Geschaftsverweigerung ist die Weigerung, Geschaftsbeziehungen mit anderen Unternehmen anzuknupfen oder fortzusetzen. Es steht die Unternehmen grundsatzlich frei, ihre Geschaftspolitik frei selbst Zu bestimmen und dabei insbesondere ihre Handelspartner...
Geschaftsverweigerung ist die Weigerung, Geschaftsbeziehungen mit anderen Unternehmen anzuknupfen oder fortzusetzen. Es steht die Unternehmen grundsatzlich frei, ihre Geschaftspolitik frei selbst Zu bestimmen und dabei insbesondere ihre Handelspartner auszuwahlen. Auch die Lieferante sind in der Gestaltung ihres Absatzsystems grundsatzlich frei. Es kann aber in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein, den Unternehmen konkrete Geschaftsaufnahme- bzw. Geschaftsfortfuhrungspflichten aufzuerlegen. Wenn ein Warenlieferant die Geschaftsbeziehungen zu einem anderen Verkaufer abbricht oder von vornherein die Aufnahme solcher Beziehungen mit ihm ablehnt, kann es gegebenenfalls als Wettbewerbsschaden angesehen. Im Absatzsystem gehort die Lieferverweigerung (oder Geschaftsverweigerung) zu einen schweren Eingriff in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit Dritter (insbesondere Verkaufer). Nach Auffassung des koreanischen Supreme Court ist eine Lieferverweigerung dann missbrauchlich i. S. d. koreanischen Monopoly Regulation and Fair Trade Act, wenn sie in der Absicht erfolgt, dem anderen Unternehmen (z.B. Verkaufer) storen. Dabei muss die Beziehung zwischen den Lieferanten und den Vertragshandler berucksichtigt werden. Beim Vertragshandlelvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhaltnis, das uber eine Verkaufer-Kaufer-Beziehung hinausgeht. Hieraus kommt die besondere Treue- und Rucksichtnahmepflicht von Lieferant und Vertragshandler. Der Vertragshandlervertrag beruht auf einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und unterliegt deshalb in hoherem Maβe als andere Vertrage der gegenseitigen Treuepflicht. Eine Lieferverweigerung ist auch unzulassig, wenn mit ihr gesetzwidrige Zwecke, z.B. die DurchsetZung einer verbotenen Preibindung verfolgt werden. Ddgegen ist die Geschaftsverweigerung berechtigt, wenn dem Lieferanten die Belieferung eines bestimmten Abnehmers mit Rucksicht auf dessen vorausgegangenen Verhaltens unzumutbar ist.