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    공지의 사실과 인터넷 = Allgemeinkundige Tatsachen und Internet

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Offenkundige Tatsachen bedürfen nach § 288 KZPO keines Beweises. Allgemein-und gerichtskundige Tatsachen sind insofern von Bedeutung im Zivilprozess, als sie ohne ein förmliches Beweisverfahren Urteilsgrundlage sein und damit der Prozessökonomie dienen können. Unter allgemeinkundigen Tatsachen versteht man Tatsachen, die generell oder in grösseren Kreisen von Personen bekannt oder wahrnehmbar sind und man aus allgemein zugänglichen Quellen entnehmen kann. Als typische Beispiele sind historische Ereignisse, Kalenderdaten, geographische Lage, Ortsentfernungen und Zahlenangaben aus statistischen Jahrbüchern usw. zu nennen.
    Für die Feststellung einer Tatsache als allgemeinkundig sind zwei Faktoren entscheidend, nämlich Offenkundigkeit und zuverlässige Informationsquelle. Ob das Internet darunter fällt, ist umstritten. Einerseits ist das Internet heute ohne Zweifel die wichtigste und am einfachsten zugängliche Informationsquelle, taucht andererseits aber immer die Frage auf, ob die durch Zugriff auf diese Quellen wahrnehmbaren Tatsachen als allgemeinkundig anzusehen sind. Es handelt sich um die Zuverlässigkeit der Internet-Inhalte.
    Die Internetrecherche ist heutzutage zum Alltag geworden. Die schnelle Entwicklung der IT Technik und Internetverbindung mit Smartphone, Tablet und Wifi lassen sich im Vergleich mit der Vergangenheit die Gegenstände und Umfang der allgemeinkundigen Tatsachen immens erweitern. Die Verwertung von Internet-Inhalten soll sich aber nur auf zuverlässige Quellen beschränken. Wegen der Rechtsfolge der allgemeinkundigen Tatsachen, also Ausschluss der Beweisbedürftigkeit muss der Richter mit aller Sorgfalt die Geeignetheit der im Internet recherchierten Informationen als allgemeinkundig prüfen. Bei der Wikipedia sind beispielsweise alle Einträge nicht als allgemeinkundige Tatsachen anzuerkennen.
    Um Risiken von falschen Angaben aus dem Internet zu vermeiden und allgemeinkundige Tatsachen der Verfahrensökonomie dienen zu lassen, soll den Parteien aus Gründen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Bevor die Erkenntnisse aus dem Web als offenkundige Tatsachen verwertet werden, ist Hinweis durch das Gericht auf allgemeinkundige Tatsachen und deren prozessualen Rechtsfolge, also Wegfall der Beweisaufnahme geboten. Erst nach der vorherigen Anhörung der Parteien können die Einträge im Internet als allgemeinkundige Tatsachen zur richterlichen Urteilsgrundlage sein.
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    Offenkundige Tatsachen bedürfen nach § 288 KZPO keines Beweises. Allgemein-und gerichtskundige Tatsachen sind insofern von Bedeutung im Zivilprozess, als sie ohne ein förmliches Beweisverfahren Urteilsgrundlage sein und damit der Prozessökonomie d...

