RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      검색결과 좁혀 보기

      선택해제
      • 좁혀본 항목 보기순서

        • 원문유무
        • 원문제공처
          펼치기
        • 등재정보
        • 학술지명
          펼치기
        • 주제분류
        • 발행연도
          펼치기
        • 작성언어
        • 저자
          펼치기

      오늘 본 자료

      • 오늘 본 자료가 없습니다.
      더보기
      • 무료
      • 기관 내 무료
      • 유료
      • KCI등재
      • KCI등재
      • KCI등재
      • KCI등재
      • KCI등재
      • KCI등재

        건축물 에너지효율성이 공동주택 난방비와 주택가격에 미치는 영향

        김선복 ( Kim Seon Bok ),민성훈 ( Min Seong Hun ) 한국감정평가학회 2017 감정평가학논집 Vol.16 No.2

        본 연구는 건축물 에너지효율등급 본인증을 획득한 공동주택을 대상으로 에너지절감율 및 에너지효율등급에 따른 난방비 절감효과와 그러한 절감효과가 주택가격에 미치는 영향을 실증적으로 분석하였다. 이를 위해 공동주택의 난방비와 가격에 영향을 미치는 요인들을 통제변수로 선정한 다중회귀분석을 실시하였다. 분석결과 에너지효율성이 높은 주택일수록 난방비 절감효과가 높고, 그러한 절감효과가 전세가와 매매가에 반영되고 있음을 확인하였다. 그러나 난방비 절감효과에 비해 전세가와 매매가 상승효과가 매우 커서 에너지효율성이 높은 주택의 공급을 촉진하기 위해서는 높은 가격을 지불하는 사용자들에게 실질적인 혜택을 제공할 수 있는 정책이 필요함을 알 수 있었다. This study analyzed the heating-cost cutting effect according to the energy saving rate targeting multi-family houses that acquired the main certification of the building energy efficiency rating, and then empirically figured out the influence of energy saving effect upon a housing price. It selected a factor of influencing heating cost and price in multi-family housing as a control variable, carried out multiple regression analysis, and then analyzed the cost reduction level and the price reflection according to the total energy saving percentage. In consequence of the analysis, it was identified that the house with the higher energy efficiency led to the higher heating-cost cutting effect, and that the cost savings effect is being reflected in housing rent and sale price. But a level of reflecting a housing price was indicated to be high compared to a heating-cost cutting effect. A political effort is needed so that a cost-based benefit can return to real users.

      • KCI등재

        예비의 중지

        김선복(Seon Bok Kim) 한국비교형사법학회 2002 비교형사법연구 Vol.4 No.1

        Umstritten ist die Frage, ob die Vorschrift uber den Rucktritt vom beendeten Versuch auch auf den Rucktritt von der vollendeten Vorbereitungshandlung die analoge Anwendung findet. Nach der Rechtsprechung und dem Teil der Lehre wird sie abgelehnt. Dagegen stimmt die herrschende Lehre dann ihr zu, wenn fur die Vorbereitungshandlung die schwerere Strafe angedroht ist als fur den Rucktritt vom beendeten Versuch. Dabei gehen Rechtsprechung und herrschende Lehre beide davon aus, daß der Rucktritt von der vollendeten Vorbereitungshandlung strafbar ist. Zu prufen ist hier, ob der Vorbereitende bestraft werden kann, wenn er nach der Vollendung der Vorbereitungshandlung die Begehung der Zieltat aufgibt. Dies ist aus folgenden Grunden abzulehnen. 1. Die Strafwurdigkeit einer menschlichen Handlung hangt von Variablen des Werts des Rechtsguts oder der Gefahrlichkeit des Angriffs und der Verwerflichkeit der Tatergesinnung ab. Fur die Strafbarkeit von der Vorbereitungshandlung ist die besondere Gefahrlichkeit des Angriffs auf wertvolle Rechtsguter maßgeblich, da die Verwerflichkeit der Tatergesinnung als solcher mit zunehmender Deliktsverwirklichung nicht großer oder kleiner wird, sondern schon mit Fassen des Tatentschlusses eine feste Große darstellt. Die Gefahrlichkeit der Vorbereitungshandlung wird darin gesehen, daß der Vorbereitende bereit ist, die Haupttat zu verwirklichen. Verzichtet der Vorbereitende nach der Vollendung der Vorbereitungshandlung auf die Ausfuhrung der Haupttat, ist sie fur das geschutzte Rechtsgut nicht gefahrlich, weshalb fur den Rucktritt von der vollendeten Vorbereitungshandlung ein Strafbedurfnis nicht besteht. 2. § 28 StGB schreibt vor, daß die Vorbereitungshandlung grundsatzlich straflos ist im Gegensatz zum Versuch, der gemaß § 25 StGB regelmaßig unter Strafe gestellt wird, wenn es das Gesetz ausdrucklich bestimmt. Daraus ergibt sich, daß der Rucktritt von der vollendeten Vorbereitungshandlung dem vom beendeten Versuch nicht gleichgesetzt werden darf: wird nach § 26 StGB nicht oder milder bestraft, wer freiwillig die Vollendung derTat verhindert, muß der Vorbereitende straflos bleiben, wenn er die Vorbereitungshandlung vollendet und die Ausfuhrung der Haupttat, auf die sie abzielt, aufgibt.

