RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      KCI등재

      Verfassungsrechtliche Probleme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung

      한글로보기

      https://www.riss.kr/link?id=A106334329

      • 0

        상세조회
      • 0

        다운로드
      서지정보 열기
      • 내보내기
      • 내책장담기
      • 공유하기
      • 오류접수

      부가정보

      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Seit 2011 können bestimmte verurteilte Straftäter nach der Entlassung aus der Haft zur Feststellung ihres Aufenthaltsortes elektronisch überwacht werden. Seit 2017 haben der Bund und einzelne Länder eine Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) von Personen geschaffen, die noch keine schwere Straftat begangen haben, bei denen man aber annimmt, dass sie eine solche in absehbarer Zukunft begehen werden. Man erhofft sich dadurch, die Überwachten von der Begehung terroristischer Anschläge abhalten zu können. Es wird sich erst noch zeigen müssen, ob diese neuen Befugnisnormen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten. Da die EAÜ nur Auskunft über den Aufenthaltsort des Betroffenen gibt und die Fußfessel unter der Kleidung verborgen werden kann, lässt sie sich mit der Menschenwürdegarantie vereinbaren. Ein Verstoß gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz lässt sich nicht feststellen. Zwar greift die EAÜ in gewichtiger Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Grundrechtseingriff lässt sich jedoch nach überwiegender Meinung angesichts der gesetzlichen Befugnisnormen, die einem legitimen Zweck dienen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen, rechtfertigen. Ähnlich verhält es sich mit dem Betreten der Wohnung zur Aufstellung oder zur Wartung der in der Wohnung befindlichen Home-Unit. Art. 13 Abs. 7 GG gestattet derartige Eingriffe aufgrund eines Gesetzes zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sofern trotz Home-Unit Angaben über den Aufenthaltsort des Betroffenen in der Wohnung gewonnen werden, sind diese Daten unverzüglich zu löschen. Da es in solchen Konstellationen aber zur Überwachung von Wohnungen durch technische Mittel kommt, richtet sich die Rechtfertigung derartiger Eingriffe nach Art. 13 Abs. 4 GG. Eine technische Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren, d. h. nicht wie nach Art. 13 Abs. 7 GG zur Verhütung dringender Gefahren, erfolgen. Da nach den Befugnisnormen die EAÜ bei Vorliegen einer drohenden Gefahr zulassen, sind diese Vorschriften verfassungskonform anzuwenden. Fraglich ist, ob das BVerfG Überlegungen zur Überprüfung dieser Maßnahme am Maßstab des Art. 13 Abs. 7 GG anstelle von Art. 13 Abs. 4 GG aufgrund der geringen Aussagekraft der Aufenthaltsdaten folgen wird.
      번역하기

      Seit 2011 können bestimmte verurteilte Straftäter nach der Entlassung aus der Haft zur Feststellung ihres Aufenthaltsortes elektronisch überwacht werden. Seit 2017 haben der Bund und einzelne Länder eine Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsübe...

      Seit 2011 können bestimmte verurteilte Straftäter nach der Entlassung aus der Haft zur Feststellung ihres Aufenthaltsortes elektronisch überwacht werden. Seit 2017 haben der Bund und einzelne Länder eine Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) von Personen geschaffen, die noch keine schwere Straftat begangen haben, bei denen man aber annimmt, dass sie eine solche in absehbarer Zukunft begehen werden. Man erhofft sich dadurch, die Überwachten von der Begehung terroristischer Anschläge abhalten zu können. Es wird sich erst noch zeigen müssen, ob diese neuen Befugnisnormen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten. Da die EAÜ nur Auskunft über den Aufenthaltsort des Betroffenen gibt und die Fußfessel unter der Kleidung verborgen werden kann, lässt sie sich mit der Menschenwürdegarantie vereinbaren. Ein Verstoß gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz lässt sich nicht feststellen. Zwar greift die EAÜ in gewichtiger Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Grundrechtseingriff lässt sich jedoch nach überwiegender Meinung angesichts der gesetzlichen Befugnisnormen, die einem legitimen Zweck dienen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen, rechtfertigen. Ähnlich verhält es sich mit dem Betreten der Wohnung zur Aufstellung oder zur Wartung der in der Wohnung befindlichen Home-Unit. Art. 13 Abs. 7 GG gestattet derartige Eingriffe aufgrund eines Gesetzes zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sofern trotz Home-Unit Angaben über den Aufenthaltsort des Betroffenen in der Wohnung gewonnen werden, sind diese Daten unverzüglich zu löschen. Da es in solchen Konstellationen aber zur Überwachung von Wohnungen durch technische Mittel kommt, richtet sich die Rechtfertigung derartiger Eingriffe nach Art. 13 Abs. 4 GG. Eine technische Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren, d. h. nicht wie nach Art. 13 Abs. 7 GG zur Verhütung dringender Gefahren, erfolgen. Da nach den Befugnisnormen die EAÜ bei Vorliegen einer drohenden Gefahr zulassen, sind diese Vorschriften verfassungskonform anzuwenden. Fraglich ist, ob das BVerfG Überlegungen zur Überprüfung dieser Maßnahme am Maßstab des Art. 13 Abs. 7 GG anstelle von Art. 13 Abs. 4 GG aufgrund der geringen Aussagekraft der Aufenthaltsdaten folgen wird.

