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류전철 한국비교형사법학회 2003 비교형사법연구 Vol.5 No.2
Staatliche Subventionen sind eine fur das Instrumentarium des heutigen Sozialstaates typische und standig wachsende Erscheinung. Trotz der quantitativ großeren Bedeutung von staatlichen Subventionen orientiert sich der Gesetzgeber bei der Behadlung der Erschleichung von staatlichen Subventionen primar an der verwaltungsrechtlichen Vergabetechnik. Es wird hier versucht, die bisher verwaltungsrechtlich geregelte Erschleichungen von stattlichen Subventionen ins Strafrechtsgesetzbuch einzufugen. Die Erschleichungen von staatlichen Subventionen sind als ein Verbrechen wie allgemeine strafrechtliche Delikte anzusehen, weil sie auch als eine antisozialen und unsittliche Handlung betrachtet werden. Trotzdem die Erschleichungen von staatlichen Subventionen als die allgemeine strafrecht- liche Delikte in der unseren Gesellschaft nicht anerkannt werden durfen. Der Grund darfur liegt darin, daß Sie nicht im strafrechtsgesetzbuch, sondern im Nebenstrafrecht, d.h Verwaltungsstrafrecht geregelt werden. Die symbolische Bedeutung des Strafrechtsgesetzbuch ist großer als die des Verwaltungs- strafrecht. In diesem Aufsatz werden die Erschleichungen von staatlichen Subventionen als ein Typ von der Wirtschaftsdelikte betrachtet. Jene Verhaltensweisen lassen sich als Wirtschaftsdelikte bestimmen, die das Vertrauen in die geltende Wirtschaftsordung insgesamt oder in einzelne ihrer Institute verletzen und damit den Bestand und Arbeitsweise dieser Wirtschaftsordnung gefahrden. Von diesem Gesichtspunkt aus liegt das zentrale rechtsdogmatische Problem des strafrechtlichen Schutzes der Wirtschaft und ihrer Institute nicht in der Frage der zu schutzenden Rechtsguter, sondern in der Feststellung der Strafwurdigkeit und Sztabe- durftigkeit der verschie- denen Angriffe auf diese Rechtsguter. Außdem werden hier andere Probleme behandelt, zum Beispiel der Begriff der staatlichen Subvention, Subsumtionsmoglichkeit der Erschleichungen von staatlichen Subventionen unter dem Betrugstatbestand etc.
류전철 부산대학교 법학연구소 2023 법학연구 Vol.64 No.1
Die meisten Urkunden wurden als Ausdruck der Gedankenerklärung des Ausstellers verstanden, die durch das Medium Papier verkörpert wurde. Die auf diesen Papierurkunden basierende Dogmatik von Urkundendelikten wird durch die Entwicklung von Technologie beeinflusst. Insbesondere nimmt in der modernen Gesellschaft die Tendenz zur Nutzung von E-Mail oder sozialen Netzwerkdiensten als Kommunikationsmittel zwischen Mitgliedernder Gesellschaft allmählich zu. Darüber hinaus förderte die nicht-face-to-face-Kommunikationsmethode während der Corona-19-Pendemie die Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien. Ein Beispiel ist, dass quarantänebezogene Zertifikate über mobile Geräte bereitgestellt werden und sich Einzelpersonen zunehmend daran gewöhnen, sich in ihrem täglichen Leben über QR-Codes auf mobilen Geräten zu verifizieren. Auch wenn sich gesellschaftliche Lebenszusammenhänge durch Urkunden mit Beweisfunktion durch die Entwicklung digitaler Technologien verändern, ist in Praxis und Urkundedogmatik der traditionelle auf Papier basierende Urkundenbegriff noch immer nicht aus dem Weg geräumt. Obwohl in der bestehenden Dogmatik des Urkundenbegriffs der Urkundendelikten nicht wenige Probleme aufgeworfen wurden, macht die durch den raschen Wandel in Wissenschaft und Technik bedingte Methode der Erfassung und des Austauschs von Willenserklärungen es erforderlich, das Grundgerüst des bestehenden Urkundenbegriffs zu überdenken. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die gesellschaftliche Funktion von Urkunden in der Gegenwart wie in der Vergangenheit erhalten bleibt und wie mit neuen Medien aufgrund der technologischen Entwicklung umzugehen ist. Auch in der bestehenden Dogmatik der Urkundendelikten ergibt sich ein Problem beim Verständnis der Bedeutung einer Urkunde als Handlungsobjekt. Abschließend wird angesichts der Ausweitung mobiler Zertifikate das Problem der Bilddateien diskutiert, die über den jüngsten Mobiltelefonbildschirm ausgeübt werden.
