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    재단법인의 목적변경 = Zweckänderung der Stiftung

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Stiftung ist durch die Elemente Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation gekennzeichnet. Dem Stiftungszweck kommt gegenüber den beiden anderen Elementen der Vorrang zu. Der Wille des Stifters ist damit das zentrale Element der Stiftung. Er ist Richtschnur allen stiftungsrechtlichen Handelns, allerdings in seiner ursprünglichen, bei Errichtung manifestierenten Form. Die Spannung zwischen der Statik des Stifterwillens und der Dynamik der für die Tätigkeit der Stiftung relevanten äußeren Bedingungen zählt zu den Wesenselementen der Stiftung. Da Stiftungen traditionell auf Dauer angelegt sind, besteht die erhöhte Gefahr, dass gewandelte wirtschaftliche und gesellschaftliche Umstände die Erfüllung des Stiftungszwecks im Laufe der Zeit unmöglich machen, die Mittel für die Zweckerfüllung nicht mehr genügen oder dass der ehemals zulässige Stiftungszweck gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen des Stiftungsstillstands stellt sich die Frage, ob und welchen Voraussetzungen, staatliche Stellen, der Stiftungsvorstand oder auch der Stifter den Stiftungszweck ändern dürfen, um ihn an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. In Bezug auf den Stifter stellt sich darüber hinaus die Frage, ob er unabhängig vom Eintritt eines
    Stiftungsstillstands berechtigt ist, Anpassungen des Stiftungszwecks vorzunehmen. In diesem Beitrag soll die Änderung des Stiftungszwecks als besondere Ausprägung der Satzungsänderung näher beleuchtet werden.
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    Die Stiftung ist durch die Elemente Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation gekennzeichnet. Dem Stiftungszweck kommt gegenüber den beiden anderen Elementen der Vorrang zu. Der Wille des Stifters ist damit das zentrale Ele...

    Die Stiftung ist durch die Elemente Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation gekennzeichnet. Dem Stiftungszweck kommt gegenüber den beiden anderen Elementen der Vorrang zu. Der Wille des Stifters ist damit das zentrale Element der Stiftung. Er ist Richtschnur allen stiftungsrechtlichen Handelns, allerdings in seiner ursprünglichen, bei Errichtung manifestierenten Form. Die Spannung zwischen der Statik des Stifterwillens und der Dynamik der für die Tätigkeit der Stiftung relevanten äußeren Bedingungen zählt zu den Wesenselementen der Stiftung. Da Stiftungen traditionell auf Dauer angelegt sind, besteht die erhöhte Gefahr, dass gewandelte wirtschaftliche und gesellschaftliche Umstände die Erfüllung des Stiftungszwecks im Laufe der Zeit unmöglich machen, die Mittel für die Zweckerfüllung nicht mehr genügen oder dass der ehemals zulässige Stiftungszweck gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen des Stiftungsstillstands stellt sich die Frage, ob und welchen Voraussetzungen, staatliche Stellen, der Stiftungsvorstand oder auch der Stifter den Stiftungszweck ändern dürfen, um ihn an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. In Bezug auf den Stifter stellt sich darüber hinaus die Frage, ob er unabhängig vom Eintritt eines
    Stiftungsstillstands berechtigt ist, Anpassungen des Stiftungszwecks vorzunehmen. In diesem Beitrag soll die Änderung des Stiftungszwecks als besondere Ausprägung der Satzungsänderung näher beleuchtet werden.

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    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 들어가며
    • Ⅱ. 재단의 목적
    • Ⅲ. 목적변경의 기초
    • Ⅳ. 정관에 기한 목적변경
    • Ⅴ. 법률에 기한 목적변경
    • Ⅰ. 들어가며
    • Ⅱ. 재단의 목적
    • Ⅲ. 목적변경의 기초
    • Ⅳ. 정관에 기한 목적변경
    • Ⅴ. 법률에 기한 목적변경
    • Ⅵ. 목적변경에 갈음한 선택적 수단
    • Ⅶ. 나오며
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    참고문헌 (Reference)

    1 박준서, "주석민법(총칙1)" 한국사법행정학회 2002

    2 송덕수, "신민법강의" 박영사 2010

    3 곽윤직, "민법총칙" 박영사 2002

    4 곽윤직, "민법주해(I)" 박영사 1992

    5 "국회사무처, 제26회 國會定期會議速記錄 제62호(부록)"

    6 김진우, "공익신탁법리와 법정책적 제언 -공익재단법인제도와의 비교를 통하여-" 한국비교사법학회 8 (8): 1-81, 2001

    7 Schwintek, "Vorstandskontrolle in rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts: Eine Untersuchung zu Pflichten und Kontrolle von Leitungsorganen im Stiftungsrecht - insbesondere in Unternehmensträgerstiftungen"

    8 Seifart, "Stiftungsrechts-Handbuch, 3. Aufl"

    9 Doralt, "Stiftungen im österreichischen Recht, in : Stiftungsrecht in Europa" 419-, 2004

    10 Timmer, "Stiften in Deutschland: Die Ergebnisse der StifterStudie"

    1 박준서, "주석민법(총칙1)" 한국사법행정학회 2002

    2 송덕수, "신민법강의" 박영사 2010

    3 곽윤직, "민법총칙" 박영사 2002

    4 곽윤직, "민법주해(I)" 박영사 1992

    5 "국회사무처, 제26회 國會定期會議速記錄 제62호(부록)"

    6 김진우, "공익신탁법리와 법정책적 제언 -공익재단법인제도와의 비교를 통하여-" 한국비교사법학회 8 (8): 1-81, 2001

    7 Schwintek, "Vorstandskontrolle in rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts: Eine Untersuchung zu Pflichten und Kontrolle von Leitungsorganen im Stiftungsrecht - insbesondere in Unternehmensträgerstiftungen"

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    11 Muscheler, "Plädoyer für ein staatsfreies Stiftungsrecht" ZRP 390-, 2000

    12 "Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1. Band, 1. Halbband: §§ 1-240, 5. Aufl"

    13 Beuthien, "Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts" 5 : 2009

    14 Bamberger, "Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1" Band 1-610, 2003

    15 Staudinger, "Julius von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen" 13 : 21-103, 1995

    16 Csoklich, "Handbuch zum Privatstiftungsgesetz" Wien 1994

    17 Neuhoff, "Grundsätzliches zur Anfechtung einer Statutenänderung bei der Carl-Zeiss- Stiftung" ZSt 56-, 2003

    18 Burgard, "Gestaltungsfreiheit im Stiftungsrecht: Zur Einführung korporativer Strukturen bei der Stiftung"

    19 Erman, "Erman" 12 : 2008

    20 A. Werner, "Die Zustiftung: Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten"

    21 O. Werner, "Die Stiftung: Recht, Steuern" Wirtschaft 2008

    22 v. Gierke, "Deutsches Privatrecht, Bd. 1" Allgemeiner Teil und Personenrecht 1895

    23 Rawert, "Der Stiftungsbegriff und seine Merkmale: Stiftungszweck, Stiftungsvermögen, Stiftungsorganisation, in : Stiftungsrecht in Europa"

    24 Jakob, "Das neue Stiftungsrecht der Schweiz" RIW 669-, 2005

    25 BMJ, "Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht vom 19.10. 2001"

    26 Larenz, "Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 9. Aufl"

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    2016 1.11 1.11 1.07
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.99 0.99 1.176 0.45
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