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    민간주도 준산업단지 개발에 대한 법리적 검토 = Legal Study on the Development of Private Initiative Quasi-industry Area

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    https://www.riss.kr/link?id=A104972397

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öffentlich-rechtlichen Wissenschaftler die Notwendigkeit der privaten Initiative in der Gebietsentwicklung, um diese Probleme zu bewältigen.
    Insbesondere hat die koreanische Regierung das neue Gebietsentwicklungssystem wie das Quasi-Indurstriegebiet eingeführt. Dieses Entwicklungssystem hat einen Zweck, nämlich das unordentlich angesiedelte Industriegebiet in der Gegend der Hauptstadt neu und systemgerecht zu entwickeln. Wegen der Einschränkung der Entwicklung in diesem Gebiet durch das sehr komplizierte Planungsrecht hatten die Unternehmer große
    Schwierigkeiten, ihre Fabrike umzuordnen. Darum bereitete das koreanische Parlament den Unternehmern die Erweiterungsmöglichkeit bzw. die Umordnungsmöglichkeit durch die Einfügung des Quasi-Industriegebiets in das Gesetz für Indurstrie Ansiedlung und Entwicklung.
    Beim Quasi-Industriegebiet läßt sich die private Initiative bei der Gebietsentwicklung durch die Beantragung des Entwicklungsplans und auch durch die Enteignung des benötigten Bodens hervorheben. Darum entstehen die Konflikte einerseits zwischen dem öffentlichen Interesse und der privaten Initiative, andererseits zwischen der Gegend der Hauptstadt und der Gegend der Nicht-Hauptstadt. Die Festsetzung des Quasi-Industriegebietes bringt mit sich auch die ersetzenden Effekte anderer Planungen so wie die Gebietsentwicklungspläne und auch die Bebauungspläne.
    Bei disesem Aufsatz sind insbesondere die rechtlichen Probleme der privaten Initiative bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet behandelt. Wegen der privaten Initiative sind die öffentlichen Interesse mit großem Schwerpunkt Rechnung zu tragen. Dafür gibt es die Teilnahmerechte der Bürger, die Aufsichtsrechte der Verwaltung und auch die Verteilung des erworbenen Entwicklungsinteresses seitens der öffentlichen Hand.
    Bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet ist das rechts Problem der Subjekt der Enteignung zu erheben, ob die Privaten das Subjekt der Enteignung werden kann und auch ob ein Privatinteresse als Zweck der Enteignung werden kann. Heutzutage können die obengenannten Fragen mit Ja geantwortet werden. Darum wird die genügende Harmonisierung unter den betroffenen Interessen bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet noch wichtiger.
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    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öf...

    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öffentlich-rechtlichen Wissenschaftler die Notwendigkeit der privaten Initiative in der Gebietsentwicklung, um diese Probleme zu bewältigen.
    Insbesondere hat die koreanische Regierung das neue Gebietsentwicklungssystem wie das Quasi-Indurstriegebiet eingeführt. Dieses Entwicklungssystem hat einen Zweck, nämlich das unordentlich angesiedelte Industriegebiet in der Gegend der Hauptstadt neu und systemgerecht zu entwickeln. Wegen der Einschränkung der Entwicklung in diesem Gebiet durch das sehr komplizierte Planungsrecht hatten die Unternehmer große
    Schwierigkeiten, ihre Fabrike umzuordnen. Darum bereitete das koreanische Parlament den Unternehmern die Erweiterungsmöglichkeit bzw. die Umordnungsmöglichkeit durch die Einfügung des Quasi-Industriegebiets in das Gesetz für Indurstrie Ansiedlung und Entwicklung.
    Beim Quasi-Industriegebiet läßt sich die private Initiative bei der Gebietsentwicklung durch die Beantragung des Entwicklungsplans und auch durch die Enteignung des benötigten Bodens hervorheben. Darum entstehen die Konflikte einerseits zwischen dem öffentlichen Interesse und der privaten Initiative, andererseits zwischen der Gegend der Hauptstadt und der Gegend der Nicht-Hauptstadt. Die Festsetzung des Quasi-Industriegebietes bringt mit sich auch die ersetzenden Effekte anderer Planungen so wie die Gebietsentwicklungspläne und auch die Bebauungspläne.
    Bei disesem Aufsatz sind insbesondere die rechtlichen Probleme der privaten Initiative bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet behandelt. Wegen der privaten Initiative sind die öffentlichen Interesse mit großem Schwerpunkt Rechnung zu tragen. Dafür gibt es die Teilnahmerechte der Bürger, die Aufsichtsrechte der Verwaltung und auch die Verteilung des erworbenen Entwicklungsinteresses seitens der öffentlichen Hand.
    Bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet ist das rechts Problem der Subjekt der Enteignung zu erheben, ob die Privaten das Subjekt der Enteignung werden kann und auch ob ein Privatinteresse als Zweck der Enteignung werden kann. Heutzutage können die obengenannten Fragen mit Ja geantwortet werden. Darum wird die genügende Harmonisierung unter den betroffenen Interessen bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet noch wichtiger.