죄수론과 경합론의 재구성을 위한 시론 : 죄수론의 새로운 구성을 위한 시도로서
류전철 아주대학교 법학연구소 2014 아주법학 Vol.8 No.1
죄수판단과 경합유형판단은 체계적 지위가 다를 뿐만 아니라 그 기능적 역할에 따른 판단관점도 달리하고 있다. 죄수론은 인간의 행위가 형법이 보호하려고 하는 법익을 침 해하고 있는지, 침해하고 있다면 그 형태는 어떠한지 등을 구성요건과의 해석학적 연관 을 통해 밝히는 범죄론의 마지막 영역이다. 죄수론과 달리 경합론은 형벌론의 영역에 해 당한다. 경합판단은 죄수판단에서 중복하여 평가한 구성요건적 불법과 책임을 이중평 가금지라는 양형원칙을 따라 사후적으로 제거하여 합리적으로 처벌하려는데 그 목적이 있다. 그러므로 죄수를 판단하는 문제영역인 죄수론과 여러 개의 범죄가 성립한 경우의 처벌문제인 경합론은 구별하여야 한다는 입장이 타당하다고 할 수 있다. 형법 제40조가 말하는 ‘1개의 행위’의 의미는 명확하지 않다. 경합형태를 판단하기 위 해서는 형법 제40조의 ‘한 개의 행위’의 의미가 중요하다. 이러한 의미파악의 기준으로 서 전술한 바와 같이 ‘자연적 관찰방법’과 ‘구성요건적·법적 관찰방법’이 대립하고 있다. 상상적 경합은 이미 죄수결정과 관련해서 수죄가 성립하였다는 법적 평가를 받은 경우 이며, 죄수결정의 다양한 기준을 적용하여(행위표준설의 경우는 예외이지만) 이미 규범 적 평가를 거쳐 수죄라는 법적 평가 받은 것이다. 따라서 형법 제40조의 ‘한 개의 행위’는 사실로서 존재하는 자연적 행위를 의미한다고 하는 것이 타당하다. 죄수결정의 기준을 구성요건표준설이라는 규범적 판단을 거쳐 일차적으로 수죄로 판단한 후에, 그 수죄의 경합유형을 판단하는 기준을 다시금 구성요건적·법적 관찰방법에 의해 ‘한 개의 행위’를 판단하고 이후 소송절차에서 심판대상을 규범적인 요소를 고려하여 판단한다면 죄수 론과 경합론의 지도원리인 죄형법정주의와 소송절차에서 요구되는 법적 안정성은 지극 히 불안정하게 될 수 있다. 그러므로 죄수판단은 범죄의 개수를 정하는 것이므로 구성 요건이라는 규범적 고려가 중요하게 작용하지만, 경합유형의 판단은 순화시킬 필요가 있다.
류전철 한국형사판례연구회 2018 刑事判例硏究 Vol.26 No.-
Eine der wichtigsten Variablen, die die Rechtsprechungen von Strafsachen verändern können, ist der Wandel der Gesellschaft. Im Falle einer Gesetzgebung, die die Bewertungsfaktoren von Richtern als einen sogenannten “normativen Tatbestandsmerkmal” berücksichtigt, der die Möglichkeit einer flexiblen Auslegung unter Berücksichtigung des sozialen Wandels eröffnet, kann in dem Fall untergebracht werden. Wenn es schwierig ist, ein neues soziales Phänomen als eine bestehende Rechtsprechung zu akzeptieren, kann die Beibehaltung der bestehenden Rechtsprechung strafrechtliche Probleme verursachen. Es ist jedoch auch eine wichtige und schwierige Aufgabe, den sozialen Wandel als Rechtsgrundsatz zu akzeptieren. Im Prozess des sozialen Wandels variiert die Äderungsrate, die mit Kriminalfällen verbunden sein kann, von Fall zu Fall. Erstens liegt die Geschwindigkeit des schnellen Wandels im Bereich der Computerentstehung und -diffusion. Im Prozess der technologischen Entwicklung, die bisherige Handlungsmittel ersetzt, werden die bestehenden Rechtsgrundsätze angewendet, um den Unterschied von der veränderten gesellschaftlichen Realität zu bewirken. Die Entwicklung der Kopiertechnologie und die Verbreitung der Computernutzung ergänzten die Lücke zwischen Normen und Realität in gewissem Maße durch legislative Maßnahmen im Jahr 1995, aber die Kontroverse setzt sich im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung fort. Zweitens sind die Veränderungen der Praktiken der wirtschaftlichen Transaktionen und die Wahrnehmung der Sexualmoral relativ langsam. Die neuen Rechtsgutverletzungen, die sich aus dem sozialen Wandel ergeben, sind legislative Fragen, aber gerichtliche Maßnahmen sind nicht möglich. Wenn aufgrund sozialer Veränderungen ein neuer Tatobjekt- oder Verhaltensakt in der bestehenden Rechtsprechungsdogmatiken auftaucht oder gegen den strafrechtlichen Grundsatz verstößt, soll der Richter eine Äderung der Rechtsprechungsdogmatik vornehmen.