      • KCI등재
      • KCI등재후보

        형법상의 세계주의

        김선복(Kim Seon bok) 부경대학교 인문사회과학연구소 2014 인문사회과학연구 Vol.15 No.2

        우리나라가 비준한 국제연합 인신매매방지의정서의 이행을 위해 형법 제296조의2는 "제287조부터 제292조까지 및 제294조(약취ㆍ유인 및 인신매매의 죄)는 대한민국 영역 밖에서 죄를 범한 외국인에게도 적용한다"고 규정하여 세계주의를 도입하였다. 이에 따라 우리나라도 외국에서 외국이나 외국인에 대해 죄를 범한 외국인에 대해 우리나라 형법을 적용할 수 있게 되었다. 세계주의는 국제법상의 불간섭원칙에 위배되나 국제사회 공동의 보호법익을 침해하는 외국인의 국외범을 처벌해야 할 의무가 국제조약이나 국제관습법에 규정되어 있는 경우에 각국은 이 원칙을 도입하여야 한다. 세계주의의 정당화 근거는 보편적으로 인정된 법익을 보호하는 것이 국제사회의 공동이익이고, 따라서 이러한 보호법익을 침해하는 특정한 범죄를 처벌하는 것은 각국의 국제법상의 의무이며, 이러한 범죄가 국제법에 의해 세계주의의 범죄로 되어 있다는 데 있다. 세계주의의 한계는 그 대상범죄에 대해 국가공동체의 합의가 없거나 소추국가가 국제법상의 권한을 남용하는 것이다. 세계주의를 아무런 조건을 요구하지 않는 좁은 의미의 세계주의와 특별한 준거점을 필요로 하는 넓은 의미의 세계주의로 구별하면 형법상의 세계주의는 좁은 의미의 세계주의에 속한다. 좁은 의미의 세계주의에 대해서는 ① 행위지, 행위자 내지 피해자의 국적과 상관없이 실제로 특정한 범죄를 전 세계적으로 소추할 수 있는 국가는 없다는 점, ② 반인도적 범죄의 경우에도 소추국가가 자국관련성이라는 정당한 이익 없이 외국인의 국외범을 처벌하는 것은 국제법상의 불간섭원칙에 위배되는데, 이는 폐해를 다른 폐해로 대신하는 것이라는 점, ③ 검사는 피의자의 소재불명으로 수사를 종결할 수 없는 경우에는 그 사유가 해소될 때까지 기소중지라는 불기소처분을 할 수 있다는 점, ④ 행위자가 국내에 체류하지 않으면 수사가 불가능하여 피의자에 대한 형사절차를 진행할 수 없다는 점, ⑤ 현행법상 피고인이 국내에 체류하지 않으면 수사뿐만 아니라 재판의 진행도 불가능하다는 점, ⑥ 설령 형사절차의 진행이 가능하다고 하더라도 형의 집행이 불가능하다면 행위자에 대한 형벌부과는 아무 의미가 없다는 점, ⑦ 피고인의 출석 없이 재판하여 형벌을 부과하는 것은 피고인의 방어권을 침해한다는 점, ⑧ 범죄관련국가와 다른 국제조약회원국들이 동시에 소추할 경우에 관할권 또는 재판권의 충돌이 발생할 수 있다는 점이 문제라는 비판이 가해진다. 형법상의 세계주의에 관한 규정을 무의미하게 하지 않으면서 세계주의의 실효성을 보장하는 최소한의 조건을 준거점으로 요구하는 넓은 의미의 세계주의가 타당하다고 생각한다. 특별한 준거점으로는 행위자가 자국에 체류하고 있다는 것과 그가 다른 나라로 송환되지 않는다는 것을 들 수 있다. 결론적으로 형법 제296조의2는 "제287조부터 제292조까지 및 제294조는 대한민국 영역 밖에서 죄를 범하고, 대한민국 영역 안에 있으며, 다른 나라로 송환되지 않은 외국인에게도 적용한다"로 변경되어야 한다. 이는 앞으로 도입될 세계주의에도 그대로 적용된다. Soweit das völkerverträgliche oder völkergewohnheitsrechtliche Pönalisierungsgebot reciht, ist der nationale Strafgesetzgeber zum Erlass von Strafgesetzen verpflicht. Gemäss dem UN Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, den Korea ratifiziert hat, schreibt Art. 296-2 StGB vor, dass Art. 287 bis Art. 292 und Art. 294(Menschenhandel) StGB, unabhängig vom