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    독일어 이격지배동사 (二格支配動詞) 연구 = Studie uber Genitivobjekt der deutschen Verben

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    Der Genitiv war im Alt-and Mittelhochdeutschen sehr gebrauchlich and vielseitig anwendbar. Nach der Meinung vieler Forscher(H. Eggers, Hugo Moser, Wladimir Admoni u.a.) ist der Genitiv in groBen Umfang im .Neuhochdeutschen zuruckgetretten. So behaupte.~;W. Winter,, daB seines Form nach der Genitiv im gegenwartigen Deutsch morphologisch beim Maskulinum and Neutrum des Nomen im Singular and auch im Plural der Nomina eine lebendige Erscheinung ist. Er ist aber syntaktiscl kein lebendiber Kasus and hat keinen eigenen Bedeutungsgrhalt. Er ist in vielem anders als andere Kasus, er sllt aus der Reihe. ii. Moser vertritt die gleiche Auffassung. Die mit .dem Genitiwobjekt konstruierten Verben werden in historischer icht and mit Beritcksichtigung ihrer groBen Veranderungen betrachtet. Sie verschwanden entweder ganz odes sie wechselten ihr Objekt. Meistens nahmen sie ein Prapositionalobjekt oder ein Akkusativobjekt an. Nur noch bei einigen dieser Verben steht das Genitivobjekt in Konkurrenz mit anderea Objekten, einem Prapositionalobjekt and einem Akkusativobjekt. z.B. Er erinnerte sick des Vort`alls. Er erinnerte sick an den Vorfsll. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Wir werden ihr frohliches Lachen sehr entbehren. Eine Anzahl von Verben der Justizsprache verbindet mit einem persisnlichen Akkusativobjekt ein sachliches Genitivobjekt. z.B. jemanden seines Schmuckes berauben jemanden seiner Verpflichtung entbinben Die Fachsprache der Juristen ist durch eiaea starkea Konservativismus gepragt. Jedoch werden einige dieser Verben auch in anderen Konstruktionen gebraucht and sie nehmen Prapositionalobjekte an. z. B. jemanden zaegen Mordes anklagen jemanden von seiner Verpflichtung entbinden. Berhard Engeln formuliert in einer seiner neuesten Arbeiten: $quot;DaB heute uberhaupt noch Verben mit Genitivobjekt konstruiert werden, ist zum Teil durch fachsprachliche Fixierung (vor allem im juristischen Bereich) bedingt, zum Teil aber ist es auch auf die verbissene Bekampfung des $quot;Genitivschwundes$quot; durch die traditionelle Sprachpflege zuriickzufiihren.$quot; Hugo Moser behauptet, daB viele Veranderungen im heutigen Deutsch suf sprachskonomische Bestrebungen zuriickgehen. Es gibt jedoch nach seiner Auffassung eine neuere undkonomische Entwicklung der deutschen Sprache: der Einsatz des Genitivobjekts durch das Akkusativobjekt and durch das Prapositionalobjekt. Beide Bemerkungen erscheinen mir zu extrem. Ich komme zu folgendem Ergebnis: Im gegenwartigen Sprachgebrauch ist vielmehr das Prapostionalobjekt ein genaueres Ausdrucksmittel als der oblique Kasus. Diese Erscheinung, die beim Einsatz des Genitivobjektes durch andere Objekte entsteht, gehort nicht zu einer unokonomischen Entwicklung, sondern dem Trend zur Verdeutlichung. Es entspricht vielmehr der Sprache, die verschiedenartigsten and immer komplizierter werdenden Lebensgehalte uaszudrucken.
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    Der Genitiv war im Alt-and Mittelhochdeutschen sehr gebrauchlich and vielseitig anwendbar. Nach der Meinung vieler Forscher(H. Eggers, Hugo Moser, Wladimir Admoni u.a.) ist der Genitiv in groBen Umfang im .Neuhochdeutschen zuruckgetretten. So behaupt...

    Der Genitiv war im Alt-and Mittelhochdeutschen sehr gebrauchlich and vielseitig anwendbar. Nach der Meinung vieler Forscher(H. Eggers, Hugo Moser, Wladimir Admoni u.a.) ist der Genitiv in groBen Umfang im .Neuhochdeutschen zuruckgetretten. So behaupte.~;W. Winter,, daB seines Form nach der Genitiv im gegenwartigen Deutsch morphologisch beim Maskulinum and Neutrum des Nomen im Singular and auch im Plural der Nomina eine lebendige Erscheinung ist. Er ist aber syntaktiscl kein lebendiber Kasus and hat keinen eigenen Bedeutungsgrhalt. Er ist in vielem anders als andere Kasus, er sllt aus der Reihe. ii. Moser vertritt die gleiche Auffassung. Die mit .dem Genitiwobjekt konstruierten Verben werden in historischer icht and mit Beritcksichtigung ihrer groBen Veranderungen betrachtet. Sie verschwanden entweder ganz odes sie wechselten ihr Objekt. Meistens nahmen sie ein Prapositionalobjekt oder ein Akkusativobjekt an. Nur noch bei einigen dieser Verben steht das Genitivobjekt in Konkurrenz mit anderea Objekten, einem Prapositionalobjekt and einem Akkusativobjekt. z.B. Er erinnerte sick des Vort`alls. Er erinnerte sick an den Vorfsll. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Wir werden ihr frohliches Lachen sehr entbehren. Eine Anzahl von Verben der Justizsprache verbindet mit einem persisnlichen Akkusativobjekt ein sachliches Genitivobjekt. z.B. jemanden seines Schmuckes berauben jemanden seiner Verpflichtung entbinben Die Fachsprache der Juristen ist durch eiaea starkea Konservativismus gepragt. Jedoch werden einige dieser Verben auch in anderen Konstruktionen gebraucht and sie nehmen Prapositionalobjekte an. z. B. jemanden zaegen Mordes anklagen jemanden von seiner Verpflichtung entbinden. Berhard Engeln formuliert in einer seiner neuesten Arbeiten: $quot;DaB heute uberhaupt noch Verben mit Genitivobjekt konstruiert werden, ist zum Teil durch fachsprachliche Fixierung (vor allem im juristischen Bereich) bedingt, zum Teil aber ist es auch auf die verbissene Bekampfung des $quot;Genitivschwundes$quot; durch die traditionelle Sprachpflege zuriickzufiihren.$quot; Hugo Moser behauptet, daB viele Veranderungen im heutigen Deutsch suf sprachskonomische Bestrebungen zuriickgehen. Es gibt jedoch nach seiner Auffassung eine neuere undkonomische Entwicklung der deutschen Sprache: der Einsatz des Genitivobjekts durch das Akkusativobjekt and durch das Prapositionalobjekt. Beide Bemerkungen erscheinen mir zu extrem. Ich komme zu folgendem Ergebnis: Im gegenwartigen Sprachgebrauch ist vielmehr das Prapostionalobjekt ein genaueres Ausdrucksmittel als der oblique Kasus. Diese Erscheinung, die beim Einsatz des Genitivobjektes durch andere Objekte entsteht, gehort nicht zu einer unokonomischen Entwicklung, sondern dem Trend zur Verdeutlichung. Es entspricht vielmehr der Sprache, die verschiedenartigsten and immer komplizierter werdenden Lebensgehalte uaszudrucken.

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