    Offenkundige Tatsachen bedürfen nach § 288 KZPO keines Beweises. Allgemein-und gerichtskundige Tatsachen sind insofern von Bedeutung im Zivilprozess, als sie ohne ein förmliches Beweisverfahren Urteilsgrundlage sein und damit der Prozessökonomie dienen können. Unter allgemeinkundigen Tatsachen versteht man Tatsachen, die generell oder in grösseren Kreisen von Personen bekannt oder wahrnehmbar sind und man aus allgemein zugänglichen Quellen entnehmen kann. Als typische Beispiele sind historische Ereignisse, Kalenderdaten, geographische Lage, Ortsentfernungen und Zahlenangaben aus statistischen Jahrbüchern usw. zu nennen.
    Für die Feststellung einer Tatsache als allgemeinkundig sind zwei Faktoren entscheidend, nämlich Offenkundigkeit und zuverlässige Informationsquelle. Ob das Internet darunter fällt, ist umstritten. Einerseits ist das Internet heute ohne Zweifel die wichtigste und am einfachsten zugängliche Informationsquelle, taucht andererseits aber immer die Frage auf, ob die durch Zugriff auf diese Quellen wahrnehmbaren Tatsachen als allgemeinkundig anzusehen sind. Es handelt sich um die Zuverlässigkeit der Internet-Inhalte.
    Die Internetrecherche ist heutzutage zum Alltag geworden. Die schnelle Entwicklung der IT Technik und Internetverbindung mit Smartphone, Tablet und Wifi lassen sich im Vergleich mit der Vergangenheit die Gegenstände und Umfang der allgemeinkundigen Tatsachen immens erweitern. Die Verwertung von Internet-Inhalten soll sich aber nur auf zuverlässige Quellen beschränken. Wegen der Rechtsfolge der allgemeinkundigen Tatsachen, also Ausschluss der Beweisbedürftigkeit muss der Richter mit aller Sorgfalt die Geeignetheit der im Internet recherchierten Informationen als allgemeinkundig prüfen. Bei der Wikipedia sind beispielsweise alle Einträge nicht als allgemeinkundige Tatsachen anzuerkennen.
    Um Risiken von falschen Angaben aus dem Internet zu vermeiden und allgemeinkundige Tatsachen der Verfahrensökonomie dienen zu lassen, soll den Parteien aus Gründen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Bevor die Erkenntnisse aus dem Web als offenkundige Tatsachen verwertet werden, ist Hinweis durch das Gericht auf allgemeinkundige Tatsachen und deren prozessualen Rechtsfolge, also Wegfall der Beweisaufnahme geboten. Erst nach der vorherigen Anhörung der Parteien können die Einträge im Internet als allgemeinkundige Tatsachen zur richterlichen Urteilsgrundlage sein.

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    공지의 사실은 법원에 현저한 사실과 함께 불요증사실로서 민사재판에서 중요한 의미를 가지는 제도이다. 공지의 사실로 인정되면 법원은 증거조사 없이 사실을 확정하여 재판의 기초로 삼을 수 있다.
    지금까지 공지의 사실은 널리 알려져 있어야 한다는 점 때문에 시간적·공간적 한계를 가지고 있었다. 일정한 시점과 일정한 지역에 널리 알려진 사실이 공지의 사실로 인정될 수 있었던 것이다. 그런데 인터넷과 IT 정보 기술의 발전으로 시공을 초월하여 정보 획득과 수집이 가능해진 지금은 공지의 사실의 대상과 범위는 매우 확대되어 있다.
    오늘날 인터넷은 공지의 사실의 주요 정보원이지만, 인터넷 검색정보가 항상 공지의 사실이 될 수는 없다. 인터넷 게재 정보의 정확도가 늘 보장되는 것은 아니기 때문이다. 인터넷 검색정보의 불완전성을 고려하면 인터넷에 기반하여 공지의 사실을 인정하는 데에는 신중을 기하여야 한다.
    국민의 재판청구권을 침해하지 않으면서 불요증사실로서 공지의 사실을 재판에 효율적으로 이용하기 위해서는 당사자의 진술권 보장이 필요하다. 법원은 인터넷 검색정보를 공지의 사실로 인정하여 재판의 기초로 삼기 전에 당사자에게 의견을 진술할 수 있는 기회를 부여하여야 한다. 이를 통해 의외의 기습적인 재판으로부터 당사자를 보호하고, 소송의 주체로서 당사자의 절차적 기본권이 실질적으로 보장될 수 있을 것이다.
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    공지의 사실은 법원에 현저한 사실과 함께 불요증사실로서 민사재판에서 중요한 의미를 가지는 제도이다. 공지의 사실로 인정되면 법원은 증거조사 없이 사실을 확정하여 재판의 기초로 삼...