      더보기

      참고문헌 (Reference)

      1 Coelln, Christian von, "Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück - die aktuellen Änderungen des nordrhein- estfälischen Polizeigesetzes" 89-, 2019

      2 Enders, Christoph, "Verfassungsgrenzen der „drohenden Gefahr“" 205-, 2019

      3 Schenke, Wolf-Rüdiger, "Sicherheitsrecht des Bundes" 2019

      4 Welzel, Simon, "Präventivgewahrsam bei drohender Gefahr?" 211-, 2019

      5 Leisner-Egensperger, Anna, "Polizeirecht im Umbruch: Die drohende Gefahr" 677-, 2018

      6 Möstl, Markus, "Polizeibefugnisse bei drohender Gefahr" BayVBl 156-, 2018

      7 Lisken, Hans, "Handbuch des Polizeirechts" 2018

      8 Gröpl, Christoph, "Grundgesetz Studienkommentar" 2017

      9 Mangoldt, Hermann von, "Grundgesetz Kommentar" 2018

      10 Guckelberger, Annette, "Die präventiv-polizeiliche elektronische Aufenthaltsüberwachung" 1121-, 2017

      1 Coelln, Christian von, "Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück - die aktuellen Änderungen des nordrhein- estfälischen Polizeigesetzes" 89-, 2019

      2 Enders, Christoph, "Verfassungsgrenzen der „drohenden Gefahr“" 205-, 2019

      3 Schenke, Wolf-Rüdiger, "Sicherheitsrecht des Bundes" 2019

      4 Welzel, Simon, "Präventivgewahrsam bei drohender Gefahr?" 211-, 2019

      5 Leisner-Egensperger, Anna, "Polizeirecht im Umbruch: Die drohende Gefahr" 677-, 2018

      6 Möstl, Markus, "Polizeibefugnisse bei drohender Gefahr" BayVBl 156-, 2018

      7 Lisken, Hans, "Handbuch des Polizeirechts" 2018

      8 Gröpl, Christoph, "Grundgesetz Studienkommentar" 2017

      9 Mangoldt, Hermann von, "Grundgesetz Kommentar" 2018

      10 Guckelberger, Annette, "Die präventiv-polizeiliche elektronische Aufenthaltsüberwachung" 1121-, 2017

      11 Zaremba, Ulrike, "Die neuen Befugnisse im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz zum Erlass von Aufenthaltsgeboten, Kontaktverboten sowie zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung" 221-, 2019

      12 Ullrich, Norbert, "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand" 98-, 2019

      13 Bräuchle, Anne, "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht" 2016

      14 Kaiser, Anna, "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung - Geeignetheit zur Terrorismusbekämpfung?" 176-, 2017

      15 Holzner, Thomas, "Die drohende Gefahr" 946-, 2018

      16 Graf Vitzthum, Wolfgang, "Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff" 201-, 1985

      17 Löffelmann, Markus, "Das Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen - Sicherheitsrecht am Rande der Verfassungsmäßigkeit und darüber hinaus" 145-, 2018

      18 Friauf, Karl Heinrich, "Berliner Kommentar zum Grundgesetz" 2019

      19 Möstl, Markus, "BeckOK Polizeirecht Baden-Württemberg" 2019

      20 Kaiser, Anna, "Auf Schritt und Tritt - die elektronische Aufenthaltsüberwachung" 2016

      더보기

      동일학술지(권/호) 다른 논문

      분석정보

      View

      상세정보조회

      0

      Usage

      원문다운로드

      0

      대출신청

      0

      복사신청

      0

      EDDS신청

      0

      동일 주제 내 활용도 TOP

      더보기

      주제

      연도별 연구동향

      연도별 활용동향

      연관논문

      연구자 네트워크맵

      공동연구자 (7)

      유사연구자 (20) 활용도상위20명

      인용정보 인용지수 설명보기

      학술지 이력

      학술지 이력
      연월일 이력구분 이력상세 등재구분
      2027 평가예정 재인증평가 신청대상 (재인증)
      2021-01-01 평가 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
      2018-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2015-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2011-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2009-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2007-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2004-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2003-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2002-01-01 평가 등재후보학술지 유지 (등재후보1차) KCI등재후보
      1999-07-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
      더보기

      학술지 인용정보

      학술지 인용정보
      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 0.84 0.84 0.73
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.69 0.69 0.687 0.35
      더보기

      이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

      나만을 위한 추천자료

      해외이동버튼