Aufagbe des Bodenschutzes ist es, die naturlichen Bodenfunktionen, die einer Vielzahl von konkurrierenden Nutzungsanspruchen ausgesetzt sind, auch den kunftigen Generationen zu erhalten. Der Boden als elementare Lebens- und Nahrungsgrundlage muss insb...
Aufagbe des Bodenschutzes ist es, die naturlichen Bodenfunktionen, die einer Vielzahl von konkurrierenden Nutzungsanspruchen ausgesetzt sind, auch den kunftigen Generationen zu erhalten. Der Boden als elementare Lebens- und Nahrungsgrundlage muss insbesondere vor Schadstoffeintragen, Erosion und Flachenversiegelung geschutzt werden. Das Umweltmedium Boden ist erst relativ spat in das umweltrechtliche Blickfeld geraten. Ausgelost durch Altlastenskandale in den 70er und 80er Jahren wurde Bodenschutz im erster Linie durch Altlastensanierung auf das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr betrieben. Geboten ist eine dem Vorsorgeprinzip verpflichtete, langerfristige und zukunftsgerichtete, m.a.W. nachhaltige Steuerung der Inanspruchnahme dieser naturlichen Ressource, mithin eine Abkehr vom ordnungsrechtlichen Ansatz. Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wierderherzustellen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind das Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahrenabwehrpflicht, Sanierungspflicht und Vorsorgepflicht als Grundsatze einzuhalten. In Korea sollen angesichts der rechtliche und institutionelle Lage in Deutschland zum Schutz der Bodenfunktionen bemuht sein, die funktionelle Integration zwischen Instrumente direkter Verhaltenssteuerung und indirekter Verhaltenssteurerung fur den Bodenschutz zu erfullen.