RISS 학술연구정보서비스

검색

인기 검색어

    다국어 입력

    http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

    변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

    예시)
    • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
    • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
    닫기
    KCI등재

    오스트리아 연방헌법체계 내에서 연방대통령의 지위와 권한

    한글로보기

    https://www.riss.kr/link?id=A101248266

    • 0

      상세조회
    • 0

      다운로드
    서지정보 열기
    • 내보내기
    • 내책장담기
    • 공유하기
    • 오류접수

    부가정보

    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Nach der Niederlage im ersten Weltkrieg wurde das Amt des Bundespräsidenten in der Republik Österreich durch das B-VG 1920 neu gaschaffen. Das Amt des Staatsoberhauptes musste aber zwangsläufig als Gegensatz zum monarchischen Staatsoberhaupt konzipert worden. Anders als in der Weimarer Reichsverfassung war im B-VG 1920 nicht die Möglichkeit angelegt, dass ein monokratisches Staatsorgan ein “Gegegewicht” zum Parlament bilden konnte, um somit einen vermeitlichen ‘Gleichgewichtszustand“ der Gewalten zu erreichen.
    Mit der Verfassungsnovelle 1929 wurde dies behoben, indem dem Bundespräsidenten hinsichtlich seiner Stellung und Kompetenzen einer erhebliche Aufwertung zukam. In der österreichschen Lehre versuchte man das Neue sprachlich mit der Bezeichnung: “parlamentarische Präsidentschaftsrepublik” oder “semipräsidiale Demokratie”. In entscheidenden Teilen ähnelt die Staatsorganisation nach dem B-VG 1929 den verfassungsrechtlichen Strukturen der Weimarer Reichsverfassung. Das B-VG 1929 ist noch heute in Kraft, da es nach 1945 für den staatlichen Neubeginn Österreichs wieder in Geltung gesetzt wurde, und somit das Korsett der Zweiten Republik bildet.
    Dieser Aufsatz befasst sich mit der Stellung und Kompetenzen des Bundespräsidenten im System der österreichschen Bundesverfassung. Der Bundespräsident ist Staatsoberhauptes der Republik Österreich. Er ist unter den Staatsorganen im besonderen dazu berufen, die Einheit des Staates nach innen und aussen zu repräsentieren. Die typische Rechte eines Staatsoberhauptes im parlamentarischen Regierungssystem sind ihm durch die Verfassung übertragen worden, die Funktion der Integration, der Reservergewalt, sowie die Legalitätsreserve sind in ihm angelgt. Er ist als Verfassungsorgan ein oberstes Bundesorgan, welches nicht über, sondern neben den anderen Verfassungsorgan steht.
    Anders als der österreichsche Bundespräsident steht der koreanische Präsident über die anderen Verfassungsorganen. Man nennt diesen “ein Neopräsient” oder ein monarchischer Präsident”. Von daher ist es unerlässlich, durch die Verfassungsnovelle das koreanische Regierungssystem zu revidieren. In diesem Sinne wird im Schluss dieses Aufsatzes die koreanische Verfassungsnovelle zum neopräsientiellen Regierungssystem nach dem Muster des österreichschen Bundespräsidenten vorgeschlagen.
    번역하기

    Nach der Niederlage im ersten Weltkrieg wurde das Amt des Bundespräsidenten in der Republik Österreich durch das B-VG 1920 neu gaschaffen. Das Amt des Staatsoberhauptes musste aber zwangsläufig als Gegensatz zum monarchischen Staatsober...

