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    불법체제의 수뇌부 처벌근거로서 조직지배론 = Organisationsherrschaftslehre als Grundlage zur Bestrafung der Funtionären des Unrechtssystems

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Bei der Aufarbeitung der sog. Makrokriminalität besteht das Problem der Strafbarkeit von Funktonären. Die Möglichkeit, dass die in der strengen organisatorischen Hierarchie ganz unten stehenden Täter in gewisser Weise auch Opfer der mit dem ganzen Unrechtssystem verbundenen Verhältnisse und die eigentlichen Haupttäter die Spitzenfunktionäre gewesen sein könnten, von denen die Anordnungen ausgegangen sind, wirft die Frage auf, wie diese Schreibtischtäter angemessen bestraft werden können. Bezüglich der strafrechtlichen Behandlung der Hintermännerproblematik ist die Hauptfrage folgendermaßen zu formulieren: Ist die Kategorie der mittelbaren Täterschaft überhaupt strafrechtlich adäquat, um den Tatbeitrag der Hintermänner in einem Unrechtssystem zu erfassen, oder ist bei Befehlshabern die Kategorie der Anstiftung und bei anderweitig in das Geschehen eingebundenen Funktionären die Kategorie der Beihilfe vorzuziehen? Bei der Beurteilung von sog. Schreibtischmördern besteht mittlerweile in der Rechtsprechung und der Literatur Einigkeit darüber, dass sie nach Roxins Organisationsherrschaftslehre als mittelbare Täter angesehen werden. Außerdem ist es zu sehen, dass diese Lehre sowohl im Ausland als Kriterium bei der Bestrafung von Führungskräften von Unrechtsregimen als auch im Sonderfall bei der Annahme der mittelbaren Täterschaft für die Zwischenpersonen problemlos anwendbar ist. Zu berücksichtigen ist schließlich, dass die mittelbare Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate eine sehr leistungsfähige Rechtsfigur ist, die es ermöglicht, vor allem bei Staatsverbrechen und Delikten krimineller Organisationen die Hintermänner als Täter zu erfassen. In diesem Sinne ist letztlich zu sagen, dass Roxins Organisationsherrschaftslehre weltweit bei der Bestrafung der noch existierenden Machthaber bzw. deren Funktionären - inklusive der nordkoreanischen - direkt anzuwenden ist.
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    Bei der Aufarbeitung der sog. Makrokriminalität besteht das Problem der Strafbarkeit von Funktonären. Die Möglichkeit, dass die in der strengen organisatorischen Hierarchie ganz unten stehenden Täter in gewisser Weise auch Opfer der mit dem ganzen...

    Bei der Aufarbeitung der sog. Makrokriminalität besteht das Problem der Strafbarkeit von Funktonären. Die Möglichkeit, dass die in der strengen organisatorischen Hierarchie ganz unten stehenden Täter in gewisser Weise auch Opfer der mit dem ganzen Unrechtssystem verbundenen Verhältnisse und die eigentlichen Haupttäter die Spitzenfunktionäre gewesen sein könnten, von denen die Anordnungen ausgegangen sind, wirft die Frage auf, wie diese Schreibtischtäter angemessen bestraft werden können. Bezüglich der strafrechtlichen Behandlung der Hintermännerproblematik ist die Hauptfrage folgendermaßen zu formulieren: Ist die Kategorie der mittelbaren Täterschaft überhaupt strafrechtlich adäquat, um den Tatbeitrag der Hintermänner in einem Unrechtssystem zu erfassen, oder ist bei Befehlshabern die Kategorie der Anstiftung und bei anderweitig in das Geschehen eingebundenen Funktionären die Kategorie der Beihilfe vorzuziehen? Bei der Beurteilung von sog. Schreibtischmördern besteht mittlerweile in der Rechtsprechung und der Literatur Einigkeit darüber, dass sie nach Roxins Organisationsherrschaftslehre als mittelbare Täter angesehen werden. Außerdem ist es zu sehen, dass diese Lehre sowohl im Ausland als Kriterium bei der Bestrafung von Führungskräften von Unrechtsregimen als auch im Sonderfall bei der Annahme der mittelbaren Täterschaft für die Zwischenpersonen problemlos anwendbar ist. Zu berücksichtigen ist schließlich, dass die mittelbare Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate eine sehr leistungsfähige Rechtsfigur ist, die es ermöglicht, vor allem bei Staatsverbrechen und Delikten krimineller Organisationen die Hintermänner als Täter zu erfassen. In diesem Sinne ist letztlich zu sagen, dass Roxins Organisationsherrschaftslehre weltweit bei der Bestrafung der noch existierenden Machthaber bzw. deren Funktionären - inklusive der nordkoreanischen - direkt anzuwenden ist.

