Ich bin der Meinung, daß Regelungslucken im Koreanischen Strafgesetzbuch hinsichtlich des Artikels 309, des Artikels 347―2 und des Artikels 170 Absatz 2 vorliegen mogen. 1. Artikel 309 Absatz 1 des Koreanischen Strafgesetzbuches: "Wer in der Ab...
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2004
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360
KCI우수등재
학술저널
81-98(18쪽)
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Ich bin der Meinung, daß Regelungslucken im Koreanischen Strafgesetzbuch hinsichtlich des Artikels 309, des Artikels 347―2 und des Artikels 170 Absatz 2 vorliegen mogen. 1. Artikel 309 Absatz 1 des Koreanischen Strafgesetzbuches: "Wer in der Ab...
Ich bin der Meinung, daß Regelungslucken im Koreanischen Strafgesetzbuch
hinsichtlich des Artikels 309, des Artikels 347―2 und des Artikels 170 Absatz
2 vorliegen mogen.
1. Artikel 309 Absatz 1 des Koreanischen Strafgesetzbuches: "Wer in der
Absicht, den Ruf eines anderen zu schadigen, das Delikt des Absatz 1 des
Art. 307 durch eine Veroffentlichung in einer Zeitung, Zeitschrift, uber den
Rundfunk oder durch andere Publikationsmittel begeht, wird mit Zuchthaus
oder Einschließung bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bis zu 7 Million Won
bestraft."
Hinsichtlich des Artikels 309 Absatz 1 mag eine Regelungslucke vorliegen,
wenn man 'uber den Fernsehrundfunk' uble Nachrede begeht
(Fernsehrundfunk-fall). Fur diesen Fall sollte die Luckenfullung durch Analogie
verboten werden.
2. Artikel 347―2 des Koreanischen Strafgesetzbuches: "Wer sich oder einem
Dritten dadurch einen Vermogensvorteil verschafft, daß er eine
Datenverarbeitungsanlage wie Computer durch Verwendung unrichtiger Daten
oder ungerechtes Befehls oder durch unbefugte Verwendung bzw. Veranderung
von Daten auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren
oder Geldstrafe bis zu 20 Million Won bestraft."
Hinsichtlich des Artikels 347―2 mag eine Regelungslucke vorliegen, wenn
man das 'Bargeld' durch ungerechte Verwendung anderer Kreditkarte aus dem
Geldautomat abhebt(Geldautomaten-fall). Fur diesen Fall sollte die
Luckenfullung durch Analogie verboten werden. Das Oberstgericht Koreas ist auch gleicher Meinung(2003.5.13, 2003도1178).
3. Artikel 170 Absatz 2 des Koreanischen Strafgesetzbuches: "Der
vorangehende Absatz ist denjenigen anzuwenden, der fahrlassig einen in
Artikel 166 oder 167 genannten, ihm selbst gehorigen Gegenstand verbrennt
und dadurch eine Gemeingefahr verursacht."
Hinsichtlich des Artikels 170 Absatz 2 mag eine Regelungslucke vorliegen,
wenn man fahrlassig einen in Artikel 167 genannten, 'einem anderen' gehorigen
Gegenstand verbrennt und dadurch eine Gemeingefahr verursacht
(Fremdengegenstand-fall). Fur diesen Fall sollte auch die Luckenfullung durch
Analogie verboten werden. Aber das Oberstgericht Koreas bestraft diesen Fall
durch sogenannte gesamte Auslegung(1994. 12. 20, 94모32).
목차 (Table of Contents)
[논문] 안락사의 허용성에 대한 비교법적 고찰-미국, 네덜란드, 독일, 일본을 중심으로-