In der repräsentativen Demokratie soll das Parlament für des Volk oberste Staatsgewalt ausüben. Fraglich ist, ob demokratische Wahlen allein ausreichen, um aus der Herrschaft des Parlaments eine Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk zu machen. ...
In der repräsentativen Demokratie soll das Parlament für des Volk oberste Staatsgewalt ausüben. Fraglich ist, ob demokratische Wahlen allein ausreichen, um aus der Herrschaft des Parlaments eine Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk zu machen.
Die radikale Parlamentarismuskritik, die das Repräsentativsystem und damit das Parlament in Frage stellt bzw. abgeschaft sehen will, ist fast an den Argumenten und Alternativen orientiert, die radikale, direkte, revolutionäre Formen der Demokratie postulierten - unter ihnen vor allem das seit der Pariser Kommune präsentierte Rätesystem. Die praktischen Erfahrungen mit diesem Modell in Osteuropa zeigen jedoch, daß das Rätesystem in der Praxis nicht so funktioniert, wie es die Theorie fordert, und im Ergebnis ebenso große Gefahr des Mißbrauchs der anvertrauten Macht mit sich bringt wie das Repräsentativsystem.
Ende der sechziger Jahre entwickelte sich eine neue Form 'basisdemokratischer' politischer Beteiligung. Ihr Entstehen ist Ausdruck eines Wandels der politischen Kultur und Bedürfnissess nach alternativen Politikstilen. Aus den Reihen der Bürgerinitiativen und dem Umfeld der Neuen Sozialen Bewegungen bildeten sich Ende der siebziger Jahre grüne und alternative Parteien, die sich 1980 zur Partei "Die Grüne" zusammenschlossen. Seit der Studentenrevolte vornehmlich außerinstitutionell wirkende Protestgruppen haben mit dem einzug der Partei in Gemeinde- und Stadträte, Kreis- und Landtage sowie 1983 auch in den Deutschen Bundestag einen neuen "March durch die Institutionen" angetreten.
Ihre Meinung sieht einen Ausweg aus den Schwierigkeiten in einer Zurückdrängung des Repräsentationsprinzips, das der parlamentarischen Demokratie zugrunde liegt, und einer gleichzeitigen Einführung von Elementen einer unmittelbaren Demokratie. Dabei wird vor allem an die Partizipation der Betroffenen, an die Volksbefragung und den Volksentscheid, an ein imperatives Mandat und das Rotationsprinzip gedacht.