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    오늘날 소위 ‘탁상범죄자(Schreibtischmördern)’는 더 이상 교사 혹은 공동정범이 아니라 록신의 조직지배설에 의거하여 간접정범의 책임을 진다는 점에 대해 독일의 판례77)와 학계78)는 대체로 일치한다. 그리고 동 이론이 이미국제형사사법재판소뿐 아니라 세계 각국에서 체제범죄 청산에 있어 수뇌부에 대한 처벌원리로 광범위하게 수용되고 있으며 경우에 따라 특히 불법의정도가 심한 중간명령자에게도 적용될 수 있음을 살펴보았다. 동 이론이 권력적 위계질서를 가진 조직을 통해 자행된 범죄 전반에 - 예를 들어 기업범죄 - 확장될 수 있을지는 아직 지켜봐야 할 문제이다. ‘자동적인 명령의 수행’이란 어느 조직에나 작동되는 것은 아니기 때문이다. 하지만 조직지배설이 탄생한 지 50년이 지난 지금 부정할 수 없는 사실은 조직지배에 의한 간접정범이란 국가차원에서 자행된 범죄 혹은 마피아와 같은 집합적 범죄에 있어 배후자에게 정범의 책임을 추궁하기 위한 대단히 유용한 법이론적 도구로 자리잡았다는 점이다. 조직지배란 개별적 범죄에서 발견되는 것이 아니라 체제혹은 시스템을 기반으로 언제든 대체가능한 도구를 통해 반복적으로 이루어지는 - 강제수용소에서의 유대인 학살(나치체제)이나 국경에서의 탈주자에 대한 총격(구동독)과 같은 - 범죄들에 적용되는 것이다. 이런 의미에서 동 이론은 향후로도 불법적 독재정권의 수뇌부에 대한 직접적 처벌논리로서 지속적용되어 나갈 것이다.
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    오늘날 소위 ‘탁상범죄자(Schreibtischmördern)’는 더 이상 교사 혹은 공동정범이 아니라 록신의 조직지배설에 의거하여 간접정범의 책임을 진다는 점에 대해 독일의 판례77)와 학계78)는 대체�...

    오늘날 소위 ‘탁상범죄자(Schreibtischmördern)’는 더 이상 교사 혹은 공동정범이 아니라 록신의 조직지배설에 의거하여 간접정범의 책임을 진다는 점에 대해 독일의 판례77)와 학계78)는 대체로 일치한다. 그리고 동 이론이 이미국제형사사법재판소뿐 아니라 세계 각국에서 체제범죄 청산에 있어 수뇌부에 대한 처벌원리로 광범위하게 수용되고 있으며 경우에 따라 특히 불법의정도가 심한 중간명령자에게도 적용될 수 있음을 살펴보았다. 동 이론이 권력적 위계질서를 가진 조직을 통해 자행된 범죄 전반에 - 예를 들어 기업범죄 - 확장될 수 있을지는 아직 지켜봐야 할 문제이다. ‘자동적인 명령의 수행’이란 어느 조직에나 작동되는 것은 아니기 때문이다. 하지만 조직지배설이 탄생한 지 50년이 지난 지금 부정할 수 없는 사실은 조직지배에 의한 간접정범이란 국가차원에서 자행된 범죄 혹은 마피아와 같은 집합적 범죄에 있어 배후자에게 정범의 책임을 추궁하기 위한 대단히 유용한 법이론적 도구로 자리잡았다는 점이다. 조직지배란 개별적 범죄에서 발견되는 것이 아니라 체제혹은 시스템을 기반으로 언제든 대체가능한 도구를 통해 반복적으로 이루어지는 - 강제수용소에서의 유대인 학살(나치체제)이나 국경에서의 탈주자에 대한 총격(구동독)과 같은 - 범죄들에 적용되는 것이다. 이런 의미에서 동 이론은 향후로도 불법적 독재정권의 수뇌부에 대한 직접적 처벌논리로서 지속적용되어 나갈 것이다.

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    참고문헌 (Reference)

    1 Ambos, Kai, 22 : 2009

    2 신동운, "형법총론" 법문사 2006

    3 배종대, "형법총론" 홍문사 2006

    4 임웅, "형법총론" 법문사 2005

    5 이재상, "형법총론" 박영사 2010

    6 Baumann, Jürgen, "trafrecht AT" 1995

    7 Rotsch, Thomas, "Von Eichmann bis Fujimori - Zur Rezeption der Organisationsherrschaft nach dem Urteil des Obersten Strafgerichtshofs Perus" 2009

    8 Schünemann, Bernd, "Verfassungsrechtliche Probleme der strafrechtlichen Aufarbeitung, In Deutscher Bundestag, Enquête-Kommission “Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit” II/2권"

    9 Gallas, Wilhelm, "Täterschaft und Teilnahme, Materialien zur Strafrechtsreform, 제1권, Gutachten des Strafrechtslehrer" 1954

    10 Roxin, Claus, "Täterschaft und Tatherrschaft" 2000

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    22 Ambos, Kai, "Politische und rechtliche Hintergründe des Urteils gegen den ehem. peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori" 2009

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    42 Schroeder, Friedrich-Christian, "Der Täter hinter dem Täter" 1965

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    46 Herzberg, Rolf Dietrich, "Das Fujimori-Urteil: Zur Beteiligung des Befehlsgebers an den Verbrechen sienes Macht- apparates" 2009

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    49 Dallinger, Wilhelm, "Anmerkung zum BGH Urteil vom 28.3.1972 - 5StR62/72" 1972

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    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
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    2005-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    2004-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
    2003-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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