RISS 학술연구정보서비스

검색

인기 검색어

    다국어 입력

    http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

    변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

    예시)
    • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
    • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
    닫기
    KCI등재

    표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 = Die Rechtsnatur des ÜUberlassungsvertrags von Standardsoftware : Aus der kritischen Sicht üuber die Lizenztheorie und die Theorie des gemicshten Vertrags

    한글로보기

    https://www.riss.kr/link?id=A76596948

    • 0

      상세조회
    • 0

      다운로드
    서지정보 열기
    • 내보내기
    • 내책장담기
    • 공유하기
    • 오류접수

    부가정보

    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausfüuhrt oder erzielt. Um diese Steuerungsfunktion zu erfüullen, muss es auf einem Datenträager verköorpert sein. Ein Computerprogramm und ein Datenträager, auf dem das Computerprogramm verköorpert ist, stellen daher eine untrennbare Einheit dar. Darin ist die Köorperlichkeit des Computerprogramms zu sehen. Ein Computerprogramm stellt daher eine Sache i.S.v. § 98 Koreanisches BGB(KBGB) dar.
    Die Benutzungsvorgäge eines Programms umfassen technisch unbedingt erforderliche Kopiervorgäge des Programmwerks. Indessen stellen das Ablaufenlassen des Programms und das Laden im Arbeitsspeicher keine Vervielfätigungshandlung i.S.d. § 2 Nr. 22 Koreanisches Urheberrechtsgesetz(KUrhG) dar. Lediglich ist die Installation des Programms auf der Festplatte des Anwenders die Vervielfätigung. § 101-5 Abs. 1 KUrhG gibt dem berechtigten Erwerber eines Computerprogramms ein gesetzliches Nutzungsrecht. Der Anwender bedarf daher der Einrämung eines Nutzungsrechts von Rechtsinhaber nicht. Die Einrämung eines Nutzungsrechts ist somit kein Gegenstand eines Softwareüerlassungsvertrags.
    Bei der Softwareüerlassung auf Dauer ist der Softwarelieferant dazu verpflichtet, dem Anwender das Eigentum und den Besitz an der vereinbarten Software zu verschaffen. Dafü muss der Anwender das vereinbarte Entgelt
    entrichten. Die Struktur dieser Leistungspflichten entspricht der des Kaufvertrags im § 563 KBGB. Der Kaufgegenstand Software ist eine Sache. Daher liegt bei der Üerlassung eines Programms auf Dauer ein Sachkauf vor.
    Die Mölichkeit, eine Software ohne Datenträer zu üertragen, kann dieser vertragstypologischen Einordnung nicht abträlich sein. Sie ist nur eine neue Art von Softwarevertrieb. Nach der unköperlichen Üertragung der Software entsteht auf der Festplatte des Anwenders eine neue Sache, also Softwarekopie, die der Gegenstand der Üertragung ist.
    번역하기

    Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigke...

    Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausfüuhrt oder erzielt. Um diese Steuerungsfunktion zu erfüullen, muss es auf einem Datenträager verköorpert sein. Ein Computerprogramm und ein Datenträager, auf dem das Computerprogramm verköorpert ist, stellen daher eine untrennbare Einheit dar. Darin ist die Köorperlichkeit des Computerprogramms zu sehen. Ein Computerprogramm stellt daher eine Sache i.S.v. § 98 Koreanisches BGB(KBGB) dar.
    Die Benutzungsvorgäge eines Programms umfassen technisch unbedingt erforderliche Kopiervorgäge des Programmwerks. Indessen stellen das Ablaufenlassen des Programms und das Laden im Arbeitsspeicher keine Vervielfätigungshandlung i.S.d. § 2 Nr. 22 Koreanisches Urheberrechtsgesetz(KUrhG) dar. Lediglich ist die Installation des Programms auf der Festplatte des Anwenders die Vervielfätigung. § 101-5 Abs. 1 KUrhG gibt dem berechtigten Erwerber eines Computerprogramms ein gesetzliches Nutzungsrecht. Der Anwender bedarf daher der Einrämung eines Nutzungsrechts von Rechtsinhaber nicht. Die Einrämung eines Nutzungsrechts ist somit kein Gegenstand eines Softwareüerlassungsvertrags.
    Bei der Softwareüerlassung auf Dauer ist der Softwarelieferant dazu verpflichtet, dem Anwender das Eigentum und den Besitz an der vereinbarten Software zu verschaffen. Dafü muss der Anwender das vereinbarte Entgelt
    entrichten. Die Struktur dieser Leistungspflichten entspricht der des Kaufvertrags im § 563 KBGB. Der Kaufgegenstand Software ist eine Sache. Daher liegt bei der Üerlassung eines Programms auf Dauer ein Sachkauf vor.
    Die Mölichkeit, eine Software ohne Datenträer zu üertragen, kann dieser vertragstypologischen Einordnung nicht abträlich sein. Sie ist nur eine neue Art von Softwarevertrieb. Nach der unköperlichen Üertragung der Software entsteht auf der Festplatte des Anwenders eine neue Sache, also Softwarekopie, die der Gegenstand der Üertragung ist.

    더보기

    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 의의
    • Ⅱ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 에 관한 라이선스설 및 혼합계약설의 입장
    • Ⅲ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 선결문제
    • Ⅳ. 표준 컴퓨터 프로그램의 영구적 거래의 법적 성질-매매계약
    • Ⅴ. 결론
    • Ⅰ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 의의
    • Ⅱ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 에 관한 라이선스설 및 혼합계약설의 입장
    • Ⅲ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 선결문제
    • Ⅳ. 표준 컴퓨터 프로그램의 영구적 거래의 법적 성질-매매계약
    • Ⅴ. 결론
    • 참고문헌
    • Zusammenfassung
    더보기

    동일학술지(권/호) 다른 논문

    동일학술지 더보기

    더보기

    분석정보

    View

    상세정보조회

    0

    Usage

    원문다운로드

    0

    대출신청

    0

    복사신청

    0

    EDDS신청

    0

    동일 주제 내 활용도 TOP

    더보기

    주제

    연도별 연구동향

    연도별 활용동향

    연관논문

    연구자 네트워크맵

    공동연구자 (7)

    유사연구자 (20) 활용도상위20명

    이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

    나만을 위한 추천자료

    해외이동버튼