Als Wirtschafskriminalta¨t lassen sich jene verhaltensweise bestimmen, die das Vertrauen in die geltende Wirtschaftsordnung insgesamt oder in einzelne ihrer Institute verletzen und damit den Bestand und das Funktionieren dieser Wirtschaftsordnung
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Als Wirtschafskriminalta¨t lassen sich jene verhaltensweise bestimmen, die das Vertrauen in die geltende Wirtschaftsordnung insgesamt oder in einzelne ihrer Institute verletzen und damit den Bestand und das Funktionieren dieser Wirtschaftsordnung
Heute werden Scha¨den durch die Wirtschafskriminalta¨t materiell immer groo¨βer. Noch groo¨βere Gefahr liegt darin, daβ die Grundlage fu¨r die im sazialen Raum notwendige Vertrauensbasis gescha¨digt werden kann. Die Aufdeckung der Witschaftsdilikte ist jedoch immer schwieriger, weil die deliktischen Begehungseise von der Person mit hohen sozialen Ansehen und in Rahmen ihres Berufes viel mehr spezialisiert, organiiert und integriert werden. Es ist nunnotwendig, geeignete Maβnanme zur beka¨mpfung dieser deliktischen Erscheinungsformen zu treffen.
Fu¨r dissen Zweck konnt folgende drei Gesichttspunkte in Getracht.
Erstens ist es kriminalpolitischer Gesichtpunkt. Es handelt sich hier um Eingrenzung des Rahmens der Witschaftskriminalita¨t, praktische Auswertung der Kriminalstatistik, Ursache und effektive u¨rsache und effektive u¨berwindung des Dunkelfelds bei Wirtschaftskriminal,ita¨t usw.
Zweitens ist es gesezticher Gesichtprnkt. In der Wirtchaftskriminalita¨t viel schwrieriger sind die Bestimmung des Rechtsgutes. der Nachweis der deiktishen Absight und die Feststellung der Organ-und Vertreterhaftung, da ihr Rechtsgut u¨berindividuell ist und es viele Fa¨lle und es viele Fa¨lle gibt, in denen juristische Person der Subjekt des Deliktes ist. Hier ko¨nnen Ausgestaltung des abstrakten Gefa¨hrdungstatbestands zum Vorfeldschutz, Strafbarkeit juristischer Person selbst und Organ-und Vertreterhaftung beru¨ksichtgt werden.
Drittens ist es rechtspflegerischer Gesichtpunkt. Zur effektiven Ermittlung und Strafverfolgung des Witschafsdeliktes sind Fachwissen und praktische Erfahrungen des Ermittlers von groβer bedeutung. Dieser Zweck ist durch die Spezialisierung des Ermittlers udn durch die Intensiverung der staferchtspfiege zu verwirkichen.