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      • KCI등재

        감정평가조정편의에 관한 감정평가사의 인식과 행태 분석

        안동준,고석찬 한국부동산연구원 2011 부동산연구 Vol.21 No.1

        This study aims to analyze the recognition and behavior of appraisers towards the appraisal smoothing bias included in the office price index. Based on the questionnaire survey data, the study finds that the majority of appraisers do recognize the existence of the appraisal smoothing bias in the process of evaluating office prices based on the index provided by the Ministry of Land Transport and Marine Affairs. The survey results also indicate that 38% of respondents acknowledge the existence of appraisal smoothing bias, and the appraisers who acknowledge more appraisal smoothing bias theories tend to accept the fact that they are affected by the results of their previous appraisal. Although the survey respondents do not want to change the current appraisal process, but they agree on the need to correct the appraisal biases incrementally. 본 연구는 국토해양부가 감정평가사에게 의뢰하여 조사․발표하는 우리나라 공적 오피스 가격지수(오피스 매장용 빌딩 임대료 조사 및 투자수익률 추계 결과보고서)에서 감정평가조정편의가 발생한다는 사실을 감정평가사들이 인지하고 있는지, 인지하고 있다면 이에 대해 어떤 태도를 보이는지, 그리고 감정평가조정편의를 보정하기 위해서는 어떻게 해야 하는지에 대한 평가사들의 견해를 분석하고자 하였다. 감정평가사를 대상으로 설문조사를 한 결과, 38%의 감정평가사들이 감정평가조정편의의 존재에 관해 인지하고 있으며, 감정평가조정편의 이론에 동의할수록 자신의 이전 평가결과로부터 영향을 많이 받는다고 응답한 것으로 나타났다. 그러나 현재의 평가과정을 급격히 변경하는 데는 동의하지 않음을 알 수 있었다. 이러한 문제를 해소하기 위해서는 추계결과보고서의 단점을 보정할 수 있는 오피스 가격지수의 개발, 현행 업무방식의 개선 등을 방안으로 제시하였다.

      • KCI등재

        LEED-NC 인증사례 분석을 통한 친환경 건축물의 평가항목별 반영률에 관한 연구

        안동준 대한건축학회지회연합회 2023 대한건축학회연합논문집 Vol.25 No.2

        At a time when the world is actively moving to cope with global warming and environmental pollution, Korea is also making efforts to develop new technologies that can minimize environmental damage and improve energy reduction policies and greenhouse gas reduction policies at the government level. Countries around the world are implementing eco-friendly building certification systems for each country to reduce energy and greenhouse gases consumed in buildings. Representatively, there are LEED in the United States and BREEAM in the United Kingdom, and since 2000, the G-SEED(Green Building Certification System) has been introduced through pilot certification, and certification has been mandatory according to the purpose and size of the building. The certification system for buildings is spreading awareness of the necessity throughout the building industry, and each country's certification standards are also becoming an effective system through trial and error. This study examines the LEED-NC certification standards in the United States and studies the evaluation items of certification standards in detail focusing on the achievement rate through the analysis of certification cases to derive major items necessary for sustainable architectural design strategies and to prepare basic data necessary to improve and supplement the G-SEED system in Korea.

      • KCI등재
      • KCI등재

        LEED-ND 인증사례 분석을 통한 친환경 단지개발에 관한 연구 - 인증사례에서 나타난 평가항목별 반영률을 중심으로 -

        안동준 대한건축학회지회연합회 2020 대한건축학회연합논문집 Vol.22 No.2

        The necessity of the certification system for individual buildings, both at home and abroad, is spreading throughout the building industry, and the certification standards of each country are also becoming effective systems through trial and error. On the other hand, complex development, neighborhood design, further urban design and urban development stages have greater impact on the urban environment than individual buildings, and the necessity of an green building certification system is continuously raised. This study examines the LEED for Neighborhood Development (LEED-ND) certification standards for neighborhood development projects, established and operated by the Green Building Council in the United States. By analyzing the detailed criteria of the items with high application rate, we derived the key elements that represent the ultimate purpose and direction of LEED-ND. Based on this, it is intended to provide the basic data necessary for the improvement and supplementation of the concept of green neighborhood in Korea to be extended to the urban environment level beyond the individual building-oriented standards.

