Eine Haftung des Betreibers kommt aus verschiedenen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen in Betracht. 1m Rahmen des Umfanges und der Grenzen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten haftet der Betreiber jedoch nicht flir das Verhindern od...
Eine Haftung des Betreibers kommt aus verschiedenen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen in Betracht. 1m Rahmen des Umfanges und der Grenzen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten haftet der Betreiber jedoch nicht flir das Verhindern oder Fernhalten jeglicher Gefahren. In dem ersten und zweiten Teil des Beitrages wurden Art und Umfang der Betreiberhaftung, insbesondere der Umfang und die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht, erbrtert. In dem dritten Teil stehen die Mbglichkeiten einer Haftungsbegrenzung im Vordergrund. In diesem Zusammenhang werden in erster Linie vertragliche Haftungsausschliisse erbrtert. Zudem werden einseitige Ausschliisse, durch die Kennzeichnung einer Gefahrenstelle, Aushange oder Haftungsausschlilsse auf Eintrittskarten diskutiert. Auf Grund der Anderungen in der Betrachtungsweise der behbrdlichen Verantwortlichkeit wird hierbei zudem auf die unterschiedliche Haftung yon Beschaftigten im bffentlichen Dienst sowie abschlieBend auf den Schutz durch Versicherungen eingegangen.