Bisher im Bereich der Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas-, und Wasserversorgung usw. ist die offentliche Verwaltung von Staat im Vordergrund gestanden, aber die offentlichen Aufgaben werden seit 1990 allmahlich privatisiert. Die Tatigkeiten der Daseinsvo...
Bisher im Bereich der Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas-, und Wasserversorgung usw. ist die offentliche Verwaltung von Staat im Vordergrund gestanden, aber die offentlichen Aufgaben werden seit 1990 allmahlich privatisiert. Die Tatigkeiten der Daseinsvorsorge, die als Monopol des Staates erfasst geworden sind, werden heute immer wieder dem privatwirtschaftlichen Bereich ubertragen. Die Privatisierung der offentlichen Aufgaben hat im jungster Zeit verschiedene Probleme verursacht. Wegen des Ruckzuges des Staates aus der Daseinsvorsorge entwickelt sich der Leistungsstaat zum Gewahrleistungsstaat. Nicht zuletzt in Deutschland wird der Gewahrleistungsstaat als ein neues Staatsbild oder ein Leitbild betont. Obwohl die Konzeption Ernst Forsthoffs kritisiert wird, kann der Begriff von Daseinsvorsorge neu ausgelegt werden. Er ist noch ein Schlusselbegriff nicht nur im Leistungsverwaltungsrecht, sondern auch im Gewahrleistungsverwaltungsrecht. Im Zuge von Liberalisierung, Privatisierung und Europaisierung andert sich nun die Daseinsvorsorge, und es wird - wie Franzius zu Recht erwahnt hat - als Umbau der Daseinsvorsorge bezeichnet. In Deutschland und auch in der Europaischen Union spielt der Begriff der Daseinsvorsorge in Bezug auf offentliche Dienstleistung eine wesentliche Rolle. Es ist noch umstritten, ob er mit dem franzosischen Begriff von Service Public oder der Dienstleistung von allgemeinem Interesse im Europarecht in Einklang steht. Die Lehre von der Gewahrleistungsverantwortung hat uns interessiert, ist sie noch offen geblieben. Dieser Aufsatz befasst sich vornehmlich mit der Frage, was es um Grundlagen, Instrumente zur Ergebnissicherung und Grenzen der Gewahrleistungsverantwortung geht. Aus meiner Sicht kann in Korea als verfassungsrechtliche Verankerung der Gewahrleistungsverantwortung das Sozialstaatsprinzip, die Menschenwurdigkeit gemaß Art. 10 Koreanischer Verfassung (KV) und Grundrechte usw. berucksichtigt werden. Vor allem verfassungsrechtliche Grundlagen fur Regulierung oder Steuerung des Staates findet sich in Art. 119 Abs. 2. KV. Die Bedeutung der Gewahrleistung ist noch unklar und vage. Bei ihrer Konkretisierung steht dem Gesetzgeber eine große Gestaltungsfreiheit zu. In einzelnen koreanischen Gesetzen sind teilweise z.B. Qualifikationsmaßstabe Privater Akteure, Finanzierung, Ruckholoptionen und Universaldienstleistung vorgesehen. Es fehlt aber doch an Verwaltungskooperation, Verwirklichung funktionaler Privatisierung und Auffangverantwortung des Staates. Die Gewahrleistungsverantwortung ist die Regulierungsverantwortung. Die staatliche Regulierung ist daher wichtig. Die staatliche Regulierung im Gewahrleistungsverwaltungsrecht ist von einer hoheitlich-imperativen Regulierung entfernt, und sie setzt vielmehr gesellschaftliche Selbstregulierung vor. Die Verwaltungsrechtswissenschaft in Ostasien wie z.B. Korea und Japan ist heute von dieser Lehre von Gewahrleistungsverantwortung stark beeinflusst. Diese Auseinandersetzungen beruhen auf einem Wandel des Aufgabenverstandnisses im Bereich der Daseinsvorsorge, wobei es sich um Verantwortungsteilung handelt. Dieses Phanomen muss auch in der koreanischen Verwaltungswissenschaften nicht ubersehen werden. Die Lehre von der Gewahrleistungsverantwortung dient dazu, um Daseinsvorsorge effektiv durchzusetzen und gemeinwohlorientierte Dienstleistung zu sichern. Infolge der Privatisierung offentliche Aufgaben ist heute das Offentliche Recht in eine Krise geraten. Erforderlich ist doch eine unermudliche Bemuhung darum, eine Identitat des offentlichen Rechts zu finden.