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    임의대리권의 범위에 관한 소고 ― 민법 제118조의 법적 성질 및 타당성 ― = Der Umfang der Vollmacht

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Festlegug des Umfang einer Vollmacht. Dabei möchte ich durch die kritische Überprufung von §118 KBGB, der den Umfang der Vollmacht regelt, die Rechtsnatur und Legitimität dieser Klausel erklären. Die wichtigen Ergebnissen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    (1) Bei der Stellvertretung stehen die Interessen von Vertretenen, Vertreter und Geschäftsgegner zueinander. Deswegen soll der Umfang der Vollmacht sorgfältig festgelegt werden.
    (2) Der Umfang der Vollmacht wird durch normative Auslegung aus der Sciht des zu Bevollmächtigenden bestimmt. Auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners kommt es nicht an. Ist aber eine Vollmacht nach außen kund gegeben oder Vollmachtsurkunde dem Dritten vorgelegt, so ist bei der Auslegugn auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners abzustellen.
    (3) Bei der Auslegung der Erteilung der Vollmacht ist es ein allgemein geltenden Grundsatz, dass im Zweifel der geringere Umfang gilt.
    (4) Der Inhalt der Vollmacht ergibt sich in der Regel aus dem ihr zu Grunde liegende Rechtsverhältnis(z.B. Dienstvertrag, Wekvertrag, Auftrag, Geschäftsbesogungsvertrag) und seinem Zweck.
    (5) §118 KBGB ist nicht als eine ergänzende dispositive Norm, sondern als eine materiale Auslegungsregel anzusehen, die ein bestimmtes Auslegungsergebnis als das in Zweifelsfällen anzunehmende bestimmt.
    (6) Die Probleme von §118 KBGB liegen darin, dass er die für die Auslegung der Bevollmächtigung geltenden Grundsätzen nicht beachtet und dass er den Umfang der Vollmacht im Zweifel zu weit anerkennt.
    (7) Außerdem schützt §126 KBGB den Gechäftsgegner, wenn der Vertreter den Umfang seiner Vollmacht überschreitet. Die Verbindung von §118 und §126 KBGB führt dazu, dass die Interessen des Gechäftsgegners geschützt auf Kosten der Privatautonomie des Vollmachtgebers.
    (8) Zum Schluss wäre es meines Erachtens besser, §118 KBGB auszustreichen und mindestens §118 Nr. 2 auszustreichen. Die Bestimmung des Umfang einer Vollmacht ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers und sie muss dem Fortschritt von Lehren und Rechtsprechungen überlassen werden.
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    Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Festlegug des Umfang einer Vollmacht. Dabei möchte ich durch die kritische Überprufung von §118 KBGB, der den Umfang der Vollmacht regelt, die Rechtsnatur und Legitimität dieser Klausel erklären. ...

    Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Festlegug des Umfang einer Vollmacht. Dabei möchte ich durch die kritische Überprufung von §118 KBGB, der den Umfang der Vollmacht regelt, die Rechtsnatur und Legitimität dieser Klausel erklären. Die wichtigen Ergebnissen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    (1) Bei der Stellvertretung stehen die Interessen von Vertretenen, Vertreter und Geschäftsgegner zueinander. Deswegen soll der Umfang der Vollmacht sorgfältig festgelegt werden.
    (2) Der Umfang der Vollmacht wird durch normative Auslegung aus der Sciht des zu Bevollmächtigenden bestimmt. Auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners kommt es nicht an. Ist aber eine Vollmacht nach außen kund gegeben oder Vollmachtsurkunde dem Dritten vorgelegt, so ist bei der Auslegugn auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners abzustellen.
    (3) Bei der Auslegung der Erteilung der Vollmacht ist es ein allgemein geltenden Grundsatz, dass im Zweifel der geringere Umfang gilt.
    (4) Der Inhalt der Vollmacht ergibt sich in der Regel aus dem ihr zu Grunde liegende Rechtsverhältnis(z.B. Dienstvertrag, Wekvertrag, Auftrag, Geschäftsbesogungsvertrag) und seinem Zweck.
    (5) §118 KBGB ist nicht als eine ergänzende dispositive Norm, sondern als eine materiale Auslegungsregel anzusehen, die ein bestimmtes Auslegungsergebnis als das in Zweifelsfällen anzunehmende bestimmt.
    (6) Die Probleme von §118 KBGB liegen darin, dass er die für die Auslegung der Bevollmächtigung geltenden Grundsätzen nicht beachtet und dass er den Umfang der Vollmacht im Zweifel zu weit anerkennt.
    (7) Außerdem schützt §126 KBGB den Gechäftsgegner, wenn der Vertreter den Umfang seiner Vollmacht überschreitet. Die Verbindung von §118 und §126 KBGB führt dazu, dass die Interessen des Gechäftsgegners geschützt auf Kosten der Privatautonomie des Vollmachtgebers.
    (8) Zum Schluss wäre es meines Erachtens besser, §118 KBGB auszustreichen und mindestens §118 Nr. 2 auszustreichen. Die Bestimmung des Umfang einer Vollmacht ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers und sie muss dem Fortschritt von Lehren und Rechtsprechungen überlassen werden.

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    참고문헌 (Reference)

    1 김진우, "임의규정과 보충적 해석-계약의 공백보충을 중심으로-" 법학연구소 17 (17): 271-298, 2016

    2 김상용, "민법총칙" 화산미디어 2014

    3 송덕수, "민법총칙" 박영사 2018

    4 곽윤직, "민법총칙" 박영사 2017

    5 이영준, "민법총칙" 박영사 2007

    6 곽윤직, "민법주해[Ⅲ] 총칙(3)" 박영사 1992

    7 안춘수, "계약법" 동방문화사 2018

    8 윤형렬, "契約의 補充的 解釋" 한국비교사법학회 15 (15): 1-50, 2008

    9 Kötz, Hein, "Dispositives Recht und ergänzende Vertragsauslegung" JuS 2013

    10 Köhler, Helmut, "BGB Allgemeiner Teil, 43" C.H.Beck 2019

    1 김진우, "임의규정과 보충적 해석-계약의 공백보충을 중심으로-" 법학연구소 17 (17): 271-298, 2016

    2 김상용, "민법총칙" 화산미디어 2014

    3 송덕수, "민법총칙" 박영사 2018

    4 곽윤직, "민법총칙" 박영사 2017

    5 이영준, "민법총칙" 박영사 2007

    6 곽윤직, "민법주해[Ⅲ] 총칙(3)" 박영사 1992

    7 안춘수, "계약법" 동방문화사 2018

    8 윤형렬, "契約의 補充的 解釋" 한국비교사법학회 15 (15): 1-50, 2008

    9 Kötz, Hein, "Dispositives Recht und ergänzende Vertragsauslegung" JuS 2013

    10 Köhler, Helmut, "BGB Allgemeiner Teil, 43" C.H.Beck 2019

    11 Erman, "BGB" Verlag Dr. OttoSchmidt 2008

    12 Bamberger, "BGB" C.H.Beck 2003

    13 Palandt, "BGB" C.H.Beck 2003

    14 Münchener Kommentar, "BGB" C.H.Beck 2012

    15 Larenz, Karl, "Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts" C. H. Beck 1997

    16 Wolf, Manfred, "Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts" C. H. Beck 2016

    17 Bork, Reinhard, "Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs" Mohr Siebeck 2006

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