Zweck der präventiv-polizeilichen Bildaufnehmen bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen ist die Abwehr versammlungsspezifischer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere im Hinblick auf erfa...

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2008
-
360
KCI등재
학술저널
103-137(35쪽)
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Zweck der präventiv-polizeilichen Bildaufnehmen bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen ist die Abwehr versammlungsspezifischer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere im Hinblick auf erfa...
Zweck der präventiv-polizeilichen Bildaufnehmen bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen ist die Abwehr versammlungsspezifischer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere im Hinblick auf erfahrungsgemaß bei Versammlungen begangene Straftaten. Polizeiliche Bildaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen greifen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Ungeachtet der Existenz polizeilicher Bildaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen zur Gefahrenabwehr fehlen deren Nomierungen im Polizeirecht. Rechtsfragen der polizeilichen Bildaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen sind nach wie vor nur sehr unzureichend diskutiert. Der Hauptzweck der vorliegenden Arbeit liegt darin, aufzuklären, ob polizeiliche Bildaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen zur Gefahrenabwehr zulässig sind und wie sie eingeschränkt werden können: mit anderen Worten die Problemlösungen bei der Auslegung der Gesetze(“Gesetz über den Schutz persönlicher Informationen öffentlicher Stellen”, “Gesetz über Versammlungen und Aufzüge”, und “Gesetz über die ausübung der Amtsgeschäfte durch Polizisten”). Zur Erfüllung dieses Zwecks werden in der vorligenden Arbeit die Vorschriften für Bildaufnahmen im deutschen Versammlungsgesetz herangezogen.
평화시위구역제도에 대한 헌법적 검토 -집회 및 시위의 자유의 본질론을 중심으로-