    Nach der Niederlage im ersten Weltkrieg wurde das Amt des Bundespräsidenten in der Republik Österreich durch das B-VG 1920 neu gaschaffen. Das Amt des Staatsoberhauptes musste aber zwangsläufig als Gegensatz zum monarchischen Staatsoberhaupt konzipert worden. Anders als in der Weimarer Reichsverfassung war im B-VG 1920 nicht die Möglichkeit angelegt, dass ein monokratisches Staatsorgan ein “Gegegewicht” zum Parlament bilden konnte, um somit einen vermeitlichen ‘Gleichgewichtszustand“ der Gewalten zu erreichen.
    Mit der Verfassungsnovelle 1929 wurde dies behoben, indem dem Bundespräsidenten hinsichtlich seiner Stellung und Kompetenzen einer erhebliche Aufwertung zukam. In der österreichschen Lehre versuchte man das Neue sprachlich mit der Bezeichnung: “parlamentarische Präsidentschaftsrepublik” oder “semipräsidiale Demokratie”. In entscheidenden Teilen ähnelt die Staatsorganisation nach dem B-VG 1929 den verfassungsrechtlichen Strukturen der Weimarer Reichsverfassung. Das B-VG 1929 ist noch heute in Kraft, da es nach 1945 für den staatlichen Neubeginn Österreichs wieder in Geltung gesetzt wurde, und somit das Korsett der Zweiten Republik bildet.
    Dieser Aufsatz befasst sich mit der Stellung und Kompetenzen des Bundespräsidenten im System der österreichschen Bundesverfassung. Der Bundespräsident ist Staatsoberhauptes der Republik Österreich. Er ist unter den Staatsorganen im besonderen dazu berufen, die Einheit des Staates nach innen und aussen zu repräsentieren. Die typische Rechte eines Staatsoberhauptes im parlamentarischen Regierungssystem sind ihm durch die Verfassung übertragen worden, die Funktion der Integration, der Reservergewalt, sowie die Legalitätsreserve sind in ihm angelgt. Er ist als Verfassungsorgan ein oberstes Bundesorgan, welches nicht über, sondern neben den anderen Verfassungsorgan steht.
    Anders als der österreichsche Bundespräsident steht der koreanische Präsident über die anderen Verfassungsorganen. Man nennt diesen “ein Neopräsient” oder ein monarchischer Präsident”. Von daher ist es unerlässlich, durch die Verfassungsnovelle das koreanische Regierungssystem zu revidieren. In diesem Sinne wird im Schluss dieses Aufsatzes die koreanische Verfassungsnovelle zum neopräsientiellen Regierungssystem nach dem Muster des österreichschen Bundespräsidenten vorgeschlagen.

    더보기

    참고문헌 (Reference)

    1 김철수, "헌법학신론" 박영사 2013

    2 허경, "헌법이론과 헌법" 박영사 2013

    3 허경, "한국헌법론" 박영사 2015

    4 안병영, "왜 오스트리아 모델인가?" 문학과 지성사 2013

    5 박재정, "오스트리아의 협의체민주주의의 변화와 지속성: 유권자의 투표행태 변화를 중심으로" 사회과학연구소 24 (24): 259-284, 2013

    6 임종대, "오스트리아의 역사와 문화 1,2,3" 유로서적 2014

    7 김정현, "오스트리아의 권력구조와 연립정부" 한국헌법학회 21 (21): 389-434, 2015

    8 허경, "오스트리아연방헌법에 관한 고찰" 8 (8): 293-303, 1981

    9 H. Neisser, "오스트리아 연립정부의 운영경험 및 정치아카데미의 역할" 124-129, 1999

    10 장영철, "오스트리아 憲法裁判制度와 示唆點" 한국비교공법학회 10 (10): 221-243, 2009

    1 김철수, "헌법학신론" 박영사 2013

    2 허경, "헌법이론과 헌법" 박영사 2013

    3 허경, "한국헌법론" 박영사 2015

    4 안병영, "왜 오스트리아 모델인가?" 문학과 지성사 2013

    5 박재정, "오스트리아의 협의체민주주의의 변화와 지속성: 유권자의 투표행태 변화를 중심으로" 사회과학연구소 24 (24): 259-284, 2013

