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    근로자파견에 관한 최근 판례의 동향 = Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung, die die Vielzahl von Kriterien berücksichtigt, brachte nicht die erhoffte Klarheit, sondern führt im Gegenteil nur zu noch größerer Rechtsunsicherheit. Kritisch wird die unteleologische Betrachtungsweise gesehen, das eine Vielzahl von Kriterien entwickelt hat, ohne die zu Grundliegenden Leitgedanken hinreichend herauszuarbeiten. Bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen rechtlichen Gestaltungen des Fremdfirmeneinsatzes von Arbeitnehmern differenziert die Rechtsprechung nicht zwischen werkvertragsrechtlichen Ausführungsanweisungen(objektbezogenen Anweisungen und arbeitsrechtlichen Anweisungen(personenbezogenen Anweisungen). Nach Auffassung des Verfassers ist es erforderlich, die beiden Anweisungen zu unterscheiden, weil ein Besteller auch beim Werkvertrag wie Entleiher bei Arbeitnehmerüberlassung dem Unternehmer geben könne.
    Nach § 6-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist der Entleiher verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer abzuschließen, wenn er denselben Leiharbeitnehmer über 2 Jahre eingesetz hat. Nach der Rechtsprechung soll die Dauer der Einsatz im Entleiherbetrieb unabhängig von Verleiherwechsel zusammen gerechnet werden. Die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmer, der nach § 6-2 AÜG als Arbeitnehmer von Entleiher angenommen wird, ist gleich gesetzt werden mit der Arbeitsbedingungen von der vergleichbaren Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb. Aber im Hinblick auf Diskriminierungsverbot ist eine hypothetische Vergleichperson in der Rechtsprechung nicht anerkannt. Um die Wirksamkeit des Antidiskrimierungssystems zu verbessern, ist die Anerkennung des hypothetische Vergleichperson empfehlenswert. Bei der Diskrimierung der Leiharbeitnehmer hat die Rechtsprechung die gemeinsame Verantwortung zugelassen. Also trägt nicht nur Verleiher, sondern auch Entleiher die Verantwortung für die Diskriminierung.
    Mit rechtsvergleichende Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung gibt es zwei arbeitsrechtliche Grundmodelle(Entleiherbetriebs-bezogenes Modell und Verleiherbetriebs-bezogenes Modell). Nach meiner Erkenntnis gehört Korea zum Entleiherbetrieb-bezogenen Modell, weil die Ausübung der Arbeitgeberfunktionen weitestgehend dem Entleiher zuzuordnen. Andererseits hat die Rechtsprechungen zur Arbeitnehmerüberlassung die Tendenz nach Verstärkung der Verantwortung von Entleiher. Angesichts der arbeitsrechtliche Grundmodell von Korea als Entleiherbetriebs-bezogene Modell ist die Tendenz der Rechtsprechung sinnvoll.
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    Die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung, die die Vielzahl von Kriterien berücksichtigt, brachte nicht die erhoffte Klarheit, sondern führt im Gegenteil nur zu noch größerer Rechtsunsicherheit. Kritisch w...

    Die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung, die die Vielzahl von Kriterien berücksichtigt, brachte nicht die erhoffte Klarheit, sondern führt im Gegenteil nur zu noch größerer Rechtsunsicherheit. Kritisch wird die unteleologische Betrachtungsweise gesehen, das eine Vielzahl von Kriterien entwickelt hat, ohne die zu Grundliegenden Leitgedanken hinreichend herauszuarbeiten. Bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen rechtlichen Gestaltungen des Fremdfirmeneinsatzes von Arbeitnehmern differenziert die Rechtsprechung nicht zwischen werkvertragsrechtlichen Ausführungsanweisungen(objektbezogenen Anweisungen und arbeitsrechtlichen Anweisungen(personenbezogenen Anweisungen). Nach Auffassung des Verfassers ist es erforderlich, die beiden Anweisungen zu unterscheiden, weil ein Besteller auch beim Werkvertrag wie Entleiher bei Arbeitnehmerüberlassung dem Unternehmer geben könne.
    Nach § 6-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist der Entleiher verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer abzuschließen, wenn er denselben Leiharbeitnehmer über 2 Jahre eingesetz hat. Nach der Rechtsprechung soll die Dauer der Einsatz im Entleiherbetrieb unabhängig von Verleiherwechsel zusammen gerechnet werden. Die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmer, der nach § 6-2 AÜG als Arbeitnehmer von Entleiher angenommen wird, ist gleich gesetzt werden mit der Arbeitsbedingungen von der vergleichbaren Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb. Aber im Hinblick auf Diskriminierungsverbot ist eine hypothetische Vergleichperson in der Rechtsprechung nicht anerkannt. Um die Wirksamkeit des Antidiskrimierungssystems zu verbessern, ist die Anerkennung des hypothetische Vergleichperson empfehlenswert. Bei der Diskrimierung der Leiharbeitnehmer hat die Rechtsprechung die gemeinsame Verantwortung zugelassen. Also trägt nicht nur Verleiher, sondern auch Entleiher die Verantwortung für die Diskriminierung.
    Mit rechtsvergleichende Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung gibt es zwei arbeitsrechtliche Grundmodelle(Entleiherbetriebs-bezogenes Modell und Verleiherbetriebs-bezogenes Modell). Nach meiner Erkenntnis gehört Korea zum Entleiherbetrieb-bezogenen Modell, weil die Ausübung der Arbeitgeberfunktionen weitestgehend dem Entleiher zuzuordnen. Andererseits hat die Rechtsprechungen zur Arbeitnehmerüberlassung die Tendenz nach Verstärkung der Verantwortung von Entleiher. Angesichts der arbeitsrechtliche Grundmodell von Korea als Entleiherbetriebs-bezogene Modell ist die Tendenz der Rechtsprechung sinnvoll.

