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    미필적 고의에 의한 살인죄 인정의 문제 = Mord durch dolus eventualis

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Frage, Wie der bedingte Vorsatz zu bestimmen und von der (bewußten)Fahrlässigkeit abzugrenzen sei, ist nicht nur prakitsch außerordentlich wichtig,sondern gilt auch als “eine der schwierigsten und umstritten Fragen des Strafrecht.
    Die ältere Literatur war beherrscht vom Gegensatz zwischen Willenstheorie undVorstellungstheorie, von denen die erste das schwiergewicht der Abgrenzung auf dievoluntative, die zweite dagegen auf die intellektuellen Elemente des bedingtenVorsatzes legte.
    Die vornehlich in der Rspr vertretene Einwilligungs- oder Billigungstheorieverlangt beim dolus eventualis, dass der Täter den für möglich gehaltenen Erfolg“gewilligt” oder “billigend in kauf genommen” habe.
    Aber nach der h. M im koreaischen StGB Eventualvorsatz(dolus eventualis) liegtvor, wenn der Täter es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass seinVerhalten zur Verwirklung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
    Das prädikat “gewollt” wird in der Rechtssprache aber auch in der Alltagssprachein zwei völlig verschiedene Bedeutung verwendet, einer deskriptiv-psychologischen und einer normativ zurechnen. In einem deskriptiv-psychologischen Sinne bedeutetder Ausdruck “der Täter hat den Erfolg gewollt”, dass er ihn beabsichtigt, alsozielstrebig darauf hin gehandelt hat.
    In normativ zurechnenden Sinne bedeutet der Satz “der Täter hat den Erfolggewollt”, dass er sich zu seiner Entlassung nicht darauf berufen kann, dass er ihnnicht im psychologischen Sinne gewollt, also beabsichtigt habe. In normativzurechnenden Sinne kan der Übergang zwischen Wollen des Erfolg Fließend unddaher nicht eindeutig bestimmtbar sein, sofern die tätsachlichen Beziehungenzwischen Täterverhalten und Erfolg, von denen man die Wertung als “gewollt” oder“nicht gewollt” abhängig macht, quantifizierbar sind. dagegen besteht zwischen“gewollt” und “nicht gewollt” im deskriptiv-psychologischen Sinne ein eindeutigerkontradiktorischer Gegensatz.
    Die Billigung des Erfolges, die nach der Rechtsprechung das entscheidendeUnterscheidungsmerkmal des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeitbildet, bedeutet aber nicht etwa, daß der Erfolg den Wünschen des Tätersentsprechen muß. Bedingter Vorsatz kann auch dann gegeben sein, wenn dem Täterder Eintritt des Erfolges unerwünscht ist. Im Rechtssinne billigt er diesen Erfolgtrotzdem, wenn er, um des erstrebten Zieles willen, notfalls, d. h. wofern er anderssein Ziel nicht erreichen kann, sich auch damit abfindet, daß seine Handlung den ansich unerwünschten Erfolg herbeiführt, und ihn damit für den Fall seines Eintrittswill.
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    Die Frage, Wie der bedingte Vorsatz zu bestimmen und von der (bewußten)Fahrlässigkeit abzugrenzen sei, ist nicht nur prakitsch außerordentlich wichtig,sondern gilt auch als “eine der schwierigsten und umstritten Fragen des Strafrecht. Die ältere...

