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    의원입법의 평가와 평가제도의 발전에 관한 이론적 검토 = Die Evaluation des parlamentarischen Gesetzgebers und die Instituierung der Evaluationsmodi

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Werte der Verfassung können vom Gesetzgeber erst verwirklicht werden; Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die Verfassung zu konkretisieren. Dafür ist er befugnis, die Werte der Verfassung nach seiner Version zu gestalten. Gleichzeitig bestimmen sie eine Grenze, in der er nicht überschreiten darf. Also ist es eine Schranke der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Der parlamentarische Gesetzgeber hat bei Gesetzgebung immer zu beachten, in der Verfassung zu bleiben und daran zu binden.
    Der Gesetzgeber vermag nicht alles vorauszusehen, was in die Zukunft noch passieren kann. Er kann vielleicht nur insoweit regulieren, was in der Gegenwart noch wahrgenommen werden muss. Der Gesetzger muss dennoch immer im Gang bleiben, möglichst ein besseres Gesetz zu suchen. Vom besseren Gesetz ist es als ein soches Gesetz, das für den Schutz und die Gewähr der Grundrechte relativ geeignet sein kann. Die Gesetzgebung ist ein Vorgang und ein endloser Versuchsgang nach einem relativen besseren Gesetz; Ein Gesetz muss immer erneurt werden. Evaluation. Änderung. Anpassung!
    Freilich hat der parlamentarische Gesetzgeber ein weiteres Befugnis, die Gesellschaft nach der Verfassungsordnung zu gestalten: Gesetz. Aber er ist dennoch verpflichtet, sein Werk die Gesellschaft anpassen zu lassen und in der Verassungsordnung zu bleiben. Er muss dafür ein Modul entwickeln lassen, mit dem sein Gesetz geprüft, nachgebessert und gegebenenfalls hinweggemacht werden kann.
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    Die Werte der Verfassung können vom Gesetzgeber erst verwirklicht werden; Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die Verfassung zu konkretisieren. Dafür ist er befugnis, die Werte der Verfassung nach seiner Version zu gestalten. Gleichzeitig besti...

    Die Werte der Verfassung können vom Gesetzgeber erst verwirklicht werden; Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die Verfassung zu konkretisieren. Dafür ist er befugnis, die Werte der Verfassung nach seiner Version zu gestalten. Gleichzeitig bestimmen sie eine Grenze, in der er nicht überschreiten darf. Also ist es eine Schranke der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Der parlamentarische Gesetzgeber hat bei Gesetzgebung immer zu beachten, in der Verfassung zu bleiben und daran zu binden.
    Der Gesetzgeber vermag nicht alles vorauszusehen, was in die Zukunft noch passieren kann. Er kann vielleicht nur insoweit regulieren, was in der Gegenwart noch wahrgenommen werden muss. Der Gesetzger muss dennoch immer im Gang bleiben, möglichst ein besseres Gesetz zu suchen. Vom besseren Gesetz ist es als ein soches Gesetz, das für den Schutz und die Gewähr der Grundrechte relativ geeignet sein kann. Die Gesetzgebung ist ein Vorgang und ein endloser Versuchsgang nach einem relativen besseren Gesetz; Ein Gesetz muss immer erneurt werden. Evaluation. Änderung. Anpassung!
    Freilich hat der parlamentarische Gesetzgeber ein weiteres Befugnis, die Gesellschaft nach der Verfassungsordnung zu gestalten: Gesetz. Aber er ist dennoch verpflichtet, sein Werk die Gesellschaft anpassen zu lassen und in der Verassungsordnung zu bleiben. Er muss dafür ein Modul entwickeln lassen, mit dem sein Gesetz geprüft, nachgebessert und gegebenenfalls hinweggemacht werden kann.

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    참고문헌 (Reference)

    1 "헌법학개론" 박영사 2004.

    2 "헌법불합치결정의 이유에 기초한 개선입법의무" 7 : 349-384, 1996

    3 "입법평가제도에 관한 연구" 2 : 55면-80면.

