Vorschriften uber das Verfahren der Gesetzgebung entstammen unterschiedlichen Quellen, Zuerst Koreanische Verfassung s52 und s53 regeln das grundsatzliches Verfahren der Gesetzgebung. Das Parlamentsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz regeln das...
Vorschriften uber das Verfahren der Gesetzgebung entstammen unterschiedlichen Quellen, Zuerst Koreanische Verfassung s52 und s53 regeln das grundsatzliches Verfahren der Gesetzgebung. Das Parlamentsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz regeln das ausfuhrliches Verfahren der Gesetzgebung. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit der Gesetzesinitiative. Die Abgeordneten und die Regierung haben das Recht der Gesetzesinitiative. Der Gesetzentwurf wird eingebracht, indem der mindestens 10 Abgeordneten oder Regierung ihn dem Prasidenten des Parlamentes ubersendet. Nach der Einbringung der Gesetzesvorlage ist das Parlament verpflichtet, sich mit der Gesetzesvorlag zu befassen. Gesetzentwurfe werden im Parlament im Beratungen behandelt. Der Schwerpunkt der Gesetzgebungsarbeit liegt in den Ausschubberatungen. Die Ausschubberatungen enden mit einer Beschlub und einem Ausschubbericht. Gesetzentwurfe werden im Plenum abgestimmt. Nach der Schlubabstimmumg im Plenum werden die Gesetzentwurfe die Gesetzesbeschlub. Ein Gesetz wird vom Prasidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Gesetzblatt verkundet.