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      리스크정보의 공표와 그 법적 통제 = Behördliche Informationstätigkeit in Umgang mit den Ungewissenheiten und Rechtliche Kontrolle

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      Angesichts der zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse, der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie der damit verbundenen neuen Gefahren und Risken ist staatliche Informationstätigkeit mehr gefragt. Staatliche Informationstätigkeit kann auf vielfältige Art und Weise ausgeübt werden. Es ist unmöglich, jede einzelne Handlungsform exakt zu definieren, zumal die Grenzen fließend sind. Zulässigkeit und Grenzen von staatlichen Informationstätigkeit sind wichtige Probleme. In tatsächlicher Sicht kann die Warnung den gleichen Effeckt haben wie etwa das Verbot. Die Frage nach dem Efordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage stellt sich allerdings nur dann, wenn staatlichen Informationstätigkeit einen Grundrechtseingriff darstellen. Deutsches Bundesverfassungsgericht hat in seinen Glykol-Urteil einen Eingriff in die Berufsfeihet verneint, weshalb sich die Frage nach einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in einem solchen Fall gar nicht erst stellt. Aber sind Finalität und Schwere ausschlaggebend für die Bejahung der Eingriffsqualität von Informationstätigkeit. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen, die an staatlichen Informationstätigkeit zu stellen sind, stimmen Rechtsprechung und Lehre in Deutschland und U.S.A. weitgehend überein. So müssen staatlichen Informationstätigkeit den Geboten der Richtigkeit und Sachlichkeit endsprechend. Wenn ihre Richtigkeit noch nicht abschlißend geklärt ist, hängt die Rechtmäßigkeit davon ab, ob der Staat den Sachhalt unter Nutzung aller verfügbaren Informationsquellen, gegebenfalls auch unter Anhörung Betroffener, ermittelt hat. Verbleiben Unsicherheiten über die Richtigkeit, so ist der Staat gehalten, auf diese hinzuwesen. Erweist sich eine staatlichen Informationstätigkeit in Nachhinein als unrichtig, bedarf sie der Korrektur. Darüber hinaus müssen staatlichen Informationstätigkeit dem Grundsatz der Verältismäßigkeit. Rechtsprechungen und Gesetze in Korea sollen dieser Anforderungen an staatliche Informationstätigkeit folgen.
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      Angesichts der zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse, der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie der damit verbundenen neuen Gefahren und Risken ist staatliche Informationstätigkeit mehr gefragt. Staatliche Informationstät...

      Angesichts der zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse, der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie der damit verbundenen neuen Gefahren und Risken ist staatliche Informationstätigkeit mehr gefragt. Staatliche Informationstätigkeit kann auf vielfältige Art und Weise ausgeübt werden. Es ist unmöglich, jede einzelne Handlungsform exakt zu definieren, zumal die Grenzen fließend sind. Zulässigkeit und Grenzen von staatlichen Informationstätigkeit sind wichtige Probleme. In tatsächlicher Sicht kann die Warnung den gleichen Effeckt haben wie etwa das Verbot. Die Frage nach dem Efordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage stellt sich allerdings nur dann, wenn staatlichen Informationstätigkeit einen Grundrechtseingriff darstellen. Deutsches Bundesverfassungsgericht hat in seinen Glykol-Urteil einen Eingriff in die Berufsfeihet verneint, weshalb sich die Frage nach einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in einem solchen Fall gar nicht erst stellt. Aber sind Finalität und Schwere ausschlaggebend für die Bejahung der Eingriffsqualität von Informationstätigkeit. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen, die an staatlichen Informationstätigkeit zu stellen sind, stimmen Rechtsprechung und Lehre in Deutschland und U.S.A. weitgehend überein. So müssen staatlichen Informationstätigkeit den Geboten der Richtigkeit und Sachlichkeit endsprechend. Wenn ihre Richtigkeit noch nicht abschlißend geklärt ist, hängt die Rechtmäßigkeit davon ab, ob der Staat den Sachhalt unter Nutzung aller verfügbaren Informationsquellen, gegebenfalls auch unter Anhörung Betroffener, ermittelt hat. Verbleiben Unsicherheiten über die Richtigkeit, so ist der Staat gehalten, auf diese hinzuwesen. Erweist sich eine staatlichen Informationstätigkeit in Nachhinein als unrichtig, bedarf sie der Korrektur. Darüber hinaus müssen staatlichen Informationstätigkeit dem Grundsatz der Verältismäßigkeit. Rechtsprechungen und Gesetze in Korea sollen dieser Anforderungen an staatliche Informationstätigkeit folgen.

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      참고문헌 (Reference)

      1 이세정, "환경법상 행정청의 경고와 추천" 한국환경법학회 28 (28): 633-656, 2006

      2 오준근, "행정청의 경고와 권고" 1990

      3 조태제, "행정조직에서의 법률의 유보원칙" 2005

      4 김남진, "행정상의 경고․추천․시사" 1994

      5 김원주, "행정상 공표의 법적 문제" 서울대법학 1978

      6 오용식, "행정상 공표와 관련한 몇 가지 검토" 2002

      7 김치환, "행정상 공표에 있어서 실효성확보와 권익보호의 조화" 한국토지공법학회 26 : 253-286, 2005

      8 박균성, "행정법론(상)"

      9 김철용, "행정법1"

      10 김남진, "행정법1"

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      7 김치환, "행정상 공표에 있어서 실효성확보와 권익보호의 조화" 한국토지공법학회 26 : 253-286, 2005

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      24 Stoll, "Sicherheit als Aufgabe von Staat und Gesellschft"

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      29 Aman․Mayton, "Administrative Law"

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