Die Struktiernde Rechtslehre Fridrich Mu¨llers stellt sich asl nachpositivisches Gesammtkonzept die Aufgabe, juristisches Handeln von der Rechtsstaatlichen Anforderungen her zu struktiern. Die Struktiernde Rechtslehre nicht lediglich die Onerfla¨che...
Die Struktiernde Rechtslehre Fridrich Mu¨llers stellt sich asl nachpositivisches Gesammtkonzept die Aufgabe, juristisches Handeln von der Rechtsstaatlichen Anforderungen her zu struktiern. Die Struktiernde Rechtslehre nicht lediglich die Onerfla¨chen-phenomenene korrigieren, sondern sein bischer nicht klar herausgearbeites Grundaxiom einer im Rahmen der abgeschloßenen syllogisch anwendbaren Rechtsnorm u?berwinden.
Die Struktiernde Rechtslehre will im Unterschied zur Reinen Rechtstheorie oder zur Rechtspha¨nomenologie nicht eine allgemeine wissenschafttheoretische Stro¨mung auf den Geegenstandsbereich des Rechts anwenden. Entgegen solchen U¨bertragungen von notwedig deduktiver Form versucht die Struktiernde Rechtslehre induktiv bei den praktischen Problemen anzusetzen. Ein theoretische Vorgriff ergibt sich dabei aus dem im Rechtsstaatsprinzip und anderen methodenrelevanten Normen der Verfassung vorgegebenen Ziel, die praktische Rechtsarbeit sowohl arbeitfa¨higer als auch besser kontrollierbar zu machen.
Die Normtexte wu¨rden, a¨hnlich wie komplexe Computerprogramme, zwar keinen Einblick in die konkret abaufenden Operationen mehr erlauben, und sie wu¨rden auch keine Gleichsinnigkeit der Beobachtungeresulate mehr garantieren; aber sie ko¨nnten so weit spezifiert sein, daß erkennbar wird, wenn ein Grund vorliegt, die A¨nderung der Texte selbst in Erwa¨gung zu ziehen. Sie wu¨rden es dem System ermo¨glichen, ohne Vollkontrolle seiner Operationen auf einschla¨gige Irritationen zu reagieren.