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    Der verfassungsrechtliche Schutz der Persönlichkeit und der Schutz des Privatlebens im Zivilrecht = Constitutional Protection of Personal Rights and Privacy on Civil Code

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Als Folge der Persönlichkeitsverletzung ist zunächst an Bereicherungsansprüche zu denken. Daneben stehen Ansprüche auf (vorbeugende) Unterlassung, die auch ohne Verschulden bei jeder Art einer rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit bestehen. Schwieriger zu beantworten ist die Frage der Wiederholungsgefahr. War die vorangegangene Verletzung rechtswidrig, wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Es gibt eine lange, von verschiedenen Argumentationen begleitete Geschichte der ideellen Entschädigung für die Verletzung der Persönlichkeit. Die Rechtsprechung stützt jedoch den Ersatz unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG. Auch materielle Schäden aufgrund der Verletzung der Persönlichkeit sind zu ersetzen – etwa Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund der Aufregungen über die Persönlichkeitsverletzung. Doch ist auch die Persönlichkeit als solches Schutzgut anerkannt; so liegt es etwa, wenn aufgrund der Verletzung der Verlust des Arbeitsplatzes als Sekundärschaden eintritt.
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    Als Folge der Persönlichkeitsverletzung ist zunächst an Bereicherungsansprüche zu denken. Daneben stehen Ansprüche auf (vorbeugende) Unterlassung, die auch ohne Verschulden bei jeder Art einer rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit bestehen...

    Als Folge der Persönlichkeitsverletzung ist zunächst an Bereicherungsansprüche zu denken. Daneben stehen Ansprüche auf (vorbeugende) Unterlassung, die auch ohne Verschulden bei jeder Art einer rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit bestehen. Schwieriger zu beantworten ist die Frage der Wiederholungsgefahr. War die vorangegangene Verletzung rechtswidrig, wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Es gibt eine lange, von verschiedenen Argumentationen begleitete Geschichte der ideellen Entschädigung für die Verletzung der Persönlichkeit. Die Rechtsprechung stützt jedoch den Ersatz unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG. Auch materielle Schäden aufgrund der Verletzung der Persönlichkeit sind zu ersetzen – etwa Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund der Aufregungen über die Persönlichkeitsverletzung. Doch ist auch die Persönlichkeit als solches Schutzgut anerkannt; so liegt es etwa, wenn aufgrund der Verletzung der Verlust des Arbeitsplatzes als Sekundärschaden eintritt.

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    참고문헌 (Reference)

    1 "Zöllner, AcP 196, 1, 4 ff"

    2 Diederichsen, "Rangordnung der Gesetze" 1994

    3 "Neumann-Duesberg JZ 1960, 115 f"

    4 "Medicus, AcP 192, 35, 43"

    5 Larenz, "Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. II/2, Bes. Teil, Teilb. 2, 13. Aufl." 1994

    6 "Hager, JZ 1994, 373 ff"

    7 "Guckelberger, JuS 2003, 1151 ff"

    8 Hesse, "Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl." 1999

    9 Canaris, "Grundrechte und Privatrecht"

    10 Grabenwarter, "Europäische Menschenrechtskonvention, 5. Aufl" 2012

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    4 "Medicus, AcP 192, 35, 43"

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    8 Hesse, "Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl." 1999

    9 Canaris, "Grundrechte und Privatrecht"

    10 Grabenwarter, "Europäische Menschenrechtskonvention, 5. Aufl" 2012

    11 Meyer-Ladewig, "Europäische Menschenrechtskonvention, 3. Aufl" 2011

    12 Sauer, "EMRK, Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" 2012

    13 "Diederichsen, AcP 198, 171, 230 ff"

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    15 Staudinger, "BGB, Neubearbeitung"

    16 Staudinger, "BGB, 13. Bearb"

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    2016 1.14 1.14 1.17
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
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