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    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öffentlich-rechtlichen Wissenschaftler die Notwendigkeit der privaten Initiative in der Gebietsentwicklung, um diese Probleme zu bewältigen.
    Insbesondere hat die koreanische Regierung das neue Gebietsentwicklungssystem wie das Quasi-Indurstriegebiet eingeführt. Dieses Entwicklungssystem hat einen Zweck, nämlich das unordentlich angesiedelte Industriegebiet in der Gegend der Hauptstadt neu und systemgerecht zu entwickeln. Wegen der Einschränkung der Entwicklung in diesem Gebiet durch das sehr komplizierte Planungsrecht hatten die Unternehmer große
    Schwierigkeiten, ihre Fabrike umzuordnen. Darum bereitete das koreanische Parlament den Unternehmern die Erweiterungsmöglichkeit bzw. die Umordnungsmöglichkeit durch die Einfügung des Quasi-Industriegebiets in das Gesetz für Indurstrie Ansiedlung und Entwicklung.
    Beim Quasi-Industriegebiet läßt sich die private Initiative bei der Gebietsentwicklung durch die Beantragung des Entwicklungsplans und auch durch die Enteignung des benötigten Bodens hervorheben. Darum entstehen die Konflikte einerseits zwischen dem öffentlichen Interesse und der privaten Initiative, andererseits zwischen der Gegend der Hauptstadt und der Gegend der Nicht-Hauptstadt. Die Festsetzung des Quasi-Industriegebietes bringt mit sich auch die ersetzenden Effekte anderer Planungen so wie die Gebietsentwicklungspläne und auch die Bebauungspläne.
    Bei disesem Aufsatz sind insbesondere die rechtlichen Probleme der privaten Initiative bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet behandelt. Wegen der privaten Initiative sind die öffentlichen Interesse mit großem Schwerpunkt Rechnung zu tragen. Dafür gibt es die Teilnahmerechte der Bürger, die Aufsichtsrechte der Verwaltung und auch die Verteilung des erworbenen Entwicklungsinteresses seitens der öffentlichen Hand.
    Bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet ist das rechts Problem der Subjekt der Enteignung zu erheben, ob die Privaten das Subjekt der Enteignung werden kann und auch ob ein Privatinteresse als Zweck der Enteignung werden kann. Heutzutage können die obengenannten Fragen mit Ja geantwortet werden. Darum wird die genügende Harmonisierung unter den betroffenen Interessen bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet noch wichtiger.
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    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öf...

