RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      KCI등재

      사회국가원리의 역사적 전개와 법적 의미 = Die geschichtliche Entwicklung des Sozialstaatsprinzips und Die rechtliche Bedeutung des Sozialstaatsprinzips

      한글로보기

      https://www.riss.kr/link?id=A99931580

      • 0

        상세조회
      • 0

        다운로드
      서지정보 열기
      • 내보내기
      • 내책장담기
      • 공유하기
      • 오류접수

      부가정보

      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Im burgerlichen Rechtstaat ist die Gleichheit lediglich eine formale. Das bedeutet, daß alle die gleichen Rechte haben, ohne daß es darauf ankommt, ob sie auch in der Lage sind, von ihnen Gebrauch zu machen. Die sozialen Machtverhaltnisse sind also im burgerlichen Rechtstaat fur den Gesetzgeber unbeachtlich. Damit aber wird die formal gleiche Freiheit aller zum Recht des Starkeren, seine soziale uberlegenheit rucksichtlos auszuspielen. Im sozialen Rechtsstaat dagegen kommt es nicht auf die rechtliche Gleichheit im formen Sinn an, sondern auf die Gleichheit der realen Freiheit. Hier ist daher der Gesetzgeber verpflichtet, dafur zu sorgen, daß die sozial Schwachen nicht weniger reale Freiheit und Rechtsschutz erhalten als die sozial Machtigen. Im Deutschland wurde das Prinzip des sozialen Rechtsstaats ins Grundgesetz(Art. 20 I, 28 I) aufgenommen. Die sudkoreanischen Verfassungen sprechen nicht ausdrucklich vom sozialen Rechtsstaat. Trotzdem wird allgemein akzeptiert, daß die sudkoreanische Verfassung das Prinzip des sozialen Rechtsstaats anerkennt, weil sie in ihrer Praambel vom Wohlfahrtstaat und von sozialen Grundrechten und sozialer Wirtschaftsordnung spricht. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch weitere Artikel wie die Bestimmungen zur Eigentumsgarantie, zur Sozialbindung des Eigentums, zur Entschadigung bei Enteignungen und zur sozialen Marktwirtschaft. Das Sozialstaatsprinzip beinhaltet die Verpflichtung aller staatlichen Organe, durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung fur die Anpassung der sozialrechtlichen Institute an die jeweiligen Erfordernisse zu sorgen. Der Ausgleich sozialer Ungleichheiten zwischen den Menschen laßt sich durch Grundrechte nur unvollkommen verwirklichen. Dies zeigt sich vor allem an der Problematik sozialer Grundrechte. Daher verpflichtet das Sozialstaatsprinzip den Staat, die soziale Lage im großen zu verbessern, also durch Herstellung von Gleichheit fur Gruppen, Schichten, Klassen. Die Sozialpfichtigkeit des Staats unfaßt auch die staatliche Mitverantwortung fur die Versorgung der Bevolkerung mit allen benotigten wirtshaftlichen Gutern. Sie legitimiert damit sowohl den Bestand offentlicher Unternehmen bzw. Offentlichen Sektoren als auch staatliche Maßnahmen zur Ordnung der privaten Wirtschaftstatigkeit. Durch die Formulierung des Rechtsgrundsatzes der demokratischen und sozialen Rechtsstatlichkeit hat also die Verfassung zwar ein Minimum an Vorstellungen uber den Inhalt dieses Grundsatzes aktuell sichern wollen, namlich diejenigen Vorstellungen, uber die sich die am Kompromiß beteiligten Krafte unmittelbar einig waren. Daruber hinaus kann die Proklamation dieses Verfassungsgrundsatzes der guten Ansatzpunkt auch fur die kunftigen Entwicklung zum sozialen Demokratie sein.
      번역하기

      Im burgerlichen Rechtstaat ist die Gleichheit lediglich eine formale. Das bedeutet, daß alle die gleichen Rechte haben, ohne daß es darauf ankommt, ob sie auch in der Lage sind, von ihnen Gebrauch zu machen. Die sozialen Machtverhaltnisse sind also ...

