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      • KCI등재후보
      • 한국 여자 중학교 체육교과서의 안전교육에 관한 분석

        남동현,백광 한국안전교육학회 1998 한국안전교육학회지 Vol.2 No.2

        The purpose of this study is to analyse the contents of Physical Education Text in the Middle School of Korea upon its unit, and to understand the contents related to the Safe Education, and then to find out the method which can strengthen the prevention of safe accident and its countermeasures more and more. As the result of studying and considering it. We acquired the following conclusion. Firstly. it is necessary to put the method of preventing the safe accident upon each practical item in the existing Physical Education Text. Secondly, it is necessary to move the contents of theory on the Safe Education, compiled in the second term to the first term which there are many probability of accident and also to support the whole contents of safe education more and more. Thirdly, it is necessary to put the theory related to the safe education in the subject course of the second grade. Fourthly, the recognition on the Safe Education of the existing Physical Education Teachers is required to be strengthened.

      • KCI등재후보

        Low-frequency, Repetitive Transcranial Magnetic Stimulation for the Treatment of Patients with Posttraumatic Stress Disorder: a Double-blind, Sham-controlled Study

        남동현,배치운,채정호 대한정신약물학회 2013 CLINICAL PSYCHOPHARMACOLOGY AND NEUROSCIENCE Vol.11 No.2

        Objective: Several studies have suggested that repetitive transcranial magnetic stimulation (rTMS) of the right prefrontal cortex may be useful in the treatment of posttraumatic stress disorder (PTSD). The aim of this study was to compare the effect of rTMS on the right prefrontal cortex with that of sham stimulation among patients with PTSD. Methods: In total, 18 patients with PTSD were randomly assigned to the 1-Hz low-frequency rTMS group or the sham group for 3 weeks. Primary efficacy measures were the Clinician-Administered PTSD Scale (CAPS) and its subscales, assessed at baseline and at 2, 4, and 8 weeks. Results: All CAPS scores improved significantly over the study period. We found significant differences in the re-experiencing scores (F=7.47, p=0.004) and total scores (F=6.45, p=0.008) on the CAPS. The CAPS avoidance scores showed a trend toward significance (F=2.74, p=0.055), but no significant differences in the CAPS hyperarousal scores were observed. Conclusion: The present study showed low-frequency rTMS to be an effective and tolerable option for the treatment of PTSD. Trials using variable indices of rTMS to the right prefrontal cortex and explorations of the differences in the effects on specific symptom clusters may be promising avenues of research regarding the use of rTMS for PTSD.

      • KCI등재후보

        민사 및 형사소송에 있어서의 소송구조론과 불이익변경금지의 원칙

        남동현 한국민사소송법학회 2005 民事訴訟 : 韓國民事訴訟法學會誌 Vol.9 No.1

        Ein Strafprozess betrifft prinzifiell Untersuchungsmaxime und zusatzlich Partei- autonomie, wobei aber im Vergleich dazu ein Zivilprozess im Gegenteil der o.g. strafprozessrechtlichen Masnahmen besteht um die Grenze der Rechtskraft hinsichtlich der Aufopferung der allgemeinen Wahrheit zu uberwinden und um die praktische Gleichheit der Parteien in dem zivilrechtlichen Verfahren zu verwirklichen. Trotz der klaren Unterscheidung dieser beiden Prozessgrundsatze nahren sich sie im Bereich des Verbotes der reformatio in peius an. Die strafprozessuale Offizialmaxime und dle zivilprozessuale Parteifreiheit, welche die Prozessstruktur angehen, sind nach jeder Periode einigermasen anders eingetreten. Die Entwicklung der bereits erwahnten beiden Maximen bezieht sich auf die davon abhangenden bestimmten Rechtssystemen, welche eine Wirkung auf die Gesetzgebung der neuen Vorschriften und Regelungen ausuben: Auf Grund der ersten oder zweiten Masregeln werden die dementsprechenden Gesetzgebungszwecke und gesetzlichen Sinnzusammenhange u. U. ausserst abweichend konkretsiert. Ausnahmsweise lauft dennnoch das Prinzip, Verbot der reformatio in peius, auf eine dieselbe Tragweite in den beiden Prozessfuhrungen, indem ihre Ergebnisse fast gleichartig funktionieren.

