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      間接正犯의 立法例와 本質에 관한 考察 = Gesetzgebungsbeispiele und Wesen der Mtittelbare Täterschaft

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      Gesetzgebungsbeispiele und Wesen der Mtittelbare Täterschaft

      Mittelbare Täter ist, wer den Straftatbestand in der Weise verwirklicht, daß er sich zur Ausführung der Tatbestandsmäßigen Handlung eines anderen als Tatmittler bedient. Mittelbare Täter ist wer die straftat durch einen anderen begeht im Deutsche StGB(§25①). Und Mittelbare Täter ist bestraft als Täter im Deutsche StGB. Aber, wer selbst einer volldeliktisher Täter ist, kann nicht Tatmittler eines anderen sein im Koreanische Strafrecht. Wer für seine Handlung nicht verantwortlich ist oder fahrlässiger Täter kann Tatmittler sein nach §34 ① KStGB. Mittelbarer Täter ist auch bestraft wie Teilnahme nach §34 ① KStGB. Ich nehme diese als zwei charakteristische Kennzeichen der Mittelbare Täterschaft im Koreanische Strafrecht. Also, handelt das Werkzeug volldeliktisch, wird in aller Regel mittelbare Täterschaft ausgeschieden nach dem Koreanische StGB(§34 ①).
      Die mittelabre Täterschaft ist eine Form der Täterschaft und wird durch das Bestehen der Tatherrschaft charakterisiert. Also, Wesen der Mittelbare Täterschaft ist Täterschaft. Mittelbare Täter ist, wer den Straftatbestand in der Weise verwirklicht, daß er sich zur Ausführung der Tatbestandsmäßigen Handlung eines anderen als Tatmittler bedient. Die Tatherrschaft setzt bei mittelbarer Täterschaft voraus, dass dieser den Tatmittler durch seinen Einfluss in der Hand hat. Heute wird jedoch mit Recht allgemeinen, dass die Täterschaft auch in der Form der mittelbaren Täterschaft gegenüber der Teilnahme den Vorrang geniesst und dass deswegen bei Vorliegen von Tatherrschaft mittelbare Täterschat des Hintermann auch dann anzunehmen ist, wenn Anstiftung infolge der Limitierung der Akzessorietät konstruktiv an sich möglich war.
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      Gesetzgebungsbeispiele und Wesen der Mtittelbare Täterschaft Mittelbare Täter ist, wer den Straftatbestand in der Weise verwirklicht, daß er sich zur Ausführung der Tatbestandsmäßigen Handlung eines anderen als Tatmittler bedien...

      Gesetzgebungsbeispiele und Wesen der Mtittelbare Täterschaft

      Mittelbare Täter ist, wer den Straftatbestand in der Weise verwirklicht, daß er sich zur Ausführung der Tatbestandsmäßigen Handlung eines anderen als Tatmittler bedient. Mittelbare Täter ist wer die straftat durch einen anderen begeht im Deutsche StGB(§25①). Und Mittelbare Täter ist bestraft als Täter im Deutsche StGB. Aber, wer selbst einer volldeliktisher Täter ist, kann nicht Tatmittler eines anderen sein im Koreanische Strafrecht. Wer für seine Handlung nicht verantwortlich ist oder fahrlässiger Täter kann Tatmittler sein nach §34 ① KStGB. Mittelbarer Täter ist auch bestraft wie Teilnahme nach §34 ① KStGB. Ich nehme diese als zwei charakteristische Kennzeichen der Mittelbare Täterschaft im Koreanische Strafrecht. Also, handelt das Werkzeug volldeliktisch, wird in aller Regel mittelbare Täterschaft ausgeschieden nach dem Koreanische StGB(§34 ①).
      Die mittelabre Täterschaft ist eine Form der Täterschaft und wird durch das Bestehen der Tatherrschaft charakterisiert. Also, Wesen der Mittelbare Täterschaft ist Täterschaft. Mittelbare Täter ist, wer den Straftatbestand in der Weise verwirklicht, daß er sich zur Ausführung der Tatbestandsmäßigen Handlung eines anderen als Tatmittler bedient. Die Tatherrschaft setzt bei mittelbarer Täterschaft voraus, dass dieser den Tatmittler durch seinen Einfluss in der Hand hat. Heute wird jedoch mit Recht allgemeinen, dass die Täterschaft auch in der Form der mittelbaren Täterschaft gegenüber der Teilnahme den Vorrang geniesst und dass deswegen bei Vorliegen von Tatherrschaft mittelbare Täterschat des Hintermann auch dann anzunehmen ist, wenn Anstiftung infolge der Limitierung der Akzessorietät konstruktiv an sich möglich war.

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      참고문헌 (Reference)

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      6 "형법총론(6판)" 대왕사 2000.

      7 "형법연습강의" 법문사 1999.

      8 "형법강의(총론)" 법원사 1998.

      9 "판례백선 형법총론(개정증보판)" 경세원 1999.

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      12 "간접정범의 피이용자의 행위유형" 1998

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      2013-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2011-09-14 학술지명변경 외국어명 : Korean Law Review -> Law Review KCI등재
      2010-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2007-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2006-07-10 학술지명변경 외국어명 : Law Review -> Korean Law Review KCI등재후보
      2006-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2005-05-30 학술지명변경 한글명 : 法學硏究 -> 법학연구 KCI등재후보
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      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 1.02 1.02 1.05
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      1.07 1.02 1.083 0.19
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