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    배임적 거래행위의 상대방의 형사책임

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    In den Fällen, in denen zur Begehung der Untrue ein Geschäftspartner notwenig ist, ist eine Untreue wie ein Begegnungsdelikt zu behandeln. Nach dem Grundsatz der Mindestmitwirkung ist der Geschäftspartner straflos, wenn er nur mit dem Verkäufer die Doppelverkauf eingeht, weil er das zur Untreue notwendige Maß nicht überschreitet. Daraus, dass Rechtsprechung, die Strafbarkeit des Akgeklagten 2 nach dem Grad der Beteiligung beurteilt, im Ergebnis mit dem Grundsatz der Mindestmitwirkung übereinstimmt, kann mann nicht schliessen, dass der höchste Gerichtshof den Grundsatz akzeptiert hat.
    Die Rechtsprechung, die beim Doppelverkauf den Zweitkäufer nur im Fall der Mittäterschaft oder Anstiftung, nicht aber der Beilhilfe als strafbar ansieht, begründet sich auf dem Postulat der Einheit der Rechtsordnung. Soweit die Rechtsprechung im Bürgerlichen Recht die Wirksamkeit des Doppelverkaufs von dem Grad der Beteiligung abhängig lässt, ist der Rechtsprechung, die die Beihilfe des Zweitkäufers als gerechtfertigt ansieht, unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung beizupflichten.
    Bei dem Angeklagten 2, der die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung ins Grundbuch eintragen lässt, kommt eine straflose Beihilfe durch neutrales Verhalten nicht in Betracht. Weil die Handlung des Angeklagten 1 als solche deliktischer Natur ist und somit der Tatbeitrag des Angeklagten 2 einen deliktischen Sinnbezug aufweist, muss die objektive Zurechnung des Erfolgs bejaht werden.
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    In den Fällen, in denen zur Begehung der Untrue ein Geschäftspartner notwenig ist, ist eine Untreue wie ein Begegnungsdelikt zu behandeln. Nach dem Grundsatz der Mindestmitwirkung ist der Geschäftspartner straflos, wenn er nur mit dem V...

    In den Fällen, in denen zur Begehung der Untrue ein Geschäftspartner notwenig ist, ist eine Untreue wie ein Begegnungsdelikt zu behandeln. Nach dem Grundsatz der Mindestmitwirkung ist der Geschäftspartner straflos, wenn er nur mit dem Verkäufer die Doppelverkauf eingeht, weil er das zur Untreue notwendige Maß nicht überschreitet. Daraus, dass Rechtsprechung, die Strafbarkeit des Akgeklagten 2 nach dem Grad der Beteiligung beurteilt, im Ergebnis mit dem Grundsatz der Mindestmitwirkung übereinstimmt, kann mann nicht schliessen, dass der höchste Gerichtshof den Grundsatz akzeptiert hat.
    Die Rechtsprechung, die beim Doppelverkauf den Zweitkäufer nur im Fall der Mittäterschaft oder Anstiftung, nicht aber der Beilhilfe als strafbar ansieht, begründet sich auf dem Postulat der Einheit der Rechtsordnung. Soweit die Rechtsprechung im Bürgerlichen Recht die Wirksamkeit des Doppelverkaufs von dem Grad der Beteiligung abhängig lässt, ist der Rechtsprechung, die die Beihilfe des Zweitkäufers als gerechtfertigt ansieht, unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung beizupflichten.
    Bei dem Angeklagten 2, der die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung ins Grundbuch eintragen lässt, kommt eine straflose Beihilfe durch neutrales Verhalten nicht in Betracht. Weil die Handlung des Angeklagten 1 als solche deliktischer Natur ist und somit der Tatbeitrag des Angeklagten 2 einen deliktischen Sinnbezug aufweist, muss die objektive Zurechnung des Erfolgs bejaht werden.

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    목차 (Table of Contents)

    • I. 문제의 제기
    • Ⅱ. 불가벌적 필요적 공범
    • Ⅲ. 반사회적 무효론
    • Ⅳ. 소위 ‘중립적 행위에 의한 방조’
    • Ⅴ. 결 론
    • I. 문제의 제기
    • Ⅱ. 불가벌적 필요적 공범
    • Ⅲ. 반사회적 무효론
    • Ⅳ. 소위 ‘중립적 행위에 의한 방조’
    • Ⅴ. 결 론
    • Zusammenfassung
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    참고문헌 (Reference)

    1 신양균, "중립적 행위에 의한 방조" 한국형사법학회 (26) : 1-24, 2006

    2 "부산지방법원 2003. 12. 23. 선고 2002고합478 판결"

    3 윤진수, "부동산의 이중양도에 관한 연구" 서울대학교 대학원 1993

    4 신양균, "배임행위의 거래상대방의 형사책임"

    5 이용훈, "반사회적 이중양도와 불법원인급여"

    6 김준호, "반사회적 부동산 이중매매, 현대가족법과 가족정책"

    7 "Roxin, Strafrecht, Allg. Teil-2, 2003, § 26 Rn. 221"

    8 "Roxin, StGB, LK, 11. Aufl, 1993, vor § 26 Rn. 37 mit Fn. 60"

    9 Sowada, "Die Notwendige Teilnahme als funktionales Privilegierungsmodell im Strafrecht"

    1 신양균, "중립적 행위에 의한 방조" 한국형사법학회 (26) : 1-24, 2006

    2 "부산지방법원 2003. 12. 23. 선고 2002고합478 판결"

    3 윤진수, "부동산의 이중양도에 관한 연구" 서울대학교 대학원 1993

    4 신양균, "배임행위의 거래상대방의 형사책임"

    5 이용훈, "반사회적 이중양도와 불법원인급여"

    6 김준호, "반사회적 부동산 이중매매, 현대가족법과 가족정책"

    7 "Roxin, Strafrecht, Allg. Teil-2, 2003, § 26 Rn. 221"

    8 "Roxin, StGB, LK, 11. Aufl, 1993, vor § 26 Rn. 37 mit Fn. 60"

    9 Sowada, "Die Notwendige Teilnahme als funktionales Privilegierungsmodell im Strafrecht"

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    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2007-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
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    2016 0.94 0.94 0.95
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.94 0.89 1.109 0.3
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