      • KCI등재

        RFID Tag의 활용과 주장책임

        남동현 한국민사소송법학회 2009 민사소송 Vol.13 No.1

        Die Behauptungslast oder Darlegungslast bzieht sich auf die Frage, welche Behauptungen jede Partei aufstellen muss, wobei sie prozessuale Nachteile, äusserstenfalls den Prozessverlust, vermeiden will. Die Behauptungslast gibt es nur im Bereich der Verhandlungsmaxime, weil lediglich da die erforderlichen Tatsachen von den Pareien beizubringen sind. Demzufolge ist es sehr wichtig welche Tatsachen erforderlich sind, d.h. hier: was von der einen oder anderen Partei zu behaupten ist, hängt mit aller Regel nach der Beweislast zusammen. Im Falle von BGH NJW 89, 162 erwähnt der o. g. Grundsatz, dass Behauptungs- und Beweislast also übereinstimmt. Ihr wesentlicher Begriff zeigt die Behauptungslast erst, wenn eine zur Begründung der Klage oder einer Einwendung notwendige Behauptung, welche die materiellrechtlichen Voraussetzungen in den gewissen Vorschriften entsprechenden Tatsachen betreffen, nicht aufgestellt wird. Das Fehlen oder der Mangel der Behauptung schlägt zum Nachteil derjenigen Parteien aus, deren Prozesshandlungen ohne diese Vertreten wirkungslos bleiben muss. Wie bei der Beweislast lassen die objektive und die subjektive Behuptungslast verteilen. Auch hier ist die objektive Behauptungslast sinvoller, da es nur davon abhängig ist, dass sie gerade von der behauptungslasteten Partei ausgeht. Aber zuweilen ist auch das nötig, nämlich dann, wenn ihr Gegner eine zu ihrer Behauptungslast stehenden Tatsache eingefüht hat, die sie selbst aus Rechtsirrtum bestreitet: dann muss ohne Beweisaufnahme erkannt werden, weil die ihr obligende Behauptung von ihr nicht nur aufgestellt, sondern sogar bestrittten ist. Die abstakte Behauptungslast folgt der Beweislast und legt fest, wer Behauptungen aufstellen muss. Wie konkret Behauptungen aufgestellt werden müssen, um wesentlich sachdienlich zu sein, bestimmen dagegen die Anforderungen an die Substantiierungslast und die Aufklärungspflicht der Parteien. Die Substantiierungspflicht entspricht der konkreten Beweisführungslast und lässt die objektive Beweislast unberührt. Neuerdings erweitert sich die Verwendungsmöglichkeit vom RFID Tag drastisch. Es besteht aus einem elektronischen Chip und einem RFID(oder einem angemessenen Empfänger). Sollte deise Geräte beschädigt werden, verbreitet sich die diesbezügliche gefahrbringende Situation in den weiteren Gebieten. Deswegen werden die Klagen auf Grund der Schadensersatzansprüche im Zivilprozess zunehmen. Also in diesem Absatz werden zuerst die Tauglichkeit vom RFID Tag, seine vielseitigen System- und Funktionsstörungen untersucht. Und dann im Vergleich zu der Beweislast wird der tatsächliche Inhalt an Hand der Behauptungslast der Parteien überprüft, Cwelche die gerichtliche Verhandlung der Richter bindet.

      • KCI등재
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        집행확장계약과 임금채권에 관한 소고