Tatort und von der Staatsangörigkeit der Täter bzw. Opfer, für Ausländer, die im Ausland Straftaten begehen, gelten. Das Weltrechtsprinzip unterscheidet zwischen dem im engerem Sinne und dem in weiterem Sinne. Vom Weltrechtsprinzip im engeren Sinne redet man, wenn das völkerrechtliche Vertrags- oder Gewohnheitsrecht die weltrechtliche Verfolgung explizit und unbedingt vorschreibt. Demgegegenüber spricht man vom Weltrechtsprinzip im weiteren Sinne, wenn das Weltrechtsprinzip mit besonderen Anknüpfungspunlten oder Bedingungen, insbesondere der Anwesenheit im Hoheitsgebiet des potentiallen Verfolgungsstaates, kombiniert wird. Am Weltrechtsprinzip im engeren Sinne wird Kritik geübt aus folgeden Gründen: ① Es gibt keine Staat, der wirklich bestimmte extraterritoriale Taten weltweit verfolgen kann unabhängig vom Tatort und Staatsangehörigkeit von Täter bzw. Opfer. ② Da es gegen das Prinzip der Nichteinmischung verstößt, dass der Verfolgungstaat auch bei den Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne gerechten Interessen vom Inalndbezug die Auslandstat der Ausländer bestraft, ersetzt dies nur den Mißstand durch den anderen Mißstand. ③ Der Verfolgungsstaat kann das Strafgewalt gegen den ausländischen Täter nicht ausüben, da die Ermittlung duch die Behörde des Verfolgungsstaats unmöglich wird, wenn der Täter im Verfolgungsstaat nicht anwesend ist. Aus diesen Gründen ist das Weltrechtsprinzip im weiteren Sinne richtig, das besondere Anknüpfungspunkte erfordert, wenn die Anknüpfunspunkte nicht übermäßig sind. Als solche kann betrachtet werden, dass die Täter sich im Inland befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird. Schliesslich muss Art. 296-2 StGB so geändert werden, dass Art. 287 bis Art. 292 und Art. 294(Menschenhandel) StGB für Ausländer, die im Ausland Straftaten begehen, gelten, wenn er sich im Inland befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird.

      연관 검색어 추천

      이 검색어로 많이 본 자료

      활용도 높은 자료

      해외이동버튼