    Die Frage, Wie der bedingte Vorsatz zu bestimmen und von der (bewußten)Fahrlässigkeit abzugrenzen sei, ist nicht nur prakitsch außerordentlich wichtig,sondern gilt auch als “eine der schwierigsten und umstritten Fragen des Strafrecht.
    Die ältere Literatur war beherrscht vom Gegensatz zwischen Willenstheorie undVorstellungstheorie, von denen die erste das schwiergewicht der Abgrenzung auf dievoluntative, die zweite dagegen auf die intellektuellen Elemente des bedingtenVorsatzes legte.
    Die vornehlich in der Rspr vertretene Einwilligungs- oder Billigungstheorieverlangt beim dolus eventualis, dass der Täter den für möglich gehaltenen Erfolg“gewilligt” oder “billigend in kauf genommen” habe.
    Aber nach der h. M im koreaischen StGB Eventualvorsatz(dolus eventualis) liegtvor, wenn der Täter es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass seinVerhalten zur Verwirklung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
    Das prädikat “gewollt” wird in der Rechtssprache aber auch in der Alltagssprachein zwei völlig verschiedene Bedeutung verwendet, einer deskriptiv-psychologischen und einer normativ zurechnen. In einem deskriptiv-psychologischen Sinne bedeutetder Ausdruck “der Täter hat den Erfolg gewollt”, dass er ihn beabsichtigt, alsozielstrebig darauf hin gehandelt hat.
    In normativ zurechnenden Sinne bedeutet der Satz “der Täter hat den Erfolggewollt”, dass er sich zu seiner Entlassung nicht darauf berufen kann, dass er ihnnicht im psychologischen Sinne gewollt, also beabsichtigt habe. In normativzurechnenden Sinne kan der Übergang zwischen Wollen des Erfolg Fließend unddaher nicht eindeutig bestimmtbar sein, sofern die tätsachlichen Beziehungenzwischen Täterverhalten und Erfolg, von denen man die Wertung als “gewollt” oder“nicht gewollt” abhängig macht, quantifizierbar sind. dagegen besteht zwischen“gewollt” und “nicht gewollt” im deskriptiv-psychologischen Sinne ein eindeutigerkontradiktorischer Gegensatz.
    Die Billigung des Erfolges, die nach der Rechtsprechung das entscheidendeUnterscheidungsmerkmal des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeitbildet, bedeutet aber nicht etwa, daß der Erfolg den Wünschen des Tätersentsprechen muß. Bedingter Vorsatz kann auch dann gegeben sein, wenn dem Täterder Eintritt des Erfolges unerwünscht ist. Im Rechtssinne billigt er diesen Erfolgtrotzdem, wenn er, um des erstrebten Zieles willen, notfalls, d. h. wofern er anderssein Ziel nicht erreichen kann, sich auch damit abfindet, daß seine Handlung den ansich unerwünschten Erfolg herbeiführt, und ihn damit für den Fall seines Eintrittswill.

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    최근 살인죄의 경우에 미필적 고의의 인정에는 의지적 요소는 불필요하다는 주장이제시되고 있고, 대법원도 인식만으로 미필적 고의를 인정한 듯한 판결을 내고 있는 것도사실이다. 이에 의지적 요소 불필요설에 대해 대법원판례의 입장을 보다 구체적으로살펴봄으로써 비판적으로 검토하고자 하였다.
    살인죄의 경우 대법원은 당시 살인의 범의가 있었는지 여부는 피고인이 범행에이르게 된 경위, 범행의 동기, 준비된 흉기의 유무ㆍ종류ㆍ용법, 공격의 부위와 반복성, 사망의 결과발생가능성 정도 등 범행 전후의 객관적인 사정을 종합하여 판단하여야 한다고 하여 이른바 종합판단설을 기준으로 삼고 있다. 이러한 일반적 기준에 의한다면 ① 범의, ② 경위, ③ 동기, ④ 준비된 흉기의 유무ㆍ종류ㆍ용법, ⑤ 공격의 부위와 반복성, ⑥ 사망의 결과발생가능성 정도를 검토하여야 할 것이다. 이 중에서 객관적으로 드러난 것은 주로 ④ ~ ⑥의 요소일 것이다. 이를 중심으로 하여 대법원의 판단기준을 살펴보았다.
    결론적으로 대법원은 의적 요소가 불필요하다고 판시하였다기 보다는 의적 요소는필요하지만 희망의 정도에 이를 필요는 없다고 하여 의적 요소를 보다 낮은 정도로 인정하고 있음을 알 수 있었다. 다만 미필적 고의에 의한 살인죄도 형량에서만 필요적으로고려될 뿐 살인죄라는 점에서 보다 제한적인 인정이 바람직하다는 점을 밝히려고 하였다.
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    최근 살인죄의 경우에 미필적 고의의 인정에는 의지적 요소는 불필요하다는 주장이제시되고 있고, 대법원도 인식만으로 미필적 고의를 인정한 듯한 판결을 내고 있는 것도사실이다. 이에 ...

    최근 살인죄의 경우에 미필적 고의의 인정에는 의지적 요소는 불필요하다는 주장이제시되고 있고, 대법원도 인식만으로 미필적 고의를 인정한 듯한 판결을 내고 있는 것도사실이다. 이에 의지적 요소 불필요설에 대해 대법원판례의 입장을 보다 구체적으로살펴봄으로써 비판적으로 검토하고자 하였다.
    살인죄의 경우 대법원은 당시 살인의 범의가 있었는지 여부는 피고인이 범행에이르게 된 경위, 범행의 동기, 준비된 흉기의 유무ㆍ종류ㆍ용법, 공격의 부위와 반복성, 사망의 결과발생가능성 정도 등 범행 전후의 객관적인 사정을 종합하여 판단하여야 한다고 하여 이른바 종합판단설을 기준으로 삼고 있다. 이러한 일반적 기준에 의한다면 ① 범의, ② 경위, ③ 동기, ④ 준비된 흉기의 유무ㆍ종류ㆍ용법, ⑤ 공격의 부위와 반복성, ⑥ 사망의 결과발생가능성 정도를 검토하여야 할 것이다. 이 중에서 객관적으로 드러난 것은 주로 ④ ~ ⑥의 요소일 것이다. 이를 중심으로 하여 대법원의 판단기준을 살펴보았다.
    결론적으로 대법원은 의적 요소가 불필요하다고 판시하였다기 보다는 의적 요소는필요하지만 희망의 정도에 이를 필요는 없다고 하여 의적 요소를 보다 낮은 정도로 인정하고 있음을 알 수 있었다. 다만 미필적 고의에 의한 살인죄도 형량에서만 필요적으로고려될 뿐 살인죄라는 점에서 보다 제한적인 인정이 바람직하다는 점을 밝히려고 하였다.

