§10 III korStGB, was die Rechtsfigur 'a.l.i.c.' ausdrücklich regelt und auch für die Fälle der verminderten Schuldfähigkeit angewendet werden soll, verlangt zwei Voraussetzungen, und zwar ein willkürliches Sichversetzen in di...

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2009
-
360
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학술저널
161-184(24쪽)
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§10 III korStGB, was die Rechtsfigur 'a.l.i.c.' ausdrücklich regelt und auch für die Fälle der verminderten Schuldfähigkeit angewendet werden soll, verlangt zwei Voraussetzungen, und zwar ein willkürliches Sichversetzen in di...
§10 III korStGB, was die Rechtsfigur 'a.l.i.c.' ausdrücklich regelt und auch für die Fälle der verminderten Schuldfähigkeit angewendet werden soll, verlangt zwei Voraussetzungen, und zwar ein willkürliches Sichversetzen in die Schuldunfähigkeit und das Voraussehen des später in schuldunfähigem Zustand herbeigeführten Erfolgs. Höchst umstritten sind aber die Wörter "willkürlich und voraussehen".
Die herrschende Meinung versteht das Wort ‘willkührlich’ als vorsätzlich und fahrlässig, und liest unter dem Begriff ‘Voraussehen’ auch die Voraussehbarkeit, was oft als Vorsatz und Fahrlässigkeit bezeichnet werden. Dabei behandelt sie die Fälle des fahrlässigen Sichversetzen in die Schuldunfähigkeit als ein Fahrlässigkeitsdelikt, obwohl später eine vorsätzliche Tat begeht wird. Trotzdem wird die sog. Vorverlagerungstheorie, wonach der Beginn der Tat auf den Zeitpunkt des Sich-Berauschens vorverlagert wird, in Korea völlig abgelehnt.
Daher wird hier versucht, eine Konzequenz der sog. Ausnahmetheorie zu ziehen, wonach aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Täters bei dem Versuch der unbilligen Ausnutzung der Schuldunfähigkeit das Schuldprinzip bzw. das Koinzidenzprinzip nicht gilt. Zunächt wird die irrige Benutzung der Begriffe ‘Vorsatz und Fahrlässigkeit’ verweigert, weil es sich bei der Rechtsfigur 'a.l.i.c.' nicht um das Unrecht-, sondern um das Schuldproblem handelt.
Dennoch wird auch hier das fahrlässigen Sichversetzen in die Schuldunfähigkeit als das Fahrlässigkeitsdelikt angesehen. Es geht aber nicht um das fahrlässige Sichversetzen in die Schuldunfähigkeit, sodern um das Fehlen der Schuldunfähigkeit bei der Begehung der Tat. Denn es bedeutet zugleich das Fehlen des Unrechtsbewußtseins, so wird es zumindest in Gesicht auf der Strafzumessung nicht so als Vorsatzdelikt behandelt werden soll, wie das Delikt mit Unrechtsbewußtsein.
목차 (Table of Contents)
참고문헌 (Reference)
1 한상훈, "형법상, 책임능력규정의 입법론적 검토, 형법총칙개정방안-범죄론"
2 김성돈, "책임개념의 기능화와 적극적 일반예방이론" 성균관대 1992
3 전지연, "원인에서 자유로운 행위" 3 : 104-, 1994
4 김일수, "원인에 있어서 자유로운 행위의 착오"
5 임상규, "양형의 기봉원칙과 양형조건의 구체화" (22) : 552-, 2004
6 임상규, "계부살해사건에 관한 대법원판결의 재조명" 7 : 276-, 2003
7 金成敦, "犯罪體系論的 관점에서 본 “原因에 있어서 自由로운 行爲”" 한국법학원 75 : 2003
1 한상훈, "형법상, 책임능력규정의 입법론적 검토, 형법총칙개정방안-범죄론"
2 김성돈, "책임개념의 기능화와 적극적 일반예방이론" 성균관대 1992
3 전지연, "원인에서 자유로운 행위" 3 : 104-, 1994
4 김일수, "원인에 있어서 자유로운 행위의 착오"
5 임상규, "양형의 기봉원칙과 양형조건의 구체화" (22) : 552-, 2004
6 임상규, "계부살해사건에 관한 대법원판결의 재조명" 7 : 276-, 2003
7 金成敦, "犯罪體系論的 관점에서 본 “原因에 있어서 自由로운 行爲”" 한국법학원 75 : 2003
경찰관직무집행법상 불심검문제도의 개정논의에 대한 비판적 고찰
학술지 이력
| 연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
|---|---|---|---|
| 2022 | 평가 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
| 2017-01-01 | 등재 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
| 2013-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2010-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2007-01-01 | 등재 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | ![]() |
| 2006-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2005-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 FAIL (등재후보1차) | ![]() |
| 2004-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2003-01-01 | 등재 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | ![]() |
학술지 인용정보
| 기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
|---|---|---|---|
| 2016 | 0.94 | 0.94 | 0.95 |
| KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
| 0.94 | 0.89 | 1.109 | 0.3 |