      • KCI등재

        한국 도교의 죽음의식

        안동준 열상고전연구회 2016 열상고전연구 Vol.54 No.-

        한국의 전통적인 ‘죽음’ 인식은 ‘돌아간다’는 말로 표현한다. 그 내력은 도교의 죽음의식과 관련되어 있다. 노장철학의 죽음의식은 죽음의 본질을 해명한 것이고, 그러한 죽음의 본질을 잘 드러낸 사례를 신라 화랑들의 생사관에서 찾을 수 있다. 또한 도교의 연단술은 죽음의 기제를 形神의 문제로 파악하여 장생불사의 꿈을 성취하고자 하는 것인데, 이러한 사례는 조선 시대를 대표하는 仙人인 북창 정렴과 수암 박지화의 죽음의식으로 대표된다. 이러한 논의의 결과로 신라 화랑과 조선의 선인이 모두 내세에 의존하지 않는 죽음의식을 드러내고 있음을 확인할 수 있다. 일반적으로 도교는 仙界라는 초월적 세계를 설정하고 있어서 ‘도교적 죽음’이라면 흔히 선계에서 영생을 누린다고 여긴다. 하지만 도교와 관련된 한국인의 죽음 의식에서는 초월적 존재에 의존하는 구원관을 엿볼 수 없다. 죽음의 문제에 대면한 한국인의 내면의식에서는 육체가 소멸되면 생명의 근원으로 ‘돌아간다’는 의식이 자리 잡고 있는 것으로 보인다. 이러한 죽음의식은 기복신앙을 기저로 하는 교단 형태의 도교의 그것과는 다르고, 죽음보다 삶에 의미를 두고 초월적 대상에 延命을 희구하는 도교적 운명론과는 구별된다. Korean’s traditional perception of death is expressed in word 'return'. Its origin is related to the Taoist understanding of death. Taoist philosophy is a clarification of the nature of death, and as well as Taoism, evidence plainly represents the essence of death is found in Hwa-rang’s view of life and death during the period of Silla. Also internal alchemy of Taoists were to recognized the mechanisms of death as the body and soul binding problem, wanted to achieve the dream of immortality. These cases are represented by deaths awareness of Jeong-ryeom and Park-jeehwa, who lived in the Joseon Dynasty. As is well know, Taoist perception for the dead is set against a background of the transcendent world, and ‘Taoist death’ is considered to enjoy eternal life in the Seongye(仙界). However, the Korean consciousness of death associated with Taoism can not find the idea of relying on transcendental existence. As the philosophy of Lao Tzu, what stands out most from the inner consciousness of Koreans is that the spirits ‘return’ to the origin of life when the body has disappeared. these Korean’s view of death are different from the relief faith and fatalism.

      • KCI등재

        전자말 시대의 문학교육

        안동준 배달말학회 2000 배달말 Vol.26 No.1

        사이버 문화와 관련되어 나타나는 현대 문학 행위를 통틀어 사이버 문학 또는 전자말 문학이라고 한다. 전자말은 글말문화를 보완하는 이른바 제2의 구술성을 갖춘 새로운 매체로서, 이러한 전자매체로 구현되는 문학이 전자말문학이다. 오늘날 통용되는 통신문학 또는 사이버문학은 넓은 의미에서 전자말문학의 하위 갈래로 인정된다. 전자말 시대에 이르러 전자말 문학을 어떻게 이해하고 가르칠 것인가 하는 문제가 제기된다. 그러나 현행 국어교육현장에서는 전자말문학을 어떻게 가르치는 것보다 사이버문화를 교사가 어떻게 이해하고 학생과 함께 공감 하는 것이 보다 긴요한 과제이다. 교사와 학생의 경계가 무너지는 디지털 시대일지라도 학생의 욕구와 관심의 방향을 바로 잡는 교육은 경험이 많은 기성세대로서 교사가 맡아야 할 중요한 본분이다.