    공지의 사실은 법원에 현저한 사실과 함께 불요증사실로서 민사재판에서 중요한 의미를 가지는 제도이다. 공지의 사실로 인정되면 법원은 증거조사 없이 사실을 확정하여 재판의 기초로 삼을 수 있다.
    지금까지 공지의 사실은 널리 알려져 있어야 한다는 점 때문에 시간적·공간적 한계를 가지고 있었다. 일정한 시점과 일정한 지역에 널리 알려진 사실이 공지의 사실로 인정될 수 있었던 것이다. 그런데 인터넷과 IT 정보 기술의 발전으로 시공을 초월하여 정보 획득과 수집이 가능해진 지금은 공지의 사실의 대상과 범위는 매우 확대되어 있다.
    오늘날 인터넷은 공지의 사실의 주요 정보원이지만, 인터넷 검색정보가 항상 공지의 사실이 될 수는 없다. 인터넷 게재 정보의 정확도가 늘 보장되는 것은 아니기 때문이다. 인터넷 검색정보의 불완전성을 고려하면 인터넷에 기반하여 공지의 사실을 인정하는 데에는 신중을 기하여야 한다.
    국민의 재판청구권을 침해하지 않으면서 불요증사실로서 공지의 사실을 재판에 효율적으로 이용하기 위해서는 당사자의 진술권 보장이 필요하다. 법원은 인터넷 검색정보를 공지의 사실로 인정하여 재판의 기초로 삼기 전에 당사자에게 의견을 진술할 수 있는 기회를 부여하여야 한다. 이를 통해 의외의 기습적인 재판으로부터 당사자를 보호하고, 소송의 주체로서 당사자의 절차적 기본권이 실질적으로 보장될 수 있을 것이다.

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    참고문헌 (Reference)

    1 이재상, "형사소송법" 박영사 2021

    2 "주석 민사소송법(V)" 한국사법행정학회 2012

    3 이시윤, "신민사소송법" 박영사 2021

    4 김홍엽, "민사소송법" 박영사 2021

    5 호문혁, "민사소송법" 법문사 2020

    6 박우동, "민사상고이유로서의 심리미진에 관하여" 8 : 1977

    7 Rosenberg, "Zivilprozessrecht" C. H. BECK 2018

    8 Musielak, "ZPO" Vahlen 2022

    9 Zöller, "ZPO" Otto Schmidt 2020

    10 Schneide, "Rechtliches Gehör bezüglich offenkundiger Tatsachen. Anmerkung zu BSG, Urt. v. 31. 10. 1978 – 4 BJ 149/78" 1979

    1 이재상, "형사소송법" 박영사 2021

    2 "주석 민사소송법(V)" 한국사법행정학회 2012

    3 이시윤, "신민사소송법" 박영사 2021

    4 김홍엽, "민사소송법" 박영사 2021

    5 호문혁, "민사소송법" 법문사 2020

    6 박우동, "민사상고이유로서의 심리미진에 관하여" 8 : 1977

    7 Rosenberg, "Zivilprozessrecht" C. H. BECK 2018

    8 Musielak, "ZPO" Vahlen 2022

    9 Zöller, "ZPO" Otto Schmidt 2020

    10 Schneide, "Rechtliches Gehör bezüglich offenkundiger Tatsachen. Anmerkung zu BSG, Urt. v. 31. 10. 1978 – 4 BJ 149/78" 1979

    11 "Münchener Kommentar zur ZPO" C. H. BECK 2020

    12 Stein, "Kommentar zur Zivilprozessordnung" Mohr Siebeck 2018

    13 Zogby, "Judicial Notice: An Underappreciated and Misapplied Tool of Efficiency" 04 : 2017

    14 Haas, "Internetquellen im Zivilprozess" Springer 2019

    15 Dötsch, "Internet und Offenkundigkeit" 2011

    16 Walter, "Freie Beweiswürdigung" Mohr Siebeck 1979

    17 Greger, "FS für Stürner, Bd. I" Mohr Siebeck 2013

    18 Barger, "Challenging Judicial Notice of Facts on the Internet under Federal Rule of Evidence 201" 48 (48): 2013

    19 Pantle, "Beweiserhebung über offenkundige Tatsachen?" 1993

    20 McCorkle, "Allgemeinkundigkeit" Mohr Siebeck 2018

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