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    KCI등재

    韓國 犯罪體系論에서의 免責事由 = Entschuldigungsgrund beim Verbrechenssystem in Korea

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Es geht in der vorliegenden Arbeit zuerst darum, wie das Verbrechenssystem nach dem Inkrafttreten des koreanischen Strafgesetzes entwickelt wurde. Das koreanischen Verbrechenssystem wurde also viel von der Entwicklung der deutschen Verbrechenslehre beeinfluϐt. Nach der historischen Entwicklungsstufen der Verbrechenssystematik beruht das erste klassische Verbrechenssystem auf der Annahme, dass Unrecht und Schuld sich wie die Aussen- und die Innenseite des Verbrechens zueinander verhalten. Der Vorsatz wurde also vom Standpunkt dieser Lehre aus als Schuldform angesehen. Der zweite neoklassische Verbrechensbegriff konnte auch die grundsaetzliche Scheidung von objektivem Unrecht und subjektiver Schuld aufrechthalten und den Vorsatz als
    Schuldform behaupten, musste aber Ausnahmen, wie subjektive Unrechts-und normative Tatbestandselemente, anerkennen. Aus der dritten finalen Handlungslehreergibt sich als systematische Konsequenz, dass der Vorsatz, der im kalssichen und auch noch im neokalssichen Systems als Schuldform verstanden worden war, schon als
    Bestandteil des Tatbestandes erscheint. Anschlieϐend werden Bemuehungen zur Entwicklung eines zweckrationalen Strafrechtssystems unternommen. Das eine davon ist die Lehre von der Zurechnung zum objektiven Tatbestand. Eine zentrale Neuerung des zweckrationalen Systems bildet aber eine Kategorie, die zur Schuld immer noch die
    präventive Notwendigkeit der Strafsantion hinzukommen muss. Aus dieser Ansicht sind die Entschuldigungsgruende von der Schuldausschliessungsgründe abzugrenzen. Bei Entschuldigungsgruende ist die Schuld nicht ausgeschlossen. Es spielen hier präventive Ueberlegungen, keine präventive Notwendigkeit des Einsatzes der Strafe, eine Rolle. Die in Deutschland entwickelte Differenzierung zwischen Schuldausschliessungsgründe
    und Entschuldigungsgründe ist aber vom koreanischen Schriftum bis jetzt nicht nachvollzogen worden. Das Ziel der vorliegenden Arbeit bezieht sich gerade auf diese Probleme im Zusammenhang mit §§ 21 Absatz 3, 22 Absatz 3 Kor. StGB.
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    Es geht in der vorliegenden Arbeit zuerst darum, wie das Verbrechenssystem nach dem Inkrafttreten des koreanischen Strafgesetzes entwickelt wurde. Das koreanischen Verbrechenssystem wurde also viel von der Entwicklung der deutschen Verbrechenslehre be...

    Es geht in der vorliegenden Arbeit zuerst darum, wie das Verbrechenssystem nach dem Inkrafttreten des koreanischen Strafgesetzes entwickelt wurde. Das koreanischen Verbrechenssystem wurde also viel von der Entwicklung der deutschen Verbrechenslehre beeinfluϐt. Nach der historischen Entwicklungsstufen der Verbrechenssystematik beruht das erste klassische Verbrechenssystem auf der Annahme, dass Unrecht und Schuld sich wie die Aussen- und die Innenseite des Verbrechens zueinander verhalten. Der Vorsatz wurde also vom Standpunkt dieser Lehre aus als Schuldform angesehen. Der zweite neoklassische Verbrechensbegriff konnte auch die grundsaetzliche Scheidung von objektivem Unrecht und subjektiver Schuld aufrechthalten und den Vorsatz als
    Schuldform behaupten, musste aber Ausnahmen, wie subjektive Unrechts-und normative Tatbestandselemente, anerkennen. Aus der dritten finalen Handlungslehreergibt sich als systematische Konsequenz, dass der Vorsatz, der im kalssichen und auch noch im neokalssichen Systems als Schuldform verstanden worden war, schon als
    Bestandteil des Tatbestandes erscheint. Anschlieϐend werden Bemuehungen zur Entwicklung eines zweckrationalen Strafrechtssystems unternommen. Das eine davon ist die Lehre von der Zurechnung zum objektiven Tatbestand. Eine zentrale Neuerung des zweckrationalen Systems bildet aber eine Kategorie, die zur Schuld immer noch die
    präventive Notwendigkeit der Strafsantion hinzukommen muss. Aus dieser Ansicht sind die Entschuldigungsgruende von der Schuldausschliessungsgründe abzugrenzen. Bei Entschuldigungsgruende ist die Schuld nicht ausgeschlossen. Es spielen hier präventive Ueberlegungen, keine präventive Notwendigkeit des Einsatzes der Strafe, eine Rolle. Die in Deutschland entwickelte Differenzierung zwischen Schuldausschliessungsgründe
    und Entschuldigungsgründe ist aber vom koreanischen Schriftum bis jetzt nicht nachvollzogen worden. Das Ziel der vorliegenden Arbeit bezieht sich gerade auf diese Probleme im Zusammenhang mit §§ 21 Absatz 3, 22 Absatz 3 Kor. StGB.

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    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 머리말
    • Ⅱ. 한국 형법학에 작용한 독일 범죄론 체계의 변화
    • Ⅲ. 한국 형법학에 소개된 독일 범죄체계론에서의 특수이론
    • Ⅳ. 한국 범죄체계론에서의 면책사유개념의 인정 필요성과 해석 가능성
    • V. 맺는말
    • Ⅰ. 머리말
    • Ⅱ. 한국 형법학에 작용한 독일 범죄론 체계의 변화
    • Ⅲ. 한국 형법학에 소개된 독일 범죄체계론에서의 특수이론
    • Ⅳ. 한국 범죄체계론에서의 면책사유개념의 인정 필요성과 해석 가능성
    • V. 맺는말
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    참고문헌 (Reference)

    1 정성근, "형법총론" 법지사 215-, 1996

    2 G. Jakobs, "책임과 예방, in: 책임형법론"

    3 김성돈, "책임개념의 기능화와 적극적 일반예방이론" 성균관대 1993

    4 김종원, "고의의 지위와 목적적 행위론 (상)"

    5 "Roxin, AT Bd. I, § 7 Rn. 23"

    1 정성근, "형법총론" 법지사 215-, 1996

    2 G. Jakobs, "책임과 예방, in: 책임형법론"

    3 김성돈, "책임개념의 기능화와 적극적 일반예방이론" 성균관대 1993

    4 김종원, "고의의 지위와 목적적 행위론 (상)"

    5 "Roxin, AT Bd. I, § 7 Rn. 23"

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    2016 0.94 0.94 0.95
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.94 0.89 1.109 0.3
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