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      검사의 수사지휘권의 한계에 관한 연구  :  장신중경정사건(2009.4.9, 2007도9481) 중심으로 = Die Studie zur Grenze des Weisungsrechts der Staatsanwaltschaft gegen Polizei

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      https://www.riss.kr/link?id=A60247730

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Im Jahr 2006 hat der in Kangwon Do Polizeipräsidium arbeitende Polizeirat Jang verweigert, die Weisung eines Staatsanwaltes, einen verhafteten Beschuldigten mitzunehmen und ins Pozeigewahrsam zu behalten. Danach wurde er wegen Unterlassung der Diensthandlung angeklagt und verurteilt.
      Nach dem Urteil der Gerichten kann die Staatsanwaltschaft sich jederzeit in die Taetigkeit der Polzei durch einzelne Anordnungen einschalten. Sie hat sowohl einen allgemeinen Weisungsrecht als auch einen konkreten Weisungsrecht gegen die Polizei. Und Sie kann selbst einen Beamten des Polzeidienstes auswählen und ihre Weisungen an dem Polizeibeamten richten, egal ob nicht ein bestimmter Beamter mit der Bearbeitung des konkreten Falles befaßt ist. Dazu hat sie einen Vorrangsrecht, wenn es einem Meinungskonflikt mit einem Vorgesetzten Polizeidienststelle passiert. Das heisst, Diese Urteile anerkannt, dass der Begriff der Anweisung keinen Begriff einer Judikative -Kontrolle, sondern vielmehr einen Begriff eines Befehl bedeutet.
      Infolgedessen haben die Urteile die Selbständigkeit der Polizei im Ermittlungsverfahren verneint. Aber Niemand kann behaupten, dass es keine Grenze der staatsanwaltschaftlichen Weisungen gegen die Polizei gibt. Damit die Staatsanwaltschaft eine objektive Position behalten sollte, sollte der Anweisungsbereich der Staatsanwaltschaft begrenzt werden. Dafür sollte die Staatsanwaltschaft nicht nur von einem direkten Ermittlung fernbleiben, sondern auch der Begriff der Anweisung sollte dem Begriff der Judikative-Kontrolle ersetzt werden.
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      Im Jahr 2006 hat der in Kangwon Do Polizeipräsidium arbeitende Polizeirat Jang verweigert, die Weisung eines Staatsanwaltes, einen verhafteten Beschuldigten mitzunehmen und ins Pozeigewahrsam zu behalten. Danach wurde er wegen Unterlassung der Dienst...

      Im Jahr 2006 hat der in Kangwon Do Polizeipräsidium arbeitende Polizeirat Jang verweigert, die Weisung eines Staatsanwaltes, einen verhafteten Beschuldigten mitzunehmen und ins Pozeigewahrsam zu behalten. Danach wurde er wegen Unterlassung der Diensthandlung angeklagt und verurteilt.
      Nach dem Urteil der Gerichten kann die Staatsanwaltschaft sich jederzeit in die Taetigkeit der Polzei durch einzelne Anordnungen einschalten. Sie hat sowohl einen allgemeinen Weisungsrecht als auch einen konkreten Weisungsrecht gegen die Polizei. Und Sie kann selbst einen Beamten des Polzeidienstes auswählen und ihre Weisungen an dem Polizeibeamten richten, egal ob nicht ein bestimmter Beamter mit der Bearbeitung des konkreten Falles befaßt ist. Dazu hat sie einen Vorrangsrecht, wenn es einem Meinungskonflikt mit einem Vorgesetzten Polizeidienststelle passiert. Das heisst, Diese Urteile anerkannt, dass der Begriff der Anweisung keinen Begriff einer Judikative -Kontrolle, sondern vielmehr einen Begriff eines Befehl bedeutet.
      Infolgedessen haben die Urteile die Selbständigkeit der Polizei im Ermittlungsverfahren verneint. Aber Niemand kann behaupten, dass es keine Grenze der staatsanwaltschaftlichen Weisungen gegen die Polizei gibt. Damit die Staatsanwaltschaft eine objektive Position behalten sollte, sollte der Anweisungsbereich der Staatsanwaltschaft begrenzt werden. Dafür sollte die Staatsanwaltschaft nicht nur von einem direkten Ermittlung fernbleiben, sondern auch der Begriff der Anweisung sollte dem Begriff der Judikative-Kontrolle ersetzt werden.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ . 문제의 제기
      • Ⅱ . 수사지휘권의 개념과 한계
      • Ⅲ . 사실관계 및 사건의 경과
      • Ⅳ . 판결내용 분석
      • Ⅴ . 결론
      • Ⅰ . 문제의 제기
      • Ⅱ . 수사지휘권의 개념과 한계
      • Ⅲ . 사실관계 및 사건의 경과
      • Ⅳ . 판결내용 분석
      • Ⅴ . 결론
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      참고문헌 (Reference)

      1 홍정선, "행정법원론(하, 제12판)" 박영사 2004

      2 "춘천지방법원 강릉지원 2007. 4. 30. 선고, 2007고합6 판결(제1심판결)"

      3 신동운, "신형사소송법" 법문사 2009

      4 법무연수원, "수사지휘론" 2003

      5 김기두, "수사에 대한 사법적 통제" 고시계 1982

      6 "서울고등법원 2007. 10. 19. 선고, 2007노1093 판결(제2심판결)"

      7 박노섭, "사법경찰관의 수사에 관한 일반근거조항과 검사의 사법적 통제" 한국비교형사법학회 7 (7): 227-246, 2005

      8 "대법원 2009. 4. 9. 선고, 2007도9481 판결(제3심판결)"

      9 코피, "논리학입문(제10판)" 경문사 2000

      10 조국, "검사의 수사지휘권 행사에 관한 연구" 경찰청 2009

      1 홍정선, "행정법원론(하, 제12판)" 박영사 2004

      2 "춘천지방법원 강릉지원 2007. 4. 30. 선고, 2007고합6 판결(제1심판결)"

      3 신동운, "신형사소송법" 법문사 2009

      4 법무연수원, "수사지휘론" 2003

      5 김기두, "수사에 대한 사법적 통제" 고시계 1982

      6 "서울고등법원 2007. 10. 19. 선고, 2007노1093 판결(제2심판결)"

      7 박노섭, "사법경찰관의 수사에 관한 일반근거조항과 검사의 사법적 통제" 한국비교형사법학회 7 (7): 227-246, 2005

      8 "대법원 2009. 4. 9. 선고, 2007도9481 판결(제3심판결)"

      9 코피, "논리학입문(제10판)" 경문사 2000

      10 조국, "검사의 수사지휘권 행사에 관한 연구" 경찰청 2009

      11 Kleinknecht, "StPO Kommentar 44 Aufl."

      12 Knemeyer, "Kriitische Ueberlegungen zum Verhaeltnis Staatsanwaltschaft - Polizei/Polizei-Staatsanwaltschaft, NJW, 3131면이하"

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      2016 0.49 0.49 0.54
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.52 0.58 0.661 0.48
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