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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Die Gnadenbefugnis einschließlich der Amnestie liegt im koreanischem Verfassungsrecht beim Präsidenten. Bislang wurde bereits unterschiedliche Kritik an den durch den Präsidenten erlassenen Begnadigungen geübt. In dieser Kritik wurde zumeist der Vorwurf erhoben, dass die Begnadigungsakte des Präsidenten zu oft und ohne genaues Kriterium erfolgt seien. Die Recherche innerhalb der wissenschaftlichen Literatur ergibt hierzu lediglich, dass die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten etwa in Deutschland rechtlich nicht gestattet ist. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, warum der Gnadenakt in Deutschland außerhalb der Justiziabilität bleibt. Zur Lösung dieser Frage gliedert sich die Arbeit in die Unterthemen „die rechtsstaatliche Systematik der Gnadenbefugnis“, „der Kontext der aktuellen wissenschaftlichen Erörterungen des Gnadenaktes“ und „die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten“. Anders als in Korea ist in Deutschland das Aussprechen von Amnestien ausschließlich durch Gesetzesakte des Parlaments möglich, der Bundespräsident ist mit seiner Begnadigungsbefugnis demgegenüber nur eingeschränkt zuständig. Zur Erstellung einer fundierten Interpretation der Begnadigungspraxis empfiehlt sich nicht eine historisch-deskriptive, sondern eine systematisch-analytische Herangehensweise. Besondere Berücksichtigung soll hierbei die im Vergleich zum koreanischen Präsidialsystem besondere Vertrauensstellung des Bundespräsidenten innerhalb des deutschen parlamentarischen Systems finden. Zwar ist die Begnadigung unbedingt ein Element innerhalb des Rahmens des freien, demokratischen Verfassungsrechtsstaatses, doch ergibt sich daraus nicht zwingend die Maßgabe ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit. Damit Amnestie und Begnadigung verfassungskonform durchgeführt werden können, muss in Korea die Amnestiepraxis durch die parlamentarische Gesetzgebung verankert und das Gnadenrecht sowie die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen und -bestimmungen nach Maßgabe der Verfassungskonformität geändert werden. Die Situation unseres Gnadenrechtssystems erfordert, im Gegensatz zum bundesdeutschen, die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten.
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      Die Gnadenbefugnis einschließlich der Amnestie liegt im koreanischem Verfassungsrecht beim Präsidenten. Bislang wurde bereits unterschiedliche Kritik an den durch den Präsidenten erlassenen Begnadigungen geübt. In dieser Kritik wurde z...

      Die Gnadenbefugnis einschließlich der Amnestie liegt im koreanischem Verfassungsrecht beim Präsidenten. Bislang wurde bereits unterschiedliche Kritik an den durch den Präsidenten erlassenen Begnadigungen geübt. In dieser Kritik wurde zumeist der Vorwurf erhoben, dass die Begnadigungsakte des Präsidenten zu oft und ohne genaues Kriterium erfolgt seien. Die Recherche innerhalb der wissenschaftlichen Literatur ergibt hierzu lediglich, dass die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten etwa in Deutschland rechtlich nicht gestattet ist. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, warum der Gnadenakt in Deutschland außerhalb der Justiziabilität bleibt. Zur Lösung dieser Frage gliedert sich die Arbeit in die Unterthemen „die rechtsstaatliche Systematik der Gnadenbefugnis“, „der Kontext der aktuellen wissenschaftlichen Erörterungen des Gnadenaktes“ und „die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten“. Anders als in Korea ist in Deutschland das Aussprechen von Amnestien ausschließlich durch Gesetzesakte des Parlaments möglich, der Bundespräsident ist mit seiner Begnadigungsbefugnis demgegenüber nur eingeschränkt zuständig. Zur Erstellung einer fundierten Interpretation der Begnadigungspraxis empfiehlt sich nicht eine historisch-deskriptive, sondern eine systematisch-analytische Herangehensweise. Besondere Berücksichtigung soll hierbei die im Vergleich zum koreanischen Präsidialsystem besondere Vertrauensstellung des Bundespräsidenten innerhalb des deutschen parlamentarischen Systems finden. Zwar ist die Begnadigung unbedingt ein Element innerhalb des Rahmens des freien, demokratischen Verfassungsrechtsstaatses, doch ergibt sich daraus nicht zwingend die Maßgabe ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit. Damit Amnestie und Begnadigung verfassungskonform durchgeführt werden können, muss in Korea die Amnestiepraxis durch die parlamentarische Gesetzgebung verankert und das Gnadenrecht sowie die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen und -bestimmungen nach Maßgabe der Verfassungskonformität geändert werden. Die Situation unseres Gnadenrechtssystems erfordert, im Gegensatz zum bundesdeutschen, die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gnadenakten.