        남동현 한국민사집행법학회 2007 民事執行法硏究 : 韓國民事執行法學會誌 Vol.3 No.-

        Vereinbarungen im Zivilprozess sind im Prinzip möglich. Der Zivilprozess ist zwar öffentliches, aber nicht durchweg zwingendes Recht. Die Privatautonomie gilt auch hier, wenn auch es verglichen mit dem materiellen Zivilrecht in wesentlich eingeschränkterem Umfang wird. Sie findet ihre Grenze an Rechtsnormen, die im öffentlichen Interesse bestehen. Innerhalb dieses Rahmens können die Parteien auch im Zivilprozess Vereinbarungen schließen Diese Grundsätze gelten auch im Vollstreckungsrecht. Als formalisiertes Verfahren ist es in der Regel der Parteidisposition entzogen. Es ist also wenig Raum für Vereinbarungen der Pateien. Die Parteien können z. B. nicht die funktionelle Zuständigkeit verändern, sie sind auch an die gesetzliche Regelung der einzelnen Vollstreckungsarten gebunden, können also nicht vereinbaren, daß die Abgabe einer Willenserklärung(§894) nach den Vorschriften über die Vollstreckung unvertretbarer Handlungen erfolgen soll(§888). Sie können auch nicht durch Verträge die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung erweitern., z.B. vereinbaren, daß ohne Titel oder ohne Klausel vollstreckt werden darf. Am wichtigsten ist aber, daß der Schuldner auch nicht von vornherein auf die Einhaltung der Schuldnerschutzvorschriften(ZPO §811, 850 ff.) verzichten kann. Wäre dies möglich, würden diese Vorschriften bald formularmäßig wirkungslos werden. Der Schuldner ist freilich nicht gezwungen, die Nichteinhaltung dieser Vorschriften geltend zu machen, wenn ein Vollstreckungsorgan eine unpfändbare Sache oder Forderung gepfändet hat. Im folgenden Fall 1 ist die Praxiseinrichtung also unpfändbar. Der Gerichtsvollzieher hat zu Recht die Pfändung abgelehnt. Man geht davon aus, daß der Schuldner in der Regel schützbedürftiger ist als der Gläubiger. Vollstreckungsbeschränkende Verträge werden deshalb als zulässig angesehn. Ein völliger Ausschluß der Vollstreckbarkeit geht voll über die den Parteien gewährte Dispositionsfreiheit hinaus, falls nicht ein materiellrechtlicher Erlaß gewollt war. Eine zeitliche Beschränkung ist dagegen möglich. Zulässig sind vor allem auch Vereinbarungen über eine gegenständliche Beschränkung(Fall 2). Ihre Getendmachung ist streitig. Werden sie vor oder während des Prozesses geschlossen, muß die Haftungbeschränkung im Urteil ausgesprochen werden(BGH MDR 1975, 747). Im folgenden Fall 2 müßte S die Vereinbarung also in einem möglichen Prozess geltend machen. Der Schuldner hat dann, wenn die Vollstreckung entgegen der Haftungsbeschränkung vorgenommen wird, die Erinnerung nach §766. Wenn die Beschränkung erst nachträglich vereinbart wird, hat er nach der einen Auffassung ebenfalls die Erinnerung nach der anderen die Vollstreckungsgegenklage aus §767. Fall 1: G gewährt dem Zahnarzt Dr. S ein Darlehen. In dem schriftlich abgeschlossenen Vertrag verzichtet Dr. S für den Fall der Zwangsvollstreckung auf die Einhaltung des §811 Ziff. 7, der die Pfändung seiner Praxiseinrichtung verbietet. Als S nicht zahlen kann und G aufgrund eines inzwischen erwirkten Titels Praxiseinrichtung pfänden lassen will, verweigerte sich der Gerichtsvollzieher, die Pfändung vorzunehmen. G legt Erinnerung ein. Mit Erfolg? Fall 2: G gewährt dem Kaufmann S ein Darlehen. In dem Vertrag wird verenbart, daß G bei einer möglichen Zwangsvollstrekung wegen der Darlehensforderung darauf verzichtet, in den Miteigentumsanteil des S an dem privatem Wohnhaus zu vollstrecken, das S und seiner Frau zu je ein halb gehört. Als S nicht zahren kann, kündigt G an, er werde ihn verklagen und habe nicht die Absicht, sich an die seiner Ansicht nach ungültige Vereinbarung über die Vollstreckung zu halten. S fragt an, wie die Rechtslage ist(Extrakt aus SS. 384~386 vom bei Arens/Lücke geschribenen o.g. Lehrbuch, Zivilprozessrecht-Erkenntnisverfahren Zwangsvollstreckung, 5. Aufl.) Heutzutage wäre trotzdem noch streitign, ob die vollstreckungserweiternden Verträge für Schudner im Vergleich mit den vollstreckungsbesckränkenden nicht gesetzwidrig angenomen werden könnten. Demzufolge in diesem Absatz wurde die verschiedenen Voraussetzungen zu der Gerechtigkeit der o.g. Verträgen für die gesetzlichen Interesse des Schuldners untersucht.

      • 미병(未病)의 의학적 개념 정립을 위해 고려해야 할 주제들

        남동현,한경숙,Nam, Donghyun,Han, Kyungsook 대한한의진단학회 2020 大韓韓醫診斷學會誌 Vol.24 No.1

        Objectives Mibyeong is an ideological concept that means the state between the healthy and diseased conditions. The purpose of this study was to suggest a research direction to establish the diagnostic criteria for the Mibyeong by reviewing the research results for the Mibyeong. Methods Academic databases (OASIS for Korean database, Embase for English database, and CNKI for Chinese database) were used to search related literatures, and articles describing the concept or diagnostic criteria of the disease were selected. Results The concept of Mibyeong consisted of three different conditions: (1) subjective symptoms without a specific disease, (2) abnormal examination findings without a specific disease, and (3) a state in between health and disease. No matter which of the three conditions is applied, the spectrum of condition was very wide and diverse. Conclusions It is impossible to apply appropriate and monolithic diagnostic criteria to all types of Mibyeong. Therefore, we suggests that the Mibyeong be classified into several subtypes and the diagnostic criteria suitable for each type be established.

      • BIOFET 효소고정화막의 웨이퍼 규모공정을 위한 「lift-off」기법

        남동현,박동수,손병기 경북대학교 센서기술연구소 1990 센서技術學術大會論文集 Vol.1 No.1

        A wafer-scale formation technique of enzyme immobilized membrane for the ISFET biosensor has been developed by using the lift-off technique. The urea sensor fabricated by the lift-off technique showed a good linearity in the urea concentration range of 1X10^(-5)~2X10^(-3) g/ml and he thickness of its crease immobilized membrane has been about 10 μm. Therefore the results make a very good promising technique for mass production of ISFET urea-sensor

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