      • KCI등재후보

        법익론의 생성, 발전과 변환

        안동준 전남대학교 법학연구소 2008 법학논총 Vol.28 No.1

        Versuche, präzisere Maßstäbe für die Strafwürdigkeit eines bestimmten Verhaltens zu benennen, werden unter verschiedenen Gesichtspunkten unternommen. Im Vordergrund steht dabei nach wie vor die im 19. Jahrhundert entwickelte Lehre, daß es die Aufgabe des Strafrechts sei, Rechtsgüter zu schützen. Strafvorschriften ohne Bezug auf ein bestimmtes Rechtsgut gibt es danach nicht oder darf es doch nicht geben. Der Begriff des <Gutes> ist von Birnbaum 1834 in die strafrechtliche Diskussion eingeführt worden, mit dem erklärten Ziel, eine <natürliche>, vom positiven Recht unabhängige Definition des Verbrechen zu erhalten. Dieser Anspruch hat sich jedoch bis heute nicht einlösen lassen. Für Binding, der den Begriff des <Rechtsgutes> erst eigentlich durchgesetzt hat, war allein die Entscheidung des Gesetzgebers maßgebend, einem Gut rechtlichen Schutz zu gewähren. <Vorgesetzliche> Maßstäbe haben demgegenüber vor allem v. Liszt und die neukantische Strafrechtslehre, repräsentiert etwa durch M.E. Mayer und Honig, zu entwickeln versucht. v. Liszt hat die Rechtsgüter als <menschliche Interessen> definiert, die das Leben selbst hervorbringe, dabei aber niemals genauer angeben können, welche Interessen strafrechtlichen Schutz verdienen und welche nicht. Die neukantischen Lehren haben sich demgegenüber bei der inhaltlichen Bestimmung des Rechtsgutes auf kulturell vorgegebene Wertvorstellungen bezogen und damit normative Gesichtspunkte wieder stärker zur Geltung gebracht, der Rechtsgutslehre allerdings dank solcher Bindung an die jeweilige Kulturüberzeugung gerade die kritische Funktion, die hier in Frage steht, nicht vermitteln können. Die Aufgabenbestimmung des Strafrechts vom Rechtsgut her ist der Versuche, dem Strafgesetzgeber ein plausibles und verwendungsfähiges Kriterium seiner Entscheidungen an die Hand zu geben und zugleich einen externen Prüfungsmaßstab für die Gerechtigkeit dieser Entscheidungen zu entwickeln. Das Kriterium sollte greifbar und jedem zugänglich sein und so verhindern, daß der Gesetzgeber alles und jedes, <an dessen unveränderter und ungestörter Erhaltung das positive Recht nach seiner Ansicht ein Interesse hat>, unter Strafrechtsschutz stellt. Diese Zusagen kann das Rechtsgutskonzept nicht gänzlich einhalten. Es erfährt deshalb wachsende Kritik. Die Kritik konzentriert sich im wesentlichen auf drei Punkte. Insbesondere gegen die Rechtsgutslehre wird eingewendet, sie könne kollektive Rechtsgüter(Universalrechtsgüter) nicht ohne Brüche einbeziehen. Als besonders problematisch erscheint die Begründung der Umwelttatbestände. Teilweise wird aus dieser Kritik die Konsequenz gezogen, das Rechtsgutskonzept durch die Anerkennung von Verhaltensdelikten zu ergänzen oder gänzlich zu ersetzen. Auf der anderen Seiten wird eingewendet, der Rechtsgutsbegriff sei zu weit, um den Anspruch einer strafrechtskritischen und -begrenzenden Konzeption einlösen zu können. Entgegen seinem kritischen Anspruch begünstige das Rechtsgutskonzept geradezu eine Vorverlagerung des strafrechtlichen Schutzes. Schließlich wird geltend gemacht, die Beurteilung der Legitimität strafrechtlicher tatbestände könne nicht allein der Rechtsgutslehre überlassen werden. Vielmehr komme der Lehre von der Deliktsstruktur eine eigenständige normative Bedeutung zu. Dieser Forderung nach einer Ergänzung des Rechtsgutskonzepts durch eine elaborierte Theorie der Deliktstypen steht aus der Sicht der Rechtsgutslehre nichts entgegen. Versuche, präzisere Maßstäbe für die Strafwürdigkeit eines bestimmten Verhaltens zu benennen, werden unter verschiedenen Gesichtspunkten unternommen. Im Vordergrund steht dabei nach wie vor die im 19. Jahrhundert entwickelte Lehre, daß es die Aufgabe des Strafrechts sei, Rechtsgüter zu schützen. Strafvorschriften ohne Bezug auf ein bestimmtes Rechtsgut gibt es danach nicht oder darf es doch nicht geben. Der Begriff des <Gutes> ist von Birnbaum 1834 in die strafrechtliche Diskussion eingeführt worden, mit dem erklärten Ziel, eine <natürliche>, vom positiven Recht unabhängige Definition des Verbrechen zu erhalten. Dieser Anspruch hat sich jedoch bis heute nicht einlösen lassen. Für Binding, der den Begriff des <Rechtsgutes> erst eigentlich durchgesetzt hat, war allein die Entscheidung des Gesetzgebers maßgebend, einem Gut rechtlichen Schutz zu gewähren. <Vorgesetzliche> Maßstäbe haben demgegenüber vor allem v. Liszt und die neukantische Strafrechtslehre, repräsentiert etwa durch M.E. Mayer und Honig, zu entwickeln versucht. v. Liszt hat die Rechtsgüter als <menschliche Interessen> definiert, die das Leben selbst hervorbringe, dabei aber niemals genauer angeben können, welche Interessen strafrechtlichen Schutz verdienen und welche nicht. Die neukantischen Lehren haben sich demgegenüber bei der inhaltlichen Bestimmung des Rechtsgutes auf kulturell vorgegebene Wertvorstellungen bezogen und damit normative Gesichtspunkte wieder stärker zur Geltung gebracht, der Rechtsgutslehre allerdings dank solcher Bindung an die jeweilige Kulturüberzeugung gerade die kritische Funktion, die hier in Frage steht, nicht vermitteln können. Die Aufgabenbestimmung des Strafrechts vom Rechtsgut her ist der Versuche, dem Strafgesetzgeber ein plausibles und verwendungsfähiges Kriterium seiner Entscheidungen an die Hand zu geben und zugleich einen externen Prüfungsmaßstab für die Gerechtigkeit dieser Entscheidungen zu entwickeln. Das Kriterium sollte greifbar und jedem zugänglich sein und so verhindern, daß der Gesetzgeber alles und jedes, <an dessen unveränderter und ungestörter Erhaltung das positive Recht nach seiner Ansicht ein Interesse hat>, unter Strafrechtsschutz stellt. Diese Zusagen kann das Rechtsgutskonzept nicht gänzlich einhalten. Es erfährt deshalb wachsende Kritik. Die Kritik konzentriert sich im wesentlichen auf drei Punkte. Insbesondere gegen die Rechtsgutslehre wird eingewendet, sie könne kollektive Rechtsgüter(Universalrechtsgüter) nicht ohne Brüche einbeziehen. Als besonders problematisch erscheint die Begründung der Umwelttatbestände. Teilweise wird aus dieser Kritik die Konsequenz gezogen, das Rechtsgutskonzept durch die Anerkennung von Verhaltensdelikten zu ergänzen oder gänzlich zu ersetzen. Auf der anderen Seiten wird eingewendet, der Rechtsgutsbegriff sei zu weit, um den Anspruch einer strafrechtskritischen und -begrenzenden Konzeption einlösen zu können. Entgegen seinem kritischen Anspruch begünstige das Rechtsgutskonzept geradezu eine Vorverlagerung des strafrechtlichen Schutzes. Schließlich wird geltend gemacht, die Beurteilung der Legitimität strafrechtlicher tatbestände könne nicht allein der Rechtsgutslehre überlassen werden. Vielmehr komme der Lehre von der Deliktsstruktur eine eigenständige normative Bedeutung zu. Dieser Forderung nach einer Ergänzung des Rechtsgutskonzepts durch eine elaborierte Theorie der Deliktstypen steht aus der Sicht der Rechtsgutslehre nichts entgegen.