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      참고문헌 (Reference)

      1 한국헌법학회, "헌법개정연구위원회 최종보고서 - 헌법개정연구" 2006

      2 고문현, "한국의 사면 현황과 개정사면법령에 대한 평가*" 세계헌법학회한국학회 14 (14): 29-58, 2008

      3 고문현, "제왕적 대통령제의 특징의 일환으로서 사면권 행사의 통제방안" 세계헌법학회한국학회 13 (13): 1-34, 2007

      4 장영수, "사법의 난맥상과 사면의 문제" 서울지방변호사회 (51) : 25-27,

      5 박달현, "사면의 정당성과 사면의 현대적 의의 - 개정 사면법에 대한 검토를 포함하여 -" 한국교정학회 40 : 125-149, 2008

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      7 변종필, "사면의 법리와 사면권행사의 법치화국가적 한계" 한국형사법학회 12 : 284-306, 1999

      8 한인섭, "사면반세기: 권력정치와 법치주의의 긴장" 법과 사회 이론연구회 (16) : 18-34, 1999

      9 김영수, "사면권행사의 한계와 사면법의 개정방향" 법학연구소 15 (15): 32-53, 2003

      10 오영표, "사면권의 통제" 우리법연구회 1 : 343-366, 2005

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      4 장영수, "사법의 난맥상과 사면의 문제" 서울지방변호사회 (51) : 25-27,

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      11 이재상, "사면권의 법치국가적 한계" 고시계사 12-14, 1998

      12 이희훈, "부패행위자에 대한 대통령의 사면권 제한에 관한 연구" 한국부패학회 12 (12): 153-172, 2007

      13 구스타브 라드브루흐, "법철학(제3판)" 삼영사 2008

      14 지성우, "미국의사면제도에 관한 연구-주의 사면제도 비교를 중심으로-" 미국헌법학회 15 (15): 129-162, 2004

      15 허 영, "대통령의 특별사면권" 고시계사 (512) : 2-3, 1999

      16 이금옥, "대통령의 사면권 행사의 법적 문제와 통제" 한국헌법학회 5 (5): 432-448, 1999

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      18 김형성, "대통령 사면권에 대한 개정논의" 법학연구소 17 (17): 243-264, 2005

      19 宋基春, "憲法上 赦免權의 本質과 限界" 한국공법학회 30 (30): 10-10, 2002

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      23 Klaus Pflieger, "Gnade vor Recht?"

      24 Alfons Klein, "Gnade - ein Fremdkörper im Rechtsstaat?" Mainz Univ 2001

      25 Jarass, "GG, 6. Aufl., Verl" C.H.Beck

      26 Anschütz, "Die Verfassungs des Deutschen Reiches, 14. Aufl"

      27 Christian Mickisch, "Die Gnade im Rechtsstaat" Regensburg Univ. 1994

      28 Klaus Stern, "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II"

      29 Ulrich Battis, "BBG: Bundesbeamtengesetz Kommentar, 3. Aufl" C.H.Beck

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      2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2007-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2006-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
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