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    참고문헌 (Reference)

    1 김홍영, "파견차별시정에서의 사용사업주의 연대책임과 배액 배상" 26-, 2017

    2 박수근, "파견법상 직접고용에서 쟁점과 해석 - 현대차사건의 판결을 중심으로 -" 노동법이론실무학회 (15) : 193-216, 2015

    3 김희성, "파견법상 고용간주규정과 고용의무조항의 법적효과에 대한 재검토 - 대법원 2015.11.26. 선고 2013다14965 판결과 관련하여 -" 노동법이론실무학회 (18) : 121-172, 2016

    4 박종희, "파견기간의 산정과 불법파견 시 직접고용의무의 효과" 57-, 2016

    5 김소영, "철강제조업 등의 생산공정 지원업무에 종사하는 사내협력업체 근로자의 파견근로관계 판단" 129-, 2016

    6 전윤구, "임의적 부가급여에서의 차별시정과 비교대상자에 대한 검토" (26) : 3-, 2006

    7 유성재, "임금상당액 지급명령의 독립적 구제이익" 법학연구원 37 (37): 63-101, 2013

    8 박지순, "위법파견의 법률효과" 노동법이론실무학회 (9) : 5-39, 2012

    9 박제성, "사내하도급과 근로관계의 병존(서울고등법원 2010. 11. 12. 선고 2007나56977 판결)" (37) : 245-, 2011

    10 박지순, "사내도급과 파견의 구별에 관한 서울고등법원 판례 평석" 122-, 2017

    1 김홍영, "파견차별시정에서의 사용사업주의 연대책임과 배액 배상" 26-, 2017

    2 박수근, "파견법상 직접고용에서 쟁점과 해석 - 현대차사건의 판결을 중심으로 -" 노동법이론실무학회 (15) : 193-216, 2015

    3 김희성, "파견법상 고용간주규정과 고용의무조항의 법적효과에 대한 재검토 - 대법원 2015.11.26. 선고 2013다14965 판결과 관련하여 -" 노동법이론실무학회 (18) : 121-172, 2016

    4 박종희, "파견기간의 산정과 불법파견 시 직접고용의무의 효과" 57-, 2016

    5 김소영, "철강제조업 등의 생산공정 지원업무에 종사하는 사내협력업체 근로자의 파견근로관계 판단" 129-, 2016

    6 전윤구, "임의적 부가급여에서의 차별시정과 비교대상자에 대한 검토" (26) : 3-, 2006

    7 유성재, "임금상당액 지급명령의 독립적 구제이익" 법학연구원 37 (37): 63-101, 2013

    8 박지순, "위법파견의 법률효과" 노동법이론실무학회 (9) : 5-39, 2012

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    10 박지순, "사내도급과 파견의 구별에 관한 서울고등법원 판례 평석" 122-, 2017

    11 박제성, "비정규직’ 차별 금지 제도의 법적 검토" (31) : 62-, 2007

    12 유성재, "비정규 근로자에 대한 차별금지에 관한 연구" 중앙법학회 11 (11): 487-518, 2009

    13 권두섭, "근로자 파견의 판단기준에 대한 검토" 67-, 2015

    14 유성재, "근로관계의 종료와 기간제근로자의 차별시정이익" 135-, 2017

    15 김영문, "고용이 간주된 파견근로자의 노동법적 지위" 21-, 2016

    16 유성재, "違法한 勤勞者派遣의 私法的 效果" 중앙법학회 4 (4): 296-327, 2002

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