Fur die staatliche Sicherheitsaufgabenfullug sind die Sicherheits- behorde grundsatzlich auf Informationserwerb uber Storer, Tatverdachtiger, Kontaktpersonen, Opfer oder welche Tatzeugen angewiesen. In der Realitat ist die Funktion des Internets des E...
Fur die staatliche Sicherheitsaufgabenfullug sind die Sicherheits- behorde grundsatzlich auf Informationserwerb uber Storer, Tatverdachtiger, Kontaktpersonen, Opfer oder welche Tatzeugen angewiesen. In der Realitat ist die Funktion des Internets des Einzelnen als Kommunikationsmittel und deren Raum kaum zu unterschatzen. Erhebung, Sammlung, Ubermitteln der meisten Informationen sind heute im Internet moglich. Deswegen stellt die Uberwachung der Internetkommunikation heute ein wirksames Mittel der Sicherheitsbehoerde dar. Mit dem Einfluß der zurzeitigen angstlichen Ereignisse wie bei Terroanschlage am 11.9.2001 in NewYork, 11.3.2004 in Madrid, 26.11.2008 in Mumbai ist tatchachlicher Bedarf an Informationen im Internet zum polizelichen, sicherheitlichen Zwecken realischtisch schon unvermeidbar geworden. Aber Sicherheitsbehorde haben wegen der Schwierigkeit der Definierbarkeit von der Internetkommunikation und dem Internetraum heute mit rechtlichen Problemen in ihren Tatigkeiten im Intenet, b.z.w. Computer konfrontiert. Anderseits laesst die staatliche Ueberwachung im Internet zum Schutz der Grundrechte der Buerger, beispielsweise Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis, und Unverletztlichkeit der Wohnung, hoch sensible Frage hinter. In diesem Aspekt tauchen immer Ausleungs- und Anwendungsprobleme auf, ob Grundrechte des Einzelenen im Internetgesellschaft mit den alten verfassungsrechtlichen Konzeptionen uberhaupt geschuetzt werden kann. Internet hat im mehreren Aspekten tatsachlich vollig andere Dimensionsprobleme im verfassungsrechtlichen Sinne ausgelost, wie es bei der Online-Durchsuchhung durch Nordrhein-Westfalische Verfassungs- schutzbehorde in Deutschland der Fall ist. Außerdem ist der Versuch zur Online-Durchsuchung durch deutsche Bundeskriminalamt im § 20k im “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus” auch ersichtlich. Am 27.02.2008 wurde in der deutschen Bundesverfassungsgericht ein Urteil uber Online-Durchsuchung entschieden. Um die gennante Probleme im Internet zu beleuchten ist zunachst ein Blick auf diesem Urteil zu werfen, denn dieses bisherige Datenschutzproblematik vom Anfang an diagnoziert und einen horeren dimesionlaen Grundrechtsschutz im Internet neu entwickelt hat. Das neue Grundrecht heisst ; “Grundrecht auf Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme”. Diese Entscheidung handelte verschiedene verfassungsrechtliche Masstaebe bei der Online-Durchsuchung, die ich in dieser Arbeit erfassen wollte, zwar Normenklarheit- und Bestimmtheitsgebot, Rechtsschutzgarantie, Unbestimmter Rechtsbegriff, Abgrenzung des neuen Grundrechts zu den anderen relavaten Grundrechten, speziell zu dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Weiter im 4. Kapitel habe ich gruendlich ein Blick geworfen, ob “Grundrecht auf Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme” auf der koreanischen rechtlichen Grundlage akzeptiert werden kann. Dafuer habe ich “Koreanisches Kommunikationsgeheimnissgesetz(통신비밀보호법)”, “Das Gesetz zur Nutzungsfoederung und zum Datenschutz des informationellen Kommunikationsnetzes(정보통신망이용촉진및정보보호등에관한법률)” im Zusammenhang mit der “Online-Duchsuchung” und der bisherigen Debatten ueber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Suedkorea kurz beleuchtet. Es sollte noch offen viel diskutiert werden, wie der Staat seine kollidierende Aufgabe, also einerseits Schutz der Grundrechte und andererseits Gefahrenabwehr, in der Internetgesellschaft erfuellen kann.