연구소 48 (48): 33-58, 2008

      14 김창군, "인격적 법익론, In 법치국가와 형법" 1998

      15 박강우, "위험형법론" 한국학술정보 2008

      16 정희철, "소년형법과 교육사상" 고려대학교 2004

      17 조동기, "사이버공간의 일탈 유형과 사회통제의 특성" (10) : 2006

      18 박찬걸, "비범죄화의 유형에 관한 연구" 한국법학원 (117) : 99-133, 2010

      19 김창군, "비범죄화의 실현방안" 형사정책 1996

      20 이용식, "비례성원칙을 통해서 본 형법과 헌법의 관계" 한국형사법학회 (25) : 27-54, 2006

      21 배종대, "비교형사법연구" 3 (3): 2001

      22 배종대, "보안처분과 비례성원칙, In 법치국가와 형법" 1998

      23 Teubner, "법제화 이론" 2004

      24 윤재왕, "법적 논증이론과 절차적 정의" 5 : 1992

      25 Alexy, "법적 논증이론" 2007

      26 안동준, "법익론의 생성, 발전과 변화" 28 (28): 2007

      27 이상돈, "기초법학" 2008

      28 이창범, "개인정보피해구제 및 배상기준에 관한 연구" 2004

      29 이상돈, "개인정보보호법제의 개선방향" 2006

      30 전현욱, "개인정보 보호에 관한 형법정책" 고려대학교 2010

      31 윤재왕, "“법, 도덕 그리고 사실” - 비얼링의 승인설에 대한 켈젠의 비판" 법학연구원 (54) : 1-31, 2009

      32 Stächelin, "nterdependenzen zwischen der Rechtsgutstheorie und den Angriffswegen auf die dadurch bestimmten Güter, In Aufgeklärte Kriminalpolitik oder Kampf gegen das Böse?" 1998

      33 Stratenwerth, "Zum Begriff des “Rechtsguts”, Festschrift für Lenckner" 1998

      34 Hassemer, "Theorie und Soziologie des Verbrechens" 1980

      35 Wohlers, "Rechtsgutstheorie und Deliktsstruktur, Goltdammer's Archiv fur Strafrecht" 2002

      36 Teubner, "Rechts als autopoietisches System" 1989

      37 Yang, "Konzeption einer intersubjektiven Rechtsgutslehre : Teilnehmerrolle als ein diskurstheoretischer Rechtsgutsbegriff"

      38 Hefendehl, "Die Materialisierung von Rechtsgut und Deliktsstruktur" 2002

      39 Krüger, "Die Entmaterialisierungstendenz beim Rechtsgutsbegriff" 2000

      40 Bae, "Der Grundsatz der Vehältnismäßigkeit im Maßregelrecht des StGB" 1985

      41 Neumann, "Das Verhaltnismaßigkeitsprinzip als strafbegrenzendes Prinzip, In Mediating Principles" 2006

      42 Hassemer, "Bilder vom Strafrecht" 2001

      43 양천수, "19세기 독일 형법학에서 전개된 법익 개념-理念史를 중심으로 하여-" 한국법사학회 (38) : 75-102, 2008

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      2010-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
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      2016 0.94 0.94 0.95
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.94 0.89 1.109 0.3
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