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    KCI등재

    컴퓨터바이러스에 따른 損害에 대한 法的 責任 = Juristische Haftung für die durch Computerviren entstandenen Schäden

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    https://www.riss.kr/link?id=A60155147

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    컴퓨터사용자라면 누구나 한번쯤 컴퓨터바이러스의 감염으로 인하여 고통을 받은 경험을 가지고 있다. 어느 날 갑자기 컴퓨터바이러스로 인하여 부팅·시스템의 속도가 저하되는 경우나 소중한 문서파일이 사라지는 경우도 있고, 심하면 컴퓨터바이러스를 퇴치하기 위하여 몇 시간 혹은 며칠을 고생하다가 결국은 컴퓨터를 완전히 포맷하고 새로 프로그램을 인스톨하는 경우도 있다. 컴퓨터바이러스가 감염되면 컴퓨터사용자로서는 어느 경우이든 크고 작은 손해를 입게 된다. 컴퓨터바이러스로 인하여 컴퓨터사용자에게 손해가 생기면 손해배상책임이 문제될 수 있다.
    컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 법적 책임으로서는 계약책임과 불법행위책임이 고려된다. 또한 손해배상책임의 주체로서는 바이러스유포자, 소프트웨어제작자, 인터넷서비스제공자(ISP), 국가, 컴퓨터사용자를 들 수 있다. 예를 들어 바이러스유포자에 대하여는 원칙적으로 불법행위책임만이 성립한다. 컴퓨터바이러스에 감염된 소프트웨어를 만든 소프트웨어제작자에 대하여는 계약상의 책임과 불법행위책임이 모두 성립할 수 있다. 컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 소프트웨어제작자의 계약책임으로서는 적극적 계약침해나 불완전이행에 기한 계약책임 및 하자담보책임이 문제되고, 불법행위책임으로서는 민법상 일반불법행위책임과 제조물책임법에 의한 제조물책임이 문제된다. 역시 인터넷서비스제공자에게도 컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 계약책임과 불법행위책임이 성립한다. 그리고 국가나 컴퓨터사용자에게는 컴퓨터바이러스의 감염에 따른 손해에 대하여 원칙적으로 불법행위책임이 성립한다.
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    컴퓨터사용자라면 누구나 한번쯤 컴퓨터바이러스의 감염으로 인하여 고통을 받은 경험을 가지고 있다. 어느 날 갑자기 컴퓨터바이러스로 인하여 부팅·시스템의 속도가 저하되는 경우나 소...

    컴퓨터사용자라면 누구나 한번쯤 컴퓨터바이러스의 감염으로 인하여 고통을 받은 경험을 가지고 있다. 어느 날 갑자기 컴퓨터바이러스로 인하여 부팅·시스템의 속도가 저하되는 경우나 소중한 문서파일이 사라지는 경우도 있고, 심하면 컴퓨터바이러스를 퇴치하기 위하여 몇 시간 혹은 며칠을 고생하다가 결국은 컴퓨터를 완전히 포맷하고 새로 프로그램을 인스톨하는 경우도 있다. 컴퓨터바이러스가 감염되면 컴퓨터사용자로서는 어느 경우이든 크고 작은 손해를 입게 된다. 컴퓨터바이러스로 인하여 컴퓨터사용자에게 손해가 생기면 손해배상책임이 문제될 수 있다.
    컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 법적 책임으로서는 계약책임과 불법행위책임이 고려된다. 또한 손해배상책임의 주체로서는 바이러스유포자, 소프트웨어제작자, 인터넷서비스제공자(ISP), 국가, 컴퓨터사용자를 들 수 있다. 예를 들어 바이러스유포자에 대하여는 원칙적으로 불법행위책임만이 성립한다. 컴퓨터바이러스에 감염된 소프트웨어를 만든 소프트웨어제작자에 대하여는 계약상의 책임과 불법행위책임이 모두 성립할 수 있다. 컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 소프트웨어제작자의 계약책임으로서는 적극적 계약침해나 불완전이행에 기한 계약책임 및 하자담보책임이 문제되고, 불법행위책임으로서는 민법상 일반불법행위책임과 제조물책임법에 의한 제조물책임이 문제된다. 역시 인터넷서비스제공자에게도 컴퓨터바이러스에 따른 손해에 대한 계약책임과 불법행위책임이 성립한다. 그리고 국가나 컴퓨터사용자에게는 컴퓨터바이러스의 감염에 따른 손해에 대하여 원칙적으로 불법행위책임이 성립한다.