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    참고문헌 (Reference)

    1 이종상, "형사판례연구, 5"

    2 박상기, "형사판례연구, 10"

    3 신양균, "형법총론의 이론구조" 진원사 2009

    4 오영근, "형법총론 제3판" 박영사 2014

    5 오경식, "현대형사법론" 1996

    6 김태명, "판례형법총론" 피앤씨미디어 2013

    7 최우찬, "판례형법총론" 법문사 2007

    8 법무부, "오스트리아 형법" 2009

    9 임웅, "에이즈(AIDS)감염행위의 형사책임" (8) : 1995

    10 성낙현, "에이즈 전염행위의 가벌성" 8 (8): 2002

    1 이종상, "형사판례연구, 5"

    2 박상기, "형사판례연구, 10"

    3 신양균, "형법총론의 이론구조" 진원사 2009

    4 오영근, "형법총론 제3판" 박영사 2014

    5 오경식, "현대형사법론" 1996

    6 김태명, "판례형법총론" 피앤씨미디어 2013

    7 최우찬, "판례형법총론" 법문사 2007

    8 법무부, "오스트리아 형법" 2009

    9 임웅, "에이즈(AIDS)감염행위의 형사책임" (8) : 1995

    10 성낙현, "에이즈 전염행위의 가벌성" 8 (8): 2002

    11 최성창, "살인죄의 범의" (3) : 1996

    12 문성도, "살인죄의 고의입증" 20 : 2000

    13 한정식, "살인죄에서 미필적 고의의 인식의 대상에 대한 소고: 인천지방법원2012. 1. 16. 선고 2011고합809 판결에 대하여" (3) : 2013

    14 성낙현, "살인죄에 있어서의 대법원의 고의개념" 4 (4): 2002

    15 조현욱, "살인죄에 있어서 미필적 고의" 한국법학회 14 (14): 405-423, 2004

    16 성낙현, "미필적 고의와 인식 있는 과실의 구분" (356) : 2003

    17 손동권, "미필적 고의와 인식 있는 과실의 구별" 9 : 2004

    18 신양균, "미필적 고의와 인식 있는 과실의 구별"

    19 김용욱, "미필적 고의와 과실의 구분에 관한 연구" 3 (3): 2001

    20 최종일, "미필적 고의에 의한 살인을 인정한 판결에 대하여" (241) :

    21 司法硏修所, "難解な法律槪念と裁判員裁判"

    22 高山佳奈子, "裁判員裁判時代の‘難解槪念の解釋と適用" 85 (85):

    23 半田靖史, "裁判員裁判の判決書からみた“殺意”槪念" 83 (83): 2011

    24 笠井治, "裁判員裁判と刑法解釋-司法硏究報告書を素材に" 刑ジャ (18) : 2009

    25 浅田和茂, "裁判員裁判と刑法" (5.6) : 2009

    26 玄 守道, "裁判員制度のもとにおける未必の故意" 42 (42):

    27 高山佳奈子, "藥物輸入の故意" 85 (85):

    28 伊藤寧, "未必的故意에 關한 一考察" 7 :

    29 阿部純二, "未必の故意の意義とその範圍"

    30 玄 守道, "未必の故意の意味內容とその認定の在り方について" 53 (53):

    31 玄 守道, "未必の故意とは何か?" 83 (83):

    32 鈴木茂嗣, "故意とは何か" 3 (3):

    33 松宮孝明, "‘裁判員裁判と未必の故意’を問題とする視點" 83 (83): 2011

    34 Claus Roxin, "Zur Abgrenzung von Bedingtem Vorsatz und bewuterFahrlässigkeit" 1964

    35 Günther Jakobs, "Strafrecht Allgemeiner Teil" 1991

    36 "Kühl, AT, 7. Aufl"

    37 "Frisch, Vorsatz und Risiko"

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    2015-01-01 등재 등재학술지 선정 (계속평가) KCI등재
    2014-01-10 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> Contemporary Review of Criminal Law KCI등재후보
    2014-01-01 등재 등재후보학술지 유지 (계속평가) KCI등재후보
    2013-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
    2012-01-01 등재 등재후보학술지 유지 (기타) KCI등재후보
    2010-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 1.41 1.41 1.21
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    1.11 0.96 1.314 0.51
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