Aufgrund der jahrlich anfallenden hohen Steuerbetrage hat das koreanische Steuerstrafrecht in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung erlangt und wird sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Lehre engagiert diskutiert. Der Kernanwendungsbereich...
Aufgrund der jahrlich anfallenden hohen Steuerbetrage hat das koreanische Steuerstrafrecht in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung erlangt und wird sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Lehre engagiert diskutiert. Der Kernanwendungsbereich der Steuerstraftaten stellt in Korea die sog. Steuerhinterziehung gemaß §9 Abs. 1 des o. g. Gesetzes dar. Danach wird die Steuerhinterziehung, die durch Betrug oder durch sonstige unrechtmaßige Handlungen begangen wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zum Funffachen der hinterzogenen Steuern geahndet. Sollte die hinterzogene Steuersumme in einem Jahr den Betrag von 500 Mio. WON erreichen bzw. uberschreiten, wird die Bestrafung durch ein Sondergesetz noch verscharft. Nach dem Urteil des koreanischen Obersten Gerichtshofs kommt die Anwendung von §9 Abs. 1 nicht in Frage, wenn nur steuerrechtliche Anmeldepflichtverletzungen vorliegen bzw. unrichtige Angaben an die zustandige Behorde gegeben wurden. Denn diese Verhaltensweise stellen keine betrugerischen oder sonstigen unrechtmaßigen Handlungen dar, die den Einzug der Steuern unmoglich machen oder gravierend behindern wurden.Die herrschende Lehre tendiert jedoch dahin, dass samtliche Steuerdelikte außer der Steuerhinterziehung entkriminalisiert und durch verwaltungsrechtliche Bestimmungen ersetzt werden sollen. Danach kann auch eine vorliegende steuerrechtliche Anmeldepflichtverletzung oder eine Falschangabe an die zustandige Behorde bestraft werden, wenn diese Handlungen im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung stehen. So sollen die Ausnahmeregelungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs aufgehoben werden. Durch rechtsvergleichende Studien wie beispielsweise durch Vergleich mit dem US-amerikanischen oder dem deutschen Steuerstrafrecht soll das geltende koreanische Steuerstrafrecht reformiert werden: Damit sollen einerseits unverhaltnismaßig harte Strafen und unspezifische Tatbestande vermieden, andererseits durch eine strikte Neuregelung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung eine effektivere Bekampfung von Steuerdelikten gewahrleistet werden.