      Im burgerlichen Rechtstaat ist die Gleichheit lediglich eine formale. Das bedeutet, daß alle die gleichen Rechte haben, ohne daß es darauf ankommt, ob sie auch in der Lage sind, von ihnen Gebrauch zu machen. Die sozialen Machtverhaltnisse sind also im burgerlichen Rechtstaat fur den Gesetzgeber unbeachtlich. Damit aber wird die formal gleiche Freiheit aller zum Recht des Starkeren, seine soziale uberlegenheit rucksichtlos auszuspielen. Im sozialen Rechtsstaat dagegen kommt es nicht auf die rechtliche Gleichheit im formen Sinn an, sondern auf die Gleichheit der realen Freiheit. Hier ist daher der Gesetzgeber verpflichtet, dafur zu sorgen, daß die sozial Schwachen nicht weniger reale Freiheit und Rechtsschutz erhalten als die sozial Machtigen. Im Deutschland wurde das Prinzip des sozialen Rechtsstaats ins Grundgesetz(Art. 20 I, 28 I) aufgenommen. Die sudkoreanischen Verfassungen sprechen nicht ausdrucklich vom sozialen Rechtsstaat. Trotzdem wird allgemein akzeptiert, daß die sudkoreanische Verfassung das Prinzip des sozialen Rechtsstaats anerkennt, weil sie in ihrer Praambel vom Wohlfahrtstaat und von sozialen Grundrechten und sozialer Wirtschaftsordnung spricht. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch weitere Artikel wie die Bestimmungen zur Eigentumsgarantie, zur Sozialbindung des Eigentums, zur Entschadigung bei Enteignungen und zur sozialen Marktwirtschaft. Das Sozialstaatsprinzip beinhaltet die Verpflichtung aller staatlichen Organe, durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung fur die Anpassung der sozialrechtlichen Institute an die jeweiligen Erfordernisse zu sorgen. Der Ausgleich sozialer Ungleichheiten zwischen den Menschen laßt sich durch Grundrechte nur unvollkommen verwirklichen. Dies zeigt sich vor allem an der Problematik sozialer Grundrechte. Daher verpflichtet das Sozialstaatsprinzip den Staat, die soziale Lage im großen zu verbessern, also durch Herstellung von Gleichheit fur Gruppen, Schichten, Klassen. Die Sozialpfichtigkeit des Staats unfaßt auch die staatliche Mitverantwortung fur die Versorgung der Bevolkerung mit allen benotigten wirtshaftlichen Gutern. Sie legitimiert damit sowohl den Bestand offentlicher Unternehmen bzw. Offentlichen Sektoren als auch staatliche Maßnahmen zur Ordnung der privaten Wirtschaftstatigkeit. Durch die Formulierung des Rechtsgrundsatzes der demokratischen und sozialen Rechtsstatlichkeit hat also die Verfassung zwar ein Minimum an Vorstellungen uber den Inhalt dieses Grundsatzes aktuell sichern wollen, namlich diejenigen Vorstellungen, uber die sich die am Kompromiß beteiligten Krafte unmittelbar einig waren. Daruber hinaus kann die Proklamation dieses Verfassungsgrundsatzes der guten Ansatzpunkt auch fur die kunftigen Entwicklung zum sozialen Demokratie sein.

      더보기

      참고문헌 (Reference)

      1 서원우, "현대법학의 제문제" 법문사 : 103 ~ 125, 1981

      2 김학성, "헌법학원론" 피엔시미디어, 2012

      3 권영성, "헌법학원론" 법문사, 2010

      4 김철수, "헌법학개론" 박영사, 2007

      5 계희열, "헌법학(상)" 박영사, 2005

      6 홍성방, "헌법학(상)" 박영사, 2010

      7 장영수, "헌법학" 홍문사, 2012

      8 성낙인, "헌법총론" 법문사, 2013

      9 杉原泰雄, "헌법의 역사" 이론과 실천, 1999

      10 정극원, "헌법상의 사회국가원리" 공법연구 26 (2) : 245 ~ 261, 1998

      1 서원우, "현대법학의 제문제" 법문사 : 103 ~ 125, 1981

      2 김학성, "헌법학원론" 피엔시미디어, 2012

      3 권영성, "헌법학원론" 법문사, 2010

      4 김철수, "헌법학개론" 박영사, 2007

      5 계희열, "헌법학(상)" 박영사, 2005

      6 홍성방, "헌법학(상)" 박영사, 2010

      7 장영수, "헌법학" 홍문사, 2012

      8 성낙인, "헌법총론" 법문사, 2013

      9 杉原泰雄, "헌법의 역사" 이론과 실천, 1999

      10 정극원, "헌법상의 사회국가원리" 공법연구 26 (2) : 245 ~ 261, 1998

      11 허영, "한국헌법론" 박영사, 2012

      12 이경주, "사회적 기본권과 민주주의: 사회보장수급권을 중심으로" 민주법학 21 : 6 ~ 196, 2002

      13 강병익, "사회국가 한국사회재설계도" 후마니타스 : 234 ~ 259, 2008

      14 Kühnl, Reinhard, "부르즈와 지배체제론: 자유주의와 파시즘" 학문과 사상사, 1987

      15 Heller, Hermann, "법치국가의 원리" 법원사 : 5 ~ 26, 2001

      16 Forsthoff, Ernst, "법치국가의 원리" 법원사 : 97 ~ 130, 2001

      17 Abendroth, Wolfgang, "법치국가의 원리" 법원사 : 131 ~ 159, 2001

      18 이상경, "미국의 사회보장급부권 논의와 복지실현의 헌법적 방법" 공법연구 42 (2) : 1 ~ 25, 2013

      19 Habermas, Jürgen, "공론장의 구조변동" 나남출판, 2001

      20 송기춘, "경제정의와 헌법― 경제권력 통제를 위한 권력분립의 구상 ―" 공법연구 42 (1) : 55 ~ 80, 2013

      21 임지봉, "개헌의 바람직한 방향 ― 정부의 개헌시안에 대한 비판적 분석과 기본권규정 개정을 중심으로 ―" 헌법학연구 13 (4) : 327 ~ 360, 2007

      22 Stein, Ekkehart, "Staatsrecht" J.C.B. Mohr, 1990

      23 Hesse, Konrad, "Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland" C.F.Müller, 1995

      24 Neumann, Franz L., "Der bürgerliche Rechtsstaat" Suhrkamp Verlag : 188 ~ 126, 1978

      25 Kittner, Michael,Ridder, Helmut, "Alternativkommentare" Luchterhand, 1989

      더보기

      분석정보

      View

      상세정보조회

      0

      Usage

      원문다운로드

      0

      대출신청

      0

      복사신청

      0

      EDDS신청

      0

      동일 주제 내 활용도 TOP

      더보기

      주제

      연도별 연구동향

      연도별 활용동향

      연관논문

      연구자 네트워크맵

      공동연구자 (7)

      유사연구자 (20) 활용도상위20명

      이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

      나만을 위한 추천자료

      해외이동버튼