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        공소장 변경과 게임의 룰

        안동준 전남대학교 법학연구소 2007 법학논총 Vol.27 No.1

        Gegendstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt. Aber vielfältige Abweichungen gegenüber dem im Eröffnungsbeschluß zugelassenen Vorgang sind möglich. Z.B. kann sich herausstellen, daß Zeit oder Ort der Handlung, die Begehungsweise, der Gegenstand der Tat oder die Person des Verletzten unrichtig bezeichnet waren, daß innerhalb der einheitlichen Tat mehr oder weniger geschehen ist, daß die angeklagte Handlung einen bisher unbekannten anderen, möglicherweise ungleich schwereren Erfolg gehabt hat. Allen diesen Veränderungen muß im Wege der Umgestaltung der Strafklage Rechnung getragen werden In Wahrheit handelt es sich um das Recht und die Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der angeklagten Tat, zur allseitigen Kognition. Die Umgestaltung ist beschränkt auf die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne. Solange die Identität der Tat gewahrt ist, kann der Richter entsprechend seiner Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung alle in der Hauptverhandlung aufgetretenen Veränderungen berücksichtigen. Erst wenn und soweit infolge der Umgestaltung die Identität der angeklagten Tat nicht mehr gewahrt bleibt, der angeklagte Vorgang verlassen wird, ist Nachtragsanklage erforderlich. Immerhin ist die Abgrenzung im Einzelfall oft schwierig. Es kommt darauf an, ob die Nämlichkeit der Tat trotz der Veränderung des Tatbildes noch gewahrt oder ob die Veränderung wesentlich ist, ob der angeklagte Vorgang trotz der in der Hauptverhandlung erfahrenen Veränderung durch besondere Umstände noch so konkretisiert bleibt, daß vernünftige Zweifel an der Tatidentität, an der Unterscheidbarkeit von anderen ähnlichen Taten nicht bestehen können. Aus Prozeßpunkt gesehen, ist es empfehlenswert diese Umgestaltung zuzulassen unter bestimmte Bedingungen. Aber dadurch wird die Stellung des Verteidigers sicher schwer gefährdet. Zu schützen den Anklagten vor Überraschungen bedarf es dringend dementsprechenden Vorschriften, Welche mangelt es leider in gegenwärtigen KStPR.

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