    6 임종대, "오스트리아의 역사와 문화 1,2,3" 유로서적 2014

    7 김정현, "오스트리아의 권력구조와 연립정부" 한국헌법학회 21 (21): 389-434, 2015

    8 허경, "오스트리아연방헌법에 관한 고찰" 8 (8): 293-303, 1981

    9 H. Neisser, "오스트리아 연립정부의 운영경험 및 정치아카데미의 역할" 124-129, 1999

    10 장영철, "오스트리아 憲法裁判制度와 示唆點" 한국비교공법학회 10 (10): 221-243, 2009

    11 백경남, "바이마르공화국" 종로서적 1985

    12 이한태, "개헌의 필요성과 바람직한 정부형태" 법학연구소 21 (21): 55-94, 2010

    13 L. K. Adamovich, "Österreichsches Bundesstaatsrecht, Bd. 2" Springer Wien 1998

    14 P. Pernthaler, "Österreichsches Bundesstaatsrecht" 2004

    15 Braunder, "Österreichsche Verfassungsgeschichte" 2005

    16 M. Welan, "Zentrale Fragen der Verfassung und des Verfassungslebens – 75 Jahre Bundesverfassung" Springer 27-61, 1995

    17 F. Koja, "Wer vertritt die Republik nach außen?" 622-631, 1993

    18 Th. Öhlinger, "Verfassungsrecht" 2007

    19 Th. Öhlinger, "Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarische Demokratie, FS für E. Melichar zum 70. Geburtstag, Im Dienst an Staat und Recht" 125-148, 1983

    20 M. Stelzer, "The Constitution of the Republic of Austria, Oxford and Oregon, Portland" 2011

    21 W. Leisner, "Nach der Bundespräsidentwahl: Volkswahl des Staatsoberhauptes- ein Weg in die Präsidialdemokratie?" 40 : 2938-2940, 2009

    22 W. Berka, "Lehrbuch Verfassungsrecht" 2005

    23 H. Schneider, "Handbuch des Staatsrechts" 1987

    24 E. Wiederin, "Handbuch Ius Publicum Europaeum" 389-449, 2007

    25 R. Walter, "Grundriss des österreichschen Bundesverfassungsrecht" 2007

    26 H. Schambeck, "FS für R. Walter" 603-623, 1991

    27 M. Welan, "FS für H. Schambeck" 635-646, 1993

    28 B-Ch Funk, "Einführung in das österreichsche Verfassungsrecht" 2007

    29 H. Jäckel, "Die politische Bedeutung der Wahlsystem" 241-259, 1971

    30 A. Jakob, "Der Staat, Bd. 46, Heft 2" 268-, 2007

    31 L. Mehlhorn, "Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich" 2010

    32 H. P. Rill, "Bundesverfassungsrecht Kommentar" 2001

    33 K. Korinek, "B-VG Kommentar" 2007

    34 F. Frischenschlager, "75 Jahre Bundesverfassung(hrsgg. v. der Österreichschen Parlamentarischen Gesellschaft)" 239-269, 1995

    35 M. Welan, "75 Jahre Bundesverfassung" 485-499, 1995

    더보기

    동일학술지(권/호) 다른 논문

    동일학술지 더보기

    더보기

    분석정보

    View

    상세정보조회

    0

    Usage

    원문다운로드

    0

    대출신청

    0

    복사신청

    0

    EDDS신청

    0

    동일 주제 내 활용도 TOP

    더보기

    주제

    연도별 연구동향

    연도별 활용동향

    연관논문

    연구자 네트워크맵

    공동연구자 (7)

    유사연구자 (20) 활용도상위20명

    인용정보 인용지수 설명보기

    학술지 이력

    학술지 이력
    연월일 이력구분 이력상세 등재구분
    2026 평가 재인증평가 신청대상 (재인증)
    2020-01-01 등재 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
    2017-01-01 등재 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
    2013-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2007-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    2006-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
    2005-01-01 등재 등재후보학술지 유지 (등재후보1차) KCI등재후보
    2004-01-01 등재 등재후보학술지 유지 (등재후보1차) KCI등재후보
    2003-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
    더보기

    학술지 인용정보

    학술지 인용정보
    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 1.02 1.02 0.87
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.89 0.87 0.967 0.5
    더보기

    이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

    나만을 위한 추천자료

    해외이동버튼