류전철 한국비교형사법학회 2003 비교형사법연구 Vol.5 No.2
Das Recht auf Beizug eines Verteidigers stellt eine rechtsstaatliche Selbstverstandlichkeit dar. Der Beschuldigte ist oft unfaig, selbst zu verteidigen, da nicht rechtskundig, teilweise inhaftiert und psychologisch stark belastet. Bisher worden stark umgestritten ist, ob das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschudigten durch Ermittlungsbe- horden unter dem geltenden Strafproßrecht anerkannt werden kann. Aber die Entscheidung deskOGH vom 11. 11. 2003 wird das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschudigten durch Ermittlungbe- horden anerkannt. Nach der Entscheidung setze eine wirksame Verteidigung moglichst weitgehende Anwesenheitsrechte bei Ermittlungshandlungen anderer Verfahrensbereiligter voraus. Obwohl das StPO sichere noch nicht das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschul- digten durch Ermittlungbehorden, konne das Recht durch den Verfassungs- geist anerkannt werden. Meiner Meinung nach wird das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschudigten durch Ermittlungbehorden von dem fairen Verfahrensprinzip ausgegangen. Das Gebot des fairen Verfahrens als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitetes Proßesgrundrecht in der Lage sein kann, eine Entscheidung des Gesetzgebers zu korregieren. Es gibt auch noch Probleme. Besonders ist es notwendig, fur die Beschulditen notwendige Verteidiger beizusitzen. Sonst ist das Anwesen- heitsrecht des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschudigten durch Ermittlungbehorden sinnlos.
류전철 한국비교형사법학회 2004 비교형사법연구 Vol.6 No.1
Das koreanische Stragesetzbuch entstand im 1953. Es enthält 372 Paragraphen, mit einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil, und orientiert sich am Vorbild des deutschen Rechts. Am 2. 12. 1995 hat das koreanische Parlament das Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Dieses neue koreanische Strafrecht trat am 1. 7. 1996 Kraft, nur die Vorschriften über die Schutzbewährung gelten erst ab 1. 1. 1997. Der Gesetzgeber hat die Kriminalitätsbekämpung bislang weniger mittels des Strafgesetzes als vielmehr durch die zahlreichen Sondergesetze betrieben. Daher wurde der Umfang der Strafen in Sonderstrafgesetzen, z.B. dem Gesetz betreffend die Bestrafung von Gewalttätigkeit usw., dem Staatssicherheitsgesetz und dem Sondermassnahmengesetz betreffend die Beaufsichtigung der Gesundheitsdelikte, erweitert. Daraus ergibt sich, dass das Strafrecht beträchtlich an Bedeutung in der Praxis verloren hat und statt dessen Sonderstrafgesetze eine grosse Rolle spielen. Wie sich das koreanische StGB durch diese Reform geändert hat, zeigt zuerst die Realisierung der Strafe. Die Geldstrafe passt sich an die realen Verhältnisse an, und Möglichkeiten der Strafmilderung werden in vielen Vorschriften vorgesehen. Außerdem werden einige neue Vorschriften geschaffen, nämlich Schutzbewährungsvorschriften(§§59-2, 62-2), Verletzung der Verwertung bei der Grundstückzwangsvollstreckung(§140-2), Ablaß von Gas, Strom(§172-2), Fahrlässige Herbeiführung einer Explosion durch Sprengstoff(§173-2), Fälschung oder Verfälschung von öffentlichen elektro- magnetischen Aufzeichnungen(§227-2), Fälschung oder Verfälschung von privaten elektromagnetischen Aufzeichnungen(§232-2), Kopieurkunden usw. (§237-2), Geiselnahme(§324-2), Unbefuger Gebrauch des Autors(§331-2), Computerbetrug(§347-2), Unbefugter Gebrauch von gebührenpflichtigen Automaten(§348-2).