Mit der Unterzeichung der Bestellung gibt der Kaufinteressent eine auf den Abschluβ des Kaufvertrages an den Handler gerichtete Willenserklarung ab. Binnen 4 Wochen konnen diese mit eine schriftlichen Bestatigung den Antrag annehmen. Handler haben ve...
Mit der Unterzeichung der Bestellung gibt der Kaufinteressent eine auf den Abschluβ des Kaufvertrages an den Handler gerichtete Willenserklarung ab. Binnen 4 Wochen konnen diese mit eine schriftlichen Bestatigung den Antrag annehmen. Handler haben verschiedene Verpflichtungen gegenuber ihre Kunden. Der Verkaufer haftet gemaβ § 459 Gewahrleistung fur das gelieferte Wagen beim Neuwagenkauf. Er haftet auch fur die zugesicherte Eigenschaft. Nach NWVB ist die Nachbesserung gegenuber Wandlung und Minderung vorrangig. Berechtigter der Gewahrleistungsanspruche ist der Kaufer im Vertrag. Der Dritte, der vom Kaufer den Wagen gekauft hat, hat keine direkte Ansptiche gegen Verkaufer. Verpflichtete zur Nachbesserung sind Verkaufer und Dritthandler, die mit dem Hersteller/lmporter im Vertrag stehen. Ein Kaufer kann den Kaufpreis mindern oder den Kaufvertrag wandeln, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Der Kaufer kann Schdensersatz wegen Nichterfullung gemaβ § 463 verlangen, wenn der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder wenn der Verkaufer einen Fehler arglistig verschwiegen, oder eine nichtvorhande Eigenschaft arglistig vorgespielt hat. Handler haften auch fur Verschluden beim Vertragsabschluβ und positive Vertragsvertzungen.