    4 "입법자의 법률의 하자 제거의무" (561) : 143면-166면.

    5 "입법자의 법률관찰의무" 21 : 465면-486면.

    6 "입법자의 법률개선의무에 관한 연구" 31 (31): 2002.

    7 "입법의 원칙에서 본 한국의 입법자와 입법과정 분석" 1 : 185면-244면.

    8 "우리의 과제와 방향 입법학연구"

    9 "새로운 학문유형으로서의 입법학의 필요성과 성립가능성" 1 : 47면-103면.

    10 "독일의 입법과정상 입법평가적용의 구체적 사례분석 및 조망을 통하여 본 한국입법평가의 발전과제" (540) : 46면-55면.

    1 "헌법학개론" 박영사 2004.

    2 "헌법불합치결정의 이유에 기초한 개선입법의무" 7 : 349-384, 1996

    3 "입법평가제도에 관한 연구" 2 : 55면-80면.

    4 "입법자의 법률의 하자 제거의무" (561) : 143면-166면.

    5 "입법자의 법률관찰의무" 21 : 465면-486면.

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    7 "입법의 원칙에서 본 한국의 입법자와 입법과정 분석" 1 : 185면-244면.

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    9 "새로운 학문유형으로서의 입법학의 필요성과 성립가능성" 1 : 47면-103면.

    10 "독일의 입법과정상 입법평가적용의 구체적 사례분석 및 조망을 통하여 본 한국입법평가의 발전과제" (540) : 46면-55면.

    11 "독일에서의 입법자의 법률개선의무에 관한 논의" 365-384, 2002

    12 "Zum gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland" Heidelberg 1998.

    13 "Wille und Wirkung der Gesetze" heidelberg1984.

    14 "Walter" Berlin 2001.

    15 "Vollzugskontrolle und Wirkungsbeobachtung als Teilfunktion der Gesetzgebung r die Rechtssoziologie und Rechtstheorie 13" 1986s.194-210.

    16 "Staatsorganisation und Staatsfunktion in Wandel" 481-492,

    17 "Perspektive der Personalberatung aus verfassungsgerichtlicher Sicht" 3-9,

    18 "Not des Gesetzgebrs im naturwissenschaftlich-technischen Zeitalter" wiesbaden2000.

    19 "Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers im Atomrecht" 714-717, jz1985

    20 "Legistaltive Prognosen und Nachbesserungspflichten" mainz1989.

    21 "Hans-Peter Gesetzgebung und Einzelgerechtigkeit" 323-327, zrp1998

    22 "Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) Baden-Baden" 2001.

    23 "Gesetzgebungsaufträge des Bundesverfassungsgerichts" berlin1993.

    24 "Gesetzgebungs-" Verwaltungs- und Rechtsprechungslehre baden-baden1989.

    25 "Gesetzgebung im Rechtsstaat" 40 : 6398-, 1981

    26 "Gesetzgebung" heidelberg2002.

    27 "Gesetzesfolgenabschätzung: Soll sie instiutionalisiert werden?" 1999

    28 "Gesetzesfolgenabschätzung in der Europäischen Union - Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union als Herausforderung" 1999

    29 "Gesetzesfolgenabschätzung - Modeerscheinung oder Notwendigkeit?" 480-486, zrp1999

    30 "Die staatliche Verantwortung für die Risken und Technik" berlin1985.

    31 "Die Verpflichtung des Gesetzgebers zu erneutem Tä tigwerden bei fehlerhafter Prognose" 1123-1128, dvbl.1982

    32 "Die Prüfung von Gesetzen" wien-newyork1979.

    33 "Die Pflichte des Gesetzgebers zur Beseitigung von Gesetzesmängeln" 2002.

    34 "Die Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers" 1996.

    35 "Die Beobachtungspflicht des Gesetzgebers" 24 : 3-26, 2003

    36 "Dei Feststellung von Lü" 2-,

    37 "Das Grundgesetz als normative Gesetzgebungslehre" 291-299, zrp1985

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    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 1.08 1.08 1.06
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
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