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      Rechtsformen kommunaler Unternehmenswirtschaft in Deutschland

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Ent-scheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebens-phasen“ eines Kommunalunternehmens.
      Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Ver-gangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privatrechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.
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      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht biet...

      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Ent-scheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebens-phasen“ eines Kommunalunternehmens.
      Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Ver-gangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privatrechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.

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      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Ent-scheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebens-phasen“ eines Kommunalunternehmens.
      Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Ver-gangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privatrechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.
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      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht biet...

      Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Ent-scheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebens-phasen“ eines Kommunalunternehmens.
      Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Ver-gangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privatrechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.

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      참고문헌 (Reference)

      1 Anstalten auch Hecker, 92 : 261-270, 2001

      2 Mühlenkamp, "Öffentliche Unternehmen"

      3 Zu einer, "differenzierenden Betrachtung mahnt von Danwitz" 120 : 596-619, 1995

      4 Zum diesbezüglichen Druck, "dem die Kommunen ausgesetzt sind, siehe Knemeyer"

      5 Püttner, "Zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts"

      6 Püttner, "Zur Reform des Gemein-dewirtschaftsrechts"

      7 Korte, "Wirtschaft – Verwaltung – Recht, FS für R. Stober"

      8 Ennuschat u. a, "Wirtschaft und Gesellschaft im Staat der Gegenwart, FS für P. J. Tettinger"

      9 Mann, "Wirtschaft und Gesellschaft im Staat der Gegenwart"

      10 Frenz, "VergabeR"

      1 Anstalten auch Hecker, 92 : 261-270, 2001

      2 Mühlenkamp, "Öffentliche Unternehmen"

      3 Zu einer, "differenzierenden Betrachtung mahnt von Danwitz" 120 : 596-619, 1995

      4 Zum diesbezüglichen Druck, "dem die Kommunen ausgesetzt sind, siehe Knemeyer"

      5 Püttner, "Zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts"

      6 Püttner, "Zur Reform des Gemein-dewirtschaftsrechts"

      7 Korte, "Wirtschaft – Verwaltung – Recht, FS für R. Stober"

      8 Ennuschat u. a, "Wirtschaft und Gesellschaft im Staat der Gegenwart, FS für P. J. Tettinger"

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      14 Müller, "Rechtsformenwahl bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Institutional choice)"

      15 Dreher, "NZBau"

      16 Flömer, "NZBau"

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      20 BGH, "NJW"

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      25 Ade, "Handbuch kommunales Beteiligungsmanagement"

      26 Uechtritz, "Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage"

      27 Otting, "Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage"

      28 Uechtritz, "Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage"

      29 Uechtritz, "Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage"

      30 Uechtritz, "Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage"

      31 Ronellenfitsch, "HStR IV, 3. Auflage"

      32 Ronellenfitsch, "HStR IV, 3. Auflage"

      33 Scholz, "HKWP, Bd. 5, 2. Auflage"

      34 Anders noch Scholz, "HKWP, Bd. 5, 2. Auflage"

      35 Scholz, "HKWP, Bd. 5, 2. Auflage"

      36 Scholz, "HKWP, Bd. 5, 2. Auflage"

      37 Scholz, "HKWP, Bd. 5, 2. Auflage"

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      39 Pitschas, "GVwR II, § 42, Rn"

      40 Dazu Pitschas, "GVwR II"

      41 Pitschas, "GVwR II"

      42 Pitschas, "GVwR II"

      43 Dazu Koenig, "EuZW"

      44 Schneider, "EuZW"

      45 Leder, "DÖV"

      46 Erbguth, "DÖV"

      47 Püttner, "Die öffentlichen Unternehmen"

      48 Mann, "Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft"

      49 Mann, "Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft"

      50 Hauser, "Die Wahl der Organisationsform kommunaler Einrichtungen"

      51 Gaß, "Die Umwandlung gemeindlicher Unternehmen"

      52 Scholz, "Das Wesen und die Entwicklung der gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen"

      53 Schliesky, "DVBl"

      54 Püttner, "DVBl"

      55 Krajewski, "DVBl"

      56 Ehlers, "DVBl"

      57 Knemeyer, "Besonderes Verwaltungsrecht, Band II, 2. § 17 – Kommunales Wirtschaftsrecht"

      58 EuZW 2002, "424 ff. und Jochum, NZBau"

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      2016 0.84 0.84 0.73
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      0.69 0.69 0.687 0.35
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