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Computerviren sind Programme, die sich selbst reproduzieren, indem sie sich an andere Programme anhängen. Computerviren können in verschiedene Klassen eingeteilt werden, je nachdem, auf welche Art sie das System infizieren. Es gibt z.B. Bootsektorviren, Dateiviren, Makroviren, Polymorphe Viren, Retroviren, Script-Viren, Slack Viren, Stealthviren. Mit Computerwürmer sind aber keine Viren im klassischen Sinne, sondern eine damit verwandte Störprogramme, die jedoch auch Viren enthalten können. Trojanische Pferde sind streng genommen keine Viren, da es sich dabei nicht um Programme handelt, die sich selbst reproduzieren und ausführen können. Unter Hoaxe versteht man Meldungen über Malware, die es gar nicht gibt.
    Fast immer enthalten Computerviren einen Programmteil, der Schaden verursacht. Tatsächlich entstehen durch Viren jährlich weltweit Schäden, die in die Milliarden gehen. Viren richten Schäden, indem sie Daten löschen, verfälschen, Fehlkonfigurationen, Systemüberlastungen oder -abstürze herbeiführen. Das Ausmass von Schaden durch Computerviren reicht von einfachen Bildschirmanimationen bis zur Zerstörung aller Programme und Daten auf Disketten und Festplatten.
    Die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus Programmierung, Anwendung von Viren ergeben kann, wird bisher nicht viel behandelt. Wer virenverseuchte Programme vorsätzlich oder fahrlässig verbreitet und somit das Eigentum(z.B. die Hadware) oder ein sonstiges Recht(z.B. das Nutzungsrecht an einer Software) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet(KBGB §750). Zunächst haftet für den durch Computerviren entstandenen Schadens, wer einen virulenten Programmcode herstellt. Es haftet allerdings auch jener Programmhersteller, der vorsätzlich oder fahrlässig ein Progamm mit einem Computervirus verbreitet hat. Produkthaftungsgesetz gewährt insbesondere dem Geschädigten einem Schadensersatz für Körper- und Sachschäden, wenn diese durch den Fehler eines Produkts verursacht werden. Computerprogramme gelten als Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetztes. Der Software-Hersteller haftet daher nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden, die durch Computerviren entstanden sind. Ein juristisches Urteil ist wesentlich schwieriger, wenn es um die unabsichtlichen Virenversender geht. Im Prinzip ist bei privater Nutzung jeder Nutzer selbst für den Virenschutz verantwortlich.
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    Computerviren sind Programme, die sich selbst reproduzieren, indem sie sich an andere Programme anhängen. Computerviren können in verschiedene Klassen eingeteilt werden, je nachdem, auf welche Art sie das System infizieren. Es gibt z.B. Bootsektorvi...

    Computerviren sind Programme, die sich selbst reproduzieren, indem sie sich an andere Programme anhängen. Computerviren können in verschiedene Klassen eingeteilt werden, je nachdem, auf welche Art sie das System infizieren. Es gibt z.B. Bootsektorviren, Dateiviren, Makroviren, Polymorphe Viren, Retroviren, Script-Viren, Slack Viren, Stealthviren. Mit Computerwürmer sind aber keine Viren im klassischen Sinne, sondern eine damit verwandte Störprogramme, die jedoch auch Viren enthalten können. Trojanische Pferde sind streng genommen keine Viren, da es sich dabei nicht um Programme handelt, die sich selbst reproduzieren und ausführen können. Unter Hoaxe versteht man Meldungen über Malware, die es gar nicht gibt.
    Fast immer enthalten Computerviren einen Programmteil, der Schaden verursacht. Tatsächlich entstehen durch Viren jährlich weltweit Schäden, die in die Milliarden gehen. Viren richten Schäden, indem sie Daten löschen, verfälschen, Fehlkonfigurationen, Systemüberlastungen oder -abstürze herbeiführen. Das Ausmass von Schaden durch Computerviren reicht von einfachen Bildschirmanimationen bis zur Zerstörung aller Programme und Daten auf Disketten und Festplatten.
    Die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus Programmierung, Anwendung von Viren ergeben kann, wird bisher nicht viel behandelt. Wer virenverseuchte Programme vorsätzlich oder fahrlässig verbreitet und somit das Eigentum(z.B. die Hadware) oder ein sonstiges Recht(z.B. das Nutzungsrecht an einer Software) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet(KBGB §750). Zunächst haftet für den durch Computerviren entstandenen Schadens, wer einen virulenten Programmcode herstellt. Es haftet allerdings auch jener Programmhersteller, der vorsätzlich oder fahrlässig ein Progamm mit einem Computervirus verbreitet hat. Produkthaftungsgesetz gewährt insbesondere dem Geschädigten einem Schadensersatz für Körper- und Sachschäden, wenn diese durch den Fehler eines Produkts verursacht werden. Computerprogramme gelten als Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetztes. Der Software-Hersteller haftet daher nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden, die durch Computerviren entstanden sind. Ein juristisches Urteil ist wesentlich schwieriger, wenn es um die unabsichtlichen Virenversender geht. Im Prinzip ist bei privater Nutzung jeder Nutzer selbst für den Virenschutz verantwortlich.

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    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 컴퓨터바이러스의 의미·기능과 종류
    • 1. 컴퓨터버이러스란?
    • 2. 컴퓨터바이러스의 기능적 특징
    • 3. 컴퓨터바이러스의 종류
    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 컴퓨터바이러스의 의미·기능과 종류
    • 1. 컴퓨터버이러스란?
    • 2. 컴퓨터바이러스의 기능적 특징
    • 3. 컴퓨터바이러스의 종류
    • 4. 컴퓨터바이러스와 유사한 악성프로그램
    • Ⅲ. 대표적인 손해를 야기한 컴퓨터바이러스의 예
    • 1. 코드레드
    • 2. 님다
    • 3. 클레즈
    • 4. 슬래머 웜에 의한 1·25인터넷대란
    • Ⅳ. 컴퓨터바이러스에 따른 손해배상책임
    • 1. 바이러스유포자의 책임
    • 2. 소프트웨어제작자의 책임
    • 3. 인터넷서비스사업자의 책임
    • 4. 국가의 책임
    • 5. 컴퓨터사용자의 책임
    • Ⅴ. 결어
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