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    정년제 및 연령차별금지에 관한 비교법적 고찰 = Das System der Altersgrenze und das Verbot der Altersdiskriminierung aus Sicht der Rechtsvergleichung

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    Vor dem Hintergrund der Veranderung des Altersaufbaus in der Bevolkerung ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze fur die Relgelaltersrente eine wichtige rechtspolitische Maßnahme, um solchen Herausforderungen zu bewaltigen. Die Anhebung der Altersgrenzen und die gezielte Forderung der Beschaftigung alterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch aus okonomischen Grunden unerlasslich. Im Jahr 1967 beschloss der amerikanische Kongress den 「Age Discrimination in Employment Act of 1967(ADEA)」. Der Rat der Europaischen Union verabschiedet am 27. November 2000 auf der Grundlage des Art. 13. EGV die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines Rahmens fur die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschaftigung und Beruf. Die Etablierung des Diskriminierungsschutzes als Mittel zur Bekampfung der Ungerechtigkeit gleichheitswidriger Behandlung von Arbeitnehmern bedeutet die Instalation eines Modells, das in den USA bereits seit vielen Jahren umfassend eingesetzt wird. Vergleicht man das U.S.-amerikanische Vorbild mit der Richtlinie 2000/78/EG, lassen sich zahlreiche Gemeinsamkeiten feststellen. Beide Rechtssysteme erfassen sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Altersdiskriminierung. An den zahlreichen Ausnahmetatbestanden mit beiden Rechtssysteme lasst sich erkennen, dass Rechtfertigungsgrunde fur die Benachteiligung sehr umfangreich sind. Es lassen sich aber auch Unterschiede aufzahlen. Zum Beispiel sind Ausnahmen zum Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG jedoch im Vergleich mit ADEA in erheblich weiterem Umfang und auch hinsichtlich unmittelbarer Benachteiligung moglich. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die in Tarifvertagen, betrieblichen Arbeitsordnungen oder Einzelarbeitsvertragen bestimmte Altersgrenzen nicht uneingeschrankt erlaubt werden konnen. Stellt eine Altersgrenze auf einen Zeitpunkt ab, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beantragen kann, ist derartige Regelungen wirksam. Ausnahmsweise ist die Altersgrenze auf ein fruheres Lebensjahr zulassig, wenn die Tatigkeit des Arbeitnehmers neben dem Erfordernis einer unverminderten korperlichen und geistigen Leistungsfahigkeit zusatzlich mit besonderen Schwierigkeit und Verantwortung verbunden ist.
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    Vor dem Hintergrund der Veranderung des Altersaufbaus in der Bevolkerung ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze fur die Relgelaltersrente eine wichtige rechtspolitische Maßnahme, um solchen Herausforderungen zu bewaltigen. Die Anhebung der Alt...

    Vor dem Hintergrund der Veranderung des Altersaufbaus in der Bevolkerung ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze fur die Relgelaltersrente eine wichtige rechtspolitische Maßnahme, um solchen Herausforderungen zu bewaltigen. Die Anhebung der Altersgrenzen und die gezielte Forderung der Beschaftigung alterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch aus okonomischen Grunden unerlasslich. Im Jahr 1967 beschloss der amerikanische Kongress den 「Age Discrimination in Employment Act of 1967(ADEA)」. Der Rat der Europaischen Union verabschiedet am 27. November 2000 auf der Grundlage des Art. 13. EGV die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines Rahmens fur die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschaftigung und Beruf. Die Etablierung des Diskriminierungsschutzes als Mittel zur Bekampfung der Ungerechtigkeit gleichheitswidriger Behandlung von Arbeitnehmern bedeutet die Instalation eines Modells, das in den USA bereits seit vielen Jahren umfassend eingesetzt wird. Vergleicht man das U.S.-amerikanische Vorbild mit der Richtlinie 2000/78/EG, lassen sich zahlreiche Gemeinsamkeiten feststellen. Beide Rechtssysteme erfassen sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Altersdiskriminierung. An den zahlreichen Ausnahmetatbestanden mit beiden Rechtssysteme lasst sich erkennen, dass Rechtfertigungsgrunde fur die Benachteiligung sehr umfangreich sind. Es lassen sich aber auch Unterschiede aufzahlen. Zum Beispiel sind Ausnahmen zum Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG jedoch im Vergleich mit ADEA in erheblich weiterem Umfang und auch hinsichtlich unmittelbarer Benachteiligung moglich. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die in Tarifvertagen, betrieblichen Arbeitsordnungen oder Einzelarbeitsvertragen bestimmte Altersgrenzen nicht uneingeschrankt erlaubt werden konnen. Stellt eine Altersgrenze auf einen Zeitpunkt ab, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beantragen kann, ist derartige Regelungen wirksam. Ausnahmsweise ist die Altersgrenze auf ein fruheres Lebensjahr zulassig, wenn die Tatigkeit des Arbeitnehmers neben dem Erfordernis einer unverminderten korperlichen und geistigen Leistungsfahigkeit zusatzlich mit besonderen Schwierigkeit und Verantwortung verbunden ist.

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    2016 0.69 0.69 0.62
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.6 0.55 0.818 0.23
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