    Es ist gesagt, daß die Entwicklung im Industriegebiet der öffentlichen Hand gehört. Aber die Entwicklung durch die öffentliche Hand bringt einige Nebeneffekte z.B. so wie Unwirtschaftlichkeit, Effektivitätslosigkeit usw. Darum diskutieren die öffentlich-rechtlichen Wissenschaftler die Notwendigkeit der privaten Initiative in der Gebietsentwicklung, um diese Probleme zu bewältigen.
    Insbesondere hat die koreanische Regierung das neue Gebietsentwicklungssystem wie das Quasi-Indurstriegebiet eingeführt. Dieses Entwicklungssystem hat einen Zweck, nämlich das unordentlich angesiedelte Industriegebiet in der Gegend der Hauptstadt neu und systemgerecht zu entwickeln. Wegen der Einschränkung der Entwicklung in diesem Gebiet durch das sehr komplizierte Planungsrecht hatten die Unternehmer große
    Schwierigkeiten, ihre Fabrike umzuordnen. Darum bereitete das koreanische Parlament den Unternehmern die Erweiterungsmöglichkeit bzw. die Umordnungsmöglichkeit durch die Einfügung des Quasi-Industriegebiets in das Gesetz für Indurstrie Ansiedlung und Entwicklung.
    Beim Quasi-Industriegebiet läßt sich die private Initiative bei der Gebietsentwicklung durch die Beantragung des Entwicklungsplans und auch durch die Enteignung des benötigten Bodens hervorheben. Darum entstehen die Konflikte einerseits zwischen dem öffentlichen Interesse und der privaten Initiative, andererseits zwischen der Gegend der Hauptstadt und der Gegend der Nicht-Hauptstadt. Die Festsetzung des Quasi-Industriegebietes bringt mit sich auch die ersetzenden Effekte anderer Planungen so wie die Gebietsentwicklungspläne und auch die Bebauungspläne.
    Bei disesem Aufsatz sind insbesondere die rechtlichen Probleme der privaten Initiative bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet behandelt. Wegen der privaten Initiative sind die öffentlichen Interesse mit großem Schwerpunkt Rechnung zu tragen. Dafür gibt es die Teilnahmerechte der Bürger, die Aufsichtsrechte der Verwaltung und auch die Verteilung des erworbenen Entwicklungsinteresses seitens der öffentlichen Hand.
    Bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet ist das rechts Problem der Subjekt der Enteignung zu erheben, ob die Privaten das Subjekt der Enteignung werden kann und auch ob ein Privatinteresse als Zweck der Enteignung werden kann. Heutzutage können die obengenannten Fragen mit Ja geantwortet werden. Darum wird die genügende Harmonisierung unter den betroffenen Interessen bei der Entwicklung durch das Quasi-Industriegebiet noch wichtiger.

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    참고문헌 (Reference)

    1 류하백, "현행 토지수용제도상 기본권 침해성에 관한 고찰" 10 : 2000

    2 강현호, "행정법각론" 박영사 2005

    3 허? 영, "한국헌법론" 박영사 2003

    4 박균성, "프랑스의 공용수용법제와 그 시사점(L’exproriation en France et les Lecons)" 30 : 2006

    5 이종영, "토지개발과 지역산업보호" 17 : 2003

    6 김성수, "일반행정법" 법문사 2004

    7 제정부, "민간사업자에 의한 토지수용법제" (507) : 2000

    8 석종현, "민간기업에의 토지수용권 부여의 타당성 검토" 감정평가 통권65호 2005

    9 신? 평, "미국에서의 사적 개발목적을 위한 공용수용" 저스티스 90호 (90) : 2006

    10 강현호, "독일 연방건설법상의 토지수용제도에 대하여" 5 : 1998

    1 류하백, "현행 토지수용제도상 기본권 침해성에 관한 고찰" 10 : 2000

    2 강현호, "행정법각론" 박영사 2005

    3 허? 영, "한국헌법론" 박영사 2003

    4 박균성, "프랑스의 공용수용법제와 그 시사점(L’exproriation en France et les Lecons)" 30 : 2006

    5 이종영, "토지개발과 지역산업보호" 17 : 2003

    6 김성수, "일반행정법" 법문사 2004

    7 제정부, "민간사업자에 의한 토지수용법제" (507) : 2000

    8 석종현, "민간기업에의 토지수용권 부여의 타당성 검토" 감정평가 통권65호 2005

    9 신? 평, "미국에서의 사적 개발목적을 위한 공용수용" 저스티스 90호 (90) : 2006

    10 강현호, "독일 연방건설법상의 토지수용제도에 대하여" 5 : 1998

    11 김남철, "기업도시에서의 사인을 위한 토지수용의 법적 문제" 24 : 2004

    12 "국토해양부 홈페이지, http://www.mltm.go.kr"

    13 정연주, "공용침해의 허용요건으로서의 공공필요" 1 (1): 1990

    14 Wolff, "Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., M?chen 2000"

    15 "Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7.Aufl., Heidelberg 2004"

    16 Maurer, Hartmut, "Allgemeines Verwaltungsrecht, 16.Aufl., C.H.Beck"

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    2015-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2011-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2009-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2007-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2004-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
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    2016